…wendete die "PGmbH und Mitbes." als Einschreiterin ein, dass sie eine Vereinigung sei, deren statutenmäßige Aufgabe ausschließlich die Schaffung von Wohnungseigentum sei und der Geschäftszweck sich ausschließlich auf die Ausübung des Bauträgergewerbes beschränke. Bei der, dem bekämpften Bescheid zu Grunde liegenden Liegenschaft seien bereits sämtliche…
…c BWAG entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum…
…c BAWAG entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum…
…c BAWAG entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum…
…c BAWAG entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum…
…entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile von solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum Zwecke der…
…zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum erworben wurden, oder | | c) | die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von…
…gegenständliche Liegenschaft vom Wohnbauverband X. erworben habe, der seiner statutenmäßigen Aufgabe (Schaffung von Wohnungseigentum) durch die Errichtung von mehr als 2.000 Eigentumswohnungen stets nachgekommen sei. Der Grund für den seinerzeitigen Weiterverkauf der Liegenschaft an den Berufungswerber habe darin bestanden, dass sich der Wohnbauverband X…
…Der berufungswerbende Verein (im Folgenden Bw.) ist nach seinem Statut, in dem er sich als "gemeinnützig" bezeichnet, eine katholisch-soziale Vereinigung. Statutenmäßige Ziele sind ua. aus seinen Mitgliedern Persönlichkeiten zu fördern, die sich im Leben bewähren und das Gemeinwohl zu fördern. Diese Ziele sollen ua…
…Erwerb eines Anteiles eines Grundstückes, auf dem eine in lit a genannte Vereinigung (Anm.: das ist eine Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe zur Schaffung von Wohnungseigentum) oder ein gemeinnütziger Bauträger ein Wohnhaus geschaffen oder zu schaffen hat, durch eine Person, die den Grundstücksanteil zur Begründung…
…gebunden sind. Durch die auf acht Jahre vorgesehene Bindung soll den maßgeblichen Bauträgern ermöglicht werden, mit den von den Wohnungswerbern zur Verfügung gestellten und durch einen längeren Zeitraum gebundenen Mittel ihrer statutenmäßigen (satzungsmäßigen) Aufgabe zufolge Wohnraum zu errichten. Dabei ist allerdings nicht erforderlich, dass mit…
…käme ein Werbungskostenabzug nicht in Betracht, weil keine Gründe vorgebracht worden seien, die gegen die Zumutbarkeit der Aufgabe des Wohnsitzes am Heimatort sprächen. Zum anderen liege eine doppelte Haushaltsführung gar nicht vor, weil der Steuerpflichtige am Wohnsitz seiner Eltern keinen eigenen Hausstand geführt habe. Der…
…Agglomeration Luzern sowie in der Region Zentralschweiz. Die XYZ AG ist als angeschlossener Arbeitgeber - das ist eine natürliche oder juristische Person, die öffentlich Aufgaben erfüllt und ihr Personal durch einen Anschlussvertrag bei der Luzerner Pensionskasse versichert hat - der Luzerner Pensionskasse beigetreten. Dadurch ist der Bw…
…Lichtspieltheater im weitesten Sinn hätten weder die Aufgabe noch die Möglichkeit, Filme zu sammeln. Die Tätigkeit von Kinos beschränke sich bekanntermaßen auf das Anmieten von Filmkopien und deren entgeltliche Vorführung. Ganz im Gegensatz zur statutenmäßigen und tatsächlichen Tätigkeit der Bw, deren Aufgabe insbesondere das Sammeln…
…durch, weil sich die Sekretärinnen dazu nicht bereit erklärt haben. Außer dieser Bestätigung gibt es keine schriftlichen Vereinbarungen. Zusammenfassend führt die steuerliche Vertreterin an, dass es sich dabei um Ausgaben handelt, die die Bw. nie privat getätigt hätte, weil sie für die berufliche Tätigkeit notwendig…
…67 Abs. 10 EStG 1988 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Zahlungen für Pensionsabfindungen von Pensionskassen auf Grund gesetzlicher oder statutenmäßiger Regelungen seien nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge ab dem Jahr 2001 und in den folgenden Jahren zu einem Drittel steuerfrei zu belassen. Gemäß §…
…wie in den Statuten vorgesehen). Hierzu sei zu bemerken, dass eine Aufgabenverteilung unter mehreren Vertretern nicht bewirken würde, dass sich der nicht mit den Abgabenangelegenheiten betraute Vertreter um die Tätigkeit des damit betrauten Vertreters nicht mehr zu kümmern habe. Vielmehr obliege jedem Vertreter die Überwachung…
…dass zu untersuchen wäre, ob nicht der R-Verein als naher Angehöriger des Bw. anzusehen sei, könne einerseits ausgeführt werden, dass es nicht Aufgabe des Bw. sei, dies zu überprüfen. Die Notwendigkeit eines Berufungsverfahrens wäre dann wohl fraglich. Überdies hätte die Amtspartei ja auch Gelegenheit…
…und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt Pensionseinkünfte als ehemaliger Abgeordneter zum Nationalrat und früherer Obmann der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten. Er erfüllt nunmehr die Aufgabe eines Seniorenbeirates. In dieser Funktion als Pensionistenvertreter muss er an Sitzungen und Besprechungen teilnehmen…
…4. 6. 2011 führte der Bw aus: "Sehr geehrtes Finanzamt Ich arbeite bei Anlagen Service Fahrweg (Oberbau). Meine Aufgaben sind Entstörung, Reparatur und Instandsetzung von Gleisanlagen. Ich bin nur im Außendienst wenn oben genannte Tätigkeiten anfallen. Daher besteht wahrlich keine Regelmäßigkeit bei meinen Arbeitseinsätzen. Ich…