…nach dem Studienwechsel ausbezahlte Familienbeihilfe sowie den Kinderabsetzbetrag zurück, da auf die anerkannten Prüfungen insgesamt nur 121,5 ECTS-Punkte entfielen und dies einer Anrechnung von insgesamt fünf Semestern anstatt der bisher abgelegten sechs Semester entspreche, sodass von einem schädlichen Studienwechsel auszugehen war und die…
…Studium öfter als zweimal gewechselt wurde. Es besteht auch nicht der geringste Zweifel, dass durch Anrechnung von Vorstudienzeiten im Ausmaß von (bloß) zwei Semestern nicht die gesamten Vorstudienzeiten von sechs Semestern angerechnet worden waren. Es bestand daher gemäß § 2 Abs.1 lit b FLAG iVm …
…daher der Weitergewährung von Familienbeihilfe entgegensteht. D. hat im alten Studium 5 Semester (Oktober 2007 bis Februar 2010) zurückgelegt. Somit beträgt die Wartezeit im neu aufgenommenen Bachelorstudium Medientechnik ebenfalls 5 Semester. Eine (teilweise) Anrechnung von Vorstudienzeiten würde die Wartezeit verkürzen. Wien, am 24. Juni 2011
…eine zumindest teilweise Anrechnung von Vorstudienzeiten zu erreichen, zum Ausdruck kommt. Nach dem oben zitierten Absatz 4 ist es möglich, die Familienbeihilfe dann wieder zu erhalten, wenn nach dem Studienwechsel so viele Semester wie im zuvor betriebenen Studium absolviert wurden. Erfolgt eine teilweise Einrechnung von…
…Berufungsentscheidung vom 25.10.2012, RV/0155-F/12). Eine (auch nur teilweise) Anrechnung der dem Bw vom Finanzamt Neubrandenburg RIA vorgeschriebenen Einkommensteuer kommt schon deshalb nicht in Betracht, da die deutsche Altersrente auf Grund des DBA Ö/D von der Besteuerung in Österreich ausgenommen…
…Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009 durch das deutsche FA Neubrandenburg. Eine (auch nur teilweise) Anrechnung der dem Bw nach seinem Vorbringen 2011 vom deutschen FA vorgeschriebenen Einkommensteuer kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die deutsche Altersrente auf Grund des DBA Ö/D …
…für haushaltszugehörige Kinder entwickelt worden seien. Das verfassungskonforme Ergebnis einer hinreichenden Berücksichtigung der Kinderlasten wird somit dadurch erreicht, dass der Geldunterhaltspflichtige einerseits durch eine Kürzung seiner Unterhaltspflicht (teilweise Anrechnung der Transferleistungen) und andererseits durch die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages insgesamt jene Entlastung erfährt, die erforderlich ist…
…Berufung bezüglich der Gründe, die zum Studienwechsel geführt haben, keinen gesetzlichen Tatbestand aufzeigen, der zur Verkürzung der Wartezeit führen würde. Relevant könnte einzig die (teilweise) Anrechnung von Prüfungen sein. Eine derartige Anrechnung ist aber laut Aktenlage (bislang noch) nicht erfolgt. Wien, am 6. Mai 2011
…dies der Fall war, wurde von der Bw. nicht behauptet und ist auch aufgrund der unterschiedlichen Studienrichtungen auszuschließen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass eine teilweise Anrechnung die Wartezeit nach § 17 Abs. 4 StudFG 1992 verkürzen würde. Wenn die Bw. weiters ausführt, die Tochter hätte…
…zu leistenden gesetzlichen Unterhalts ist so lange bindend, als sie nicht durch eine neue Festsetzung geändert wird oder nur deswegen ein geringerer Unterhalt geleistet wird, weil eine (teilweise) Anrechnung der Familienbeihilfe vorgenommen wurde (VfGH 27.6.2001, B 1285/00, und VfGH 19.6.2002…
…Einbeziehung auch seiner früheren Rechtsprechung mit folgender Begründung nicht geteilt: Das verfassungskonforme Ergebnis kann auch dadurch erreicht werden, dass der Geldunterhaltspflichtige einerseits durch eine Kürzung seiner Unterhaltspflicht (teilweise Anrechnung der Transferleistungen) und andererseits durch die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages insgesamt jene Entlastung erfährt, die erforderlich ist…
…unzureichendem Ausmaße berücksichtigt wird. Die Transferleistungen sind im Prinzip für die gebotene steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen geeignet. Das verfassungsrechtlich gebotene Ergebnis des steuerlichen Entlastung des Unterhaltspflichtigen kann durch eine (teilweise) Anrechnung der Transferleistungen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) auf die Unterhaltspflicht erzielt werden. 7. § 12a FLAG ist…
…unzureichendem Ausmaße berücksichtigt wird. Die Transferleistungen sind im Prinzip für die gebotene steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen geeignet. Das verfassungsrechtlich gebotene Ergebnis des steuerlichen Entlastung des Unterhaltspflichtigen kann durch eine (teilweise) Anrechnung der Transferleistungen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) auf die Unterhaltspflicht erzielt werden. 7. § 12a FLAG ist…
…beschränkt die Anrechnung im Ansässigkeitsstaat dahingehend, dass der anzurechnende Betrag nur bis zur Höhe der auf die Auslandseinkünfte entfallenden britischen Steuer vorgenommen werden kann. Es ist daher nicht richtig, dass im gegenständlichen Fall überhaupt keine Anrechnung der österreichischen Quellensteuer möglich war. Die teilweise Anrechnung ergibt…
…Körperschaftsteuer belastet würden - und andererseits die 15 %ige Kapitalertragsteuer, die in Belgien bezahlt worden sei, nicht bzw. nur teilweise in Anrechnung gebracht werde, und auch nicht als Betriebsausgabe absetzbar sei. Weiters werde vorgebracht, dass es sich bei der angefochtenen Vorgangsweise um eine Diskriminierung der Kapitalanlage…
…46 Abs. 2 EStG 1988 nicht zu einem Guthaben führen (...)"). Allerdings verweist die Bw. zu Recht darauf, dass die hier in Rede stehende Anrechnung teilweise von Zufälligkeiten abhängt, was uU zu Zweifeln an einer sachgerechten Regelung Anlass bieten könnte (vgl. UFS 11.12.2006, RV…
…46 Abs. 2 EStG 1988 nicht zu einem Guthaben führen (...)"). Allerdings verweist die Bw. zu Recht darauf, dass die hier in Rede stehende Anrechnung teilweise von Zufälligkeiten abhängt, was uU zu Zweifeln an einer sachgerechten Regelung Anlass bieten könnte (vgl. UFS 11.12.2006, RV…
…Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die im angefochtenen Haftungsbescheid erfassten Abgabenschuldigkeiten um Umsatzsteuer 10/2008 in Höhe von € 12.053,58, Umsatzsteuer 07/2008 in Höhe von € 437,00, Säumniszuschlag 1 für 2008 in Höhe von € 1.236,38, Pfändungsgebühr 2008…
…erhöhten Auslandstagesgeld (52,30 €) und dem Inlandstagesgeld (26,40 €) von 25,90 € als tägliche Werbungskosten anerkannt. Im Ergebnis war daher der Berufung in diesem Punkt wie in der Berufungsvorentscheidung teilweise zu entsprechen. Anrechnung in Deutschland einbehaltener Quellensteuer Der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen gemäß …
…vollstreckbar. Da die Entrichtung der Geldstrafe spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit nur teilweise (durch Zahlung von 120,00 € am 31. August 2011 und Anrechnung der teilweise verbüßten Ersatzfreiheitsstrafe) und eine Entrichtung der Kosten des Strafverfahrens in diesem Zeitraum überhaupt nicht erfolgte…