…unüblich weit entfernten Familienwohnsitzes, in der Nähe seiner Arbeitsstätte einen weiteren Wohnsitz und macht er die dadurch entstehenden Mehrkosten als Werbungskosten geltend, setzt in einem ersten Schritt die Prüfung der Zumutbarkeit seiner täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz trotz dessen Lage außerhalb des Einzugsbereichs ein. Hier kommt …
…erforderlichen Wegzeit nichts ändern. Da ein fallweises Überschreiten der zeitlichen Zumutbarkeitsgrenze die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz noch nicht grundsätzlich unvertretbar macht, war dem Bw. unter dem Aspekt der Anfahrtsdauer eine tägliche Rückkehr zu seinem Familienwohnsitz in Graz zumutbar. Mit den vorgebrachten dienstlichen Erfordernissen (Pünktlichkeit, Termintreue…
…täglich zum Wohnort zurückkehren. Begründet ein Dienstnehmer, unter Beibehaltung seines außerhalb des Einzugsbereiches gelegenen Familienwohnsitzes, in der Nähe seiner Arbeitsstätte einen weiteren Wohnsitz und macht er die dadurch entstehenden Mehrkosten als Werbungskosten geltend, setzt in einem ersten Schritt die Prüfung der Zumutbarkeit seiner täglichen Rückkehr…
…Diese ist aber davon unabhängig, ob bei einer auswärtigen Dienstverrichtung die Entfernung vom Wohnort eine tägliche Rückkehr ausschließt oder nicht. Auch der VfGH hat in seiner Entscheidung vom 22.6.2006, G 147/05, V 111/05 zum Ausdruck gebracht, dass die Tagesgeld-Bestimmung des…
…bei einer Strecke zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort von 110 km, die fast zur Gänze auf der Autobahn zurückgelegt werden könne, und einer Fahrtzeit von maximal einer Stunde sei die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar. In der Berufung brachte der Bw. vor, er sei bis 31…
…Vertreterin des Finanzamtes, ob die (nunmehrige) Ehefrau wegen der täglichen Rückkehr zum Wohnsitz das Pendlerpauschale beantragt habe, gab der Berufungswerber nach telefonischer Rücksprache mit seiner Gattin an, dass vermutlich ein Antrag gestellt worden sei. Zum Mittelpunkt der Lebensinteressen gab der Berufungswerber an, dass er und…
…Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum (Familien)Wohnsitz, sind als beruflich bedingte Mehraufwendungen abzugsfähig (VwGH 24.11.2011, 2008…
…dass ihm eine tägliche Rückkehr zum Wohnsitz durch die Entfernung von rund 200 km unzumutbar gewesen sei (diesbezüglich verwies der Bw. auf LStR 2002, Rz 342). Eine Wohnsitzverlegung habe er aus folgenden Gründen nicht in Betracht gezogen: - Der Einsatz in D sei von Vornherein zeitlich…
…stellt der Ort meines Hauptwohnsitzes den Mittelpunkt meiner Lebensinteressen dar. Die Heimfahrten von meinem zweiten Wohnsitz in Wien zu meinem Hauptwohnsitz dienen daher der regelmäßigen Rückkehr zum Ort meines Lebensmittelpunktes und nicht bzw. nur zu einem untergeordneten Teil dem Besuch meiner Eltern. Im Jahr 2003…
…da eine tägliche Rückkehr zum Wohnsitz sowohl auf Grund der Entfernung als auch in zeitlicher Hinsicht zumutbar sei und auch die Voraussetzungen des Familienwohnsitzes nicht gegeben seien und daher die doppelte Haushaltsführung nicht abziehbar sei. Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter…
…der Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung verneint, da "von einer derartig weiten Entfernung" (im Sinne von einer die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz unzumutbar machenden Entfernung) "im Beschwerdefall keine Rede sein" könne. Auch wenn im Beschwerdefall davon auszugehen war, dass der Beschwerdeführer für die Fahrt zwischen…
…vom 5. November 2012 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und begründete dies folgendermaßen: "Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung bezüglich der Wohnung in PBkönnen nicht anerkannt werden, da die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz GSnicht unzumutbar ist (Fahrstrecke It. Google Maps 102 km, It…
…steuerwirksam berücksichtigt werden, wenn es für den Steuerpflichtigen dadurch, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss, weil ihm weder eine Wohnsitzverlegung noch die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar ist, zu einer - ungerechtfertigten - Doppelbelastung von Haushaltsaufwendungen käme. Mit anderen Worten: Nur in jenen Fällen, in denen die…
…für die Ausführungen des Finanzamtes, die Rückkehr zum Wohnsitz am Arbeitsplatz sei immer am Sonntag erfolgt (auch wenn der Ostermontag und der österreichische Nationalfeiertag am 26. Oktober 2009 jeweils ein "verlängertes" Wochenende zur Folge hatten) und "das verlängerte Wochenende zum 1. Mai" sei ebenfalls nicht…
…zB. ab dem Veranlagungszeitraum 2002: € 2.100,-) übersteigen. Nimmt der Steuerpflichtige eine Erwerbstätigkeit an einem außerhalb der üblichen Entfernung zum Wohnort gelegenen Arbeitsort auf und ist ihm weder die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz noch eine Verlegung der Wohnung an den Ort der Erwerbstätigkeit zumutbar…
…Wohnort und der Arbeitsstätte 85 km betrage, sei jedoch davon überzeugt, dass in seinem Falle ein die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Wohnsitz begründender Einzelfall vorliege, da seine Angaben wegen der Bestätigung seines Arbeitgebers glaubwürdig seien. Der Bw. sei Zeit seines Lebens ein ordentlicher Arbeitnehmer…
…Route !) .Unter dem Gesichtspunkt der Wegstrecke liegt die Voraussetzung einer doppelten Haushaltsführung nicht vor. Eine tägliche Rückkehr zum Wohnsitz in Z.A.P. ist im Sinne der Rechtsprechung - zumutbar. Kosten der Lebensführung sind - wie erwähnt - ohne Rücksicht auf die Höhe derselben steuerlich nicht absetzbar. Darunter…
…wohnt er wieder im Elternhaus. Die Entfernung zwischen diesen Orten ist jedenfalls so groß, dass eine tägliche Rückkehr zum Wohnsitz bei den Eltern nicht zugemutet werden kann. Der Berufungswerber wohnt in Steyr gemeinsam mit einem Arbeitskollegen in einer Mietwohnung (55m²). Der Berufungswerber wohnt in Deutschland…
…wohnt er wieder im Elternhaus. Die Entfernung zwischen diesen Orten ist jedenfalls so groß, dass eine tägliche Rückkehr zum Wohnsitz bei den Eltern nicht zugemutet werden kann. Der Berufungswerber hat in Steyr gemeinsam mit einem Arbeitskollegen in einer Mietwohnung (55m²) gewohnt. Der Berufungswerber wohnt in…
…und Wohnsitz in WK beträgt somit 48 Kilometer. Im Erkenntnis vom 19. September 1995, Zl. 91/14/0227 wurde eine Fahrtstrecke von 78 Kilometer zwischen Arbeitsstätte und Wohnort als zumutbar angesehen. Bei der Entfernung von 48 Kilometer erscheint daher eine tägliche Rückkehr zum Wohnsitz in…