… 1332 ABGB handelt, also dann, wenn ein Fehler begangen wird, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch macht (vgl. VwGH 27.1.1999, 98/16/0290). Grobes Verschulden seitens des Steuerpflichtigen liegt dann nicht vor, wenn das grobe Verschulden von Arbeitnehmern des Abgabepflichtigen verursacht worden ist…
…BAO fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Von leichter Fahrlässigkeit ist in diesem Zusammenhang auszugehen, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. Auffallend sorglos handelt, wer…
…kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Von leichter Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Das Verschulden des Vertreters ist dem Vertretenen gleichzuhalten. Hingegen ist Verschulden von Arbeitnehmern der Partei nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls (ebenso wie…
…nicht entschuldbar. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn der Abgabenpflichtige oder sein Vertreter die nach ihren persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen haben. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn…
…den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht, gesehen werden. Lt. OGWT-Arbeitsbuch ist ein grobes Verschulden der Partei nicht anzulasten, da eine Überwachung auf "Schrift und Tritt" einer sonst sorgfältigen Person nicht erforderlich ist. Es werde daher um Stattgabe der Berufung ersucht. Aus dem Akteninhalt…
…wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. Das (grobe) Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen…
…vor, wenn das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren sei. Leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe (VwGH 13.9.1999, 87/09/0134). Grobe Fahrlässigkeit werde mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer…
…Rechtzeitigkeit des Antrags gemäß § 303a BAO (Einbringung der Wiederaufnahme binnen drei Monaten ab Erlangung der Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund) sei somit gegeben. Insgesamt sei hier ein Fehler unterlaufen, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Es liege keinesfalls grobes Verschulden vor. Herr M. habe die Sozialversicherungsbeiträge …
…vor, wenn das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren wäre. Leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe (VwGH 13.9.1999, 97/09/0314). Grobe Fahrlässigkeit werde mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer…
…wurde). Beim gegenständlichen Fall liege unseres Erachtens nur leichte Fahrlässigkeit vor, da dem ehemaligen Mitarbeiter ein Fehler unterlaufen sei, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe (auf die bezughabende Rechtsprechung wurde verwiesen). Die Selbstanzeige vom 13. Oktober 2008 war in Ablichtung beigelegt. Diese Berufung wurde…
…7 BAO zur Last gelegt werden könne. Leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Dieser dürfe nicht auffallend sorglos gehandelt haben. Als auffallend sorglos gelte jemand, wenn er die im Verkehr mit Gerichten (und Behörden) und die…
…das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren ist. Von leichter Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die…
…fehle, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliege. Nach der Rechtsprechung liege lediglich eine leichte Fahrlässigkeit vor, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Keine leichte Fahrlässigkeit liege jedoch vor, wenn jemand auffallend sorglos handle. Auffallend sorglos handle, wer…
…Fall ein grobes Verschulden vorliege. Diese Annahme erscheine als verfehlt und liege im Hinblick auf die Dauer und Höhe offenkundig nur eine leichte Fahrlässigkeit vor, also ein Fehler, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe, zumal die Gesetzesmaterialien zeigten, dass der Gesetzgeber gerade erreichen wolle…
…vorliegt. Von leichter Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den…
…das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren ist. Von leichter Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die…
…Eine nur leichte Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Wird ein Steuerpflichtiger vor der Abgabenbehörde durch einen Parteienvertreter vertreten, so ist grobes Verschulden des Vertreters einem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. Nach der Rechtsprechung liegt im allgemeinen kein…
…Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Eine lediglich leichte Fahrlässigkeit liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (Ritz, BAO3, § 217 Tz 44). Keine leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand…
…Abgabepflichtigen vorliege. Grobes Verschulden fehle, wenn nur leichte Fahrlässigkeit vorliege. Eine leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn ein Fehler unterlaufen würde, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehen würde. Die Interpretation, dass die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO nur bei erstmaliger Säumnis anzuwenden sei, sei…
…liege ... bei minderem Grad des Versehens im Sinne des § 308 Abs. 1 BAO vor. Eine leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (Ritz, BAO 3, § 217 TZ 43f). "Der ... darf also nicht auffallend sorglos gehandelt haben. Als…