…welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Achatz hält in RFG 2006, 20, die Kritik des UFS an den oa EuGH-Urteilen zumindest für berechtigt. (Innerstaatliche) Umsetzung der 6. EG-Richtlinie: Rechtslage von 2000 bis 2003: Nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 darf der…
…zusteht. Die daraus gezogenen Schlüsse sind jedoch schon deswegen unzutreffend, weil (wie bereits ausgeführt) auch nach der Richtlinie nur der anteilige Vorsteuerabzug zusteht. Eine diesbezügliche innerstaatliche Umsetzung mit einer Technik, die grundsätzlich nach der Richtlinie nicht vorgesehen ist (nämlich einer Steuerfreistellung, die in Art. 28…
…die eingewendete Verletzung von Gemeinschaftsrecht nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht vor. § 6 Abs.1 Z 27 UStG 1994 stellt vielmehr eine richtlinienkonforme Umsetzung von EU-Recht in innerstaatliches österreichisches Recht dar. Die darin normierte Befreiung erfordert bei natürlichen Personen einen Wohnsitz im Sinne des …
…446). § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 stellt somit eine richtlinienkonforme Umsetzung von EU - Recht in innerstaatliches österreichisches Recht dar. Die Befreiung ist nur anwendbar auf Unternehmer mit Wohnsitz oder Sitz im Inland. Ein Zweitwohnsitz muss genügen. Der gewöhnliche Aufenthalt ist nicht…
…sich § 6 Abs. 1 Z 27 UStG als richtlinienkonforme Umsetzung von EU-Recht in innerstaatliches Recht darstelle". "Der VwGH hat den Vorrang primärrechtlicher Rechtsnormen gegenüber dem Sekundärrecht der EG erkannt. Der VwGH hat zu GZ 2006/15/0056 dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art…
…kommt zu dem Ergebnis, dass das Pensionskassenwesen innerhalb der EU seit 2003 harmonisiert ist. Durch die richtlinienkonforme Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben seien das deutsche und österreichische Pensionskassenwesen sehr gut vergleichbar und stimmten in den wesentlichen Punkten überein. Die Pensionskasse D könnte daher, hätte sie ihren…
…das Erfordernis der Ansässigkeit unmittelbar aus der 6. MwSt-RL ergibt, stellt sich § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 als richtlinienkonforme Umsetzung von EU-Recht in innerstaatliches Recht dar (vgl. Berufungsentscheidungen Gz. RV/0097-S/07, RV/0455-S/02, RV/0530-I/04). …
…dargelegten Gründe kein Zweifel, dass der VwGH den Begriff "Verkehrsmittel aller Art" richtlinienkonform ausgelegt hat, und sieht sich daher nicht veranlasst, ein Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung dieser Frage durch den Europäischen Gerichtshof anzuregen, da die Klärung dieser Frage in Umsetzung der 6. EG-RL dem nationalen…
…innerstaatliche Recht "in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechtes anzuwenden und auszulegen". Die wichtigste Ausprägung der gemeinschaftskonformen Interpretation stellt die "richtlinienkonforme Auslegung" dar. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH besteht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, alle zur Umsetzung einer Richtlinie geeigneten Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört auch…
… 8f NAG). Hinzu komme, dass die im NAG enthaltenen Regelungen betreffend Daueraufenthaltskarten in Umsetzung der Richtlinie 2004/18/EG vom 29.4.2004 erlassen worden seien. Diese Richtlinie enthalte jedoch keinerlei Regelung, wonach anlässlich des Verfahrens zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte eine erkennungsdienstliche Behandlung stattzufinden hätte…
…Z 1 lit a KVG). Da die Bestimmungen des KVG richtlinienkonform zu interpretieren sind, ist der Begriff "Wert der Gegenleistung" anhand der KapAnsRL auszulegen (Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, KVG, Kapitalverkehrsteuergesetz, Kommentar, § 7 Rz 669-670). Mitgliedstaatliche Gesetze, welche RL ordnungsgemäß umsetzen, verlieren den Zusammenhang mit der…
…Ergebnis führt als die Anwendung der nationalen Vorschrift, ist von einer nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht auszugehen. Der sich betreffend die Erhebungskompetenz ergebende Widerspruch lässt sich auch nicht durch eine richtlinienkonforme Interpretation lösen. Der EuGH-Judikatur folgend greift eine solche immer…
…die Einhaltung der RL 91/628/EWG sei keine Erstattungsvoraussetzung, weil Richtlinienrecht nicht an den Erstattungsbeteiligten gerichtet sei, sondern allein an die zu seiner Umsetzung verpflichteten Mitgliedstaaten. Weiters meint sie, das österreichische Tiertransportgesetz-Straße enthalte keine Vorschriften über die hier vermeintlich überschrittenen zulässigen Höchsttransportzeiten beim…
…die Einhaltung der RL 91/628/EWG sei keine Erstattungsvoraussetzung, weil Richtlinienrecht nicht an den Erstattungsbeteiligten gerichtet sei, sondern allein an die zu seiner Umsetzung verpflichteten Mitgliedstaaten. Weiters meint sie, das österreichische Tiertransportgesetz-Straße enthalte keine Vorschriften über die hier vermeintlich überschrittenen zulässigen Höchsttransportzeiten beim…
…eine Besteuerung gemäß lit. a nur dann erfolgt, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben, ist nämlich system- und richtlinienkonform so auszulegen, dass unter "wenn" "insoweit" zu verstehen ist (vgl EuGH 17.5.2001, C-322/99, Fischer)…
…I.1. zu § 2). Die richtlinienkonforme Interpretation umfasst das gesamte nationale Recht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Bereiche des nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die…
…I.1. zu § 2). Die richtlinienkonforme Interpretation umfasst das gesamte nationale Recht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Bereiche des nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die…
…I.1. zu § 2). Die richtlinienkonforme Interpretation umfasst das gesamte nationale Recht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Bereiche des nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die…
…I.1. zu § 2). Die richtlinienkonforme Interpretation umfasst das gesamte nationale Recht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Bereiche des nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die…
…I.1. zu § 2). Die richtlinienkonforme Interpretation umfasst das gesamte nationale Recht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Bereiche des nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die…