…Promotions in österreichischen Skigebieten durchgeführt, um den Absatz von Produkten der Bw. zu fördern". Über die Berufung wurde erwogen: Erstattungsfähig sind in richtlinienkonformer Interpretation der Bestimmungen des UStG 1994 nur Vorsteuern, die auf Grund einer Leistung im Inland geschuldet werden. Der Anspruch auf Vorsteuerabzug erstreckt…
…Recht, Orac-Verlag 1998, S. 79 ff, und die dort zitierte Judikatur). Eine richtlinienkonforme Interpretation des nationalen Rechts, wie sie seit dem EU-Beitritt Österreichs zulässig und geboten ist, setzt somit keineswegs die unmittelbare Anwendbarkeit des betreffenden Gemeinschaftsrechts voraus. Im Wortlaut der auszulegenden nationalen Norm (…
…dem EU-Beitritt Österreichs zur EU die Liebhaberei, soweit sie die verlustträchtige Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum betreffe, in richtlinienkonformer Interpretation als unechte Befreiung iSd Artikel 13 Teil B Buchstabe b der 6. EG-RL anzusehen sei. Die Richtlinie gehe nämlich vom Grundsatz der unechten…
…VfGH; Mayer, B-VG3, 478; Haunold, Mehrwertsteuer bei sonstigen Leistungen, 45). Auch nach der Judikatur des VfGH geht eine richtlinienkonforme Interpretation einer historischen Auslebung nach dem Willen des nationalen Gesetzgebers vor (Potacs, RdW 1996, 153 f; Haunold, Mehrwertsteuer bei sonstigen Leistungen, 45, FN 76). Die…
…wurde im Wesentlichen ausgeführt, diese Selbstberechnung stehe nicht im Einklang mit der Kapitalansammlungsrichtlinie der Europäischen Union, seien doch die Kosten des Börseganges in Höhe von 2.033.711 € von der Bemessungsgrundlage abzuziehen. Eine richtlinienkonforme Interpretation des § 7 Abs. 1 lit. a KVG führe zum…
…und VfGH; B-VG³, 478; Haunold, Mehrwertsteuer bei sonstigen Leistungen, 45). Auch nach der Judikatur des VfGH gehe eine richtlinienkonforme Interpretation einer historischen Auslegung nach dem Willen des nationalen Gesetzgebers vor (Poctas, RdW 1996, 153 f; Haunold, Mehrwertsteuer bei sonstigen Leistungen, 45, FN 76). Die…
…I.1. zu § 2). Die richtlinienkonforme Interpretation umfasst das gesamte nationale Recht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Bereiche des nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die…
…I.1. zu § 2). Die richtlinienkonforme Interpretation umfasst das gesamte nationale Recht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Bereiche des nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die…
…I.1. zu § 2). Die richtlinienkonforme Interpretation umfasst das gesamte nationale Recht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Bereiche des nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die…
…nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die den Vorgaben der Richtlinie entspricht; gleichzeitig sind diejenigen Interpretationen zu verwerfen, die gegen die Richtlinie verstoßen würden (vgl. UFS…
…I.1. zu § 2). Die richtlinienkonforme Interpretation umfasst das gesamte nationale Recht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Bereiche des nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die…
…Bestimmung (sollte sie auf diesen Sachverhalt anwendbar sein) für den Einzelnen ungünstiger als das nationale Recht wäre. Eine richtlinienkonforme Interpretation sei ebenfalls nicht möglich, da der äußerst mögliche Wortsinn die Grenze für die richtlinienkonforme Interpretation darstelle. Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass auch nach Art…
…nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die den Vorgaben der Richtlinie entspricht; gleichzeitig sind diejenigen Interpretationen zu verwerfen, die gegen die Richtlinie verstoßen würden (vgl. UFS…
…nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die den Vorgaben der Richtlinie entspricht; gleichzeitig sind diejenigen Interpretationen zu verwerfen, die gegen die Richtlinie verstoßen würden (vgl. UFS…
…nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die den Vorgaben der Richtlinie entspricht; gleichzeitig sind diejenigen Interpretationen zu verwerfen, die gegen die Richtlinie verstoßen würden (vgl. UFS…
…nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die den Vorgaben der Richtlinie entspricht; gleichzeitig sind diejenigen Interpretationen zu verwerfen, die gegen die Richtlinie verstoßen würden (vgl. UFS…
…Entscheidungen judizierten Missbrauchsverbot, welches letztlich auch bei einem "Wissen oder Wissen - Müssen" vom Betrug zur Versagung des Vorsteuerabzuges führt, handelt es sich um einen primärrechtlichen Grundsatz des Gemeinschaftsrechtes (nach manchen innerstaatlichen Entscheidungen um eine richtlinienkonforme Interpretation des § 12 UStG 1994 mit dem selben Ergebnis), der …
…nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die den Vorgaben der Richtlinie entspricht; gleichzeitig sind diejenigen Interpretationen zu verwerfen, die gegen die Richtlinie verstoßen würden (vgl. UFS…
…nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die den Vorgaben der Richtlinie entspricht; gleichzeitig sind diejenigen Interpretationen zu verwerfen, die gegen die Richtlinie verstoßen würden (vgl. UFS…
…I.1. zu § 2). Die richtlinienkonforme Interpretation umfasst das gesamte nationale Recht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Bereiche des nationalen Rechts, die auf EG-Richtlinien (wenn auch nur teilweise) basieren, richtlinienkonform auszulegen. Lässt die staatliche Umsetzung mehrere Interpretationen zu, so ist jene zu wählen, die…