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UFSL RV/0988-L/09Anspruchszinsen 2004 und 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…wenn der Stammabgabenbescheid noch nicht rechtskräftig ist (UFS u.a. RV/0458-L/04, RV/1252-W/05, RV/0415-S/09, RV/0753-W/10, RV/0962-W/10). Erweist sich ein Stammabgabenbescheid nachträglich tatsächlich als rechtswidrig und wird er deshalb abgeändert oder aufgehoben…

UFSG RV/0606-G/09Anspruchszinsen sind an den Stammabgabenbescheid gebunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind." Der Bw. geht davon aus, dass die Einkommensteuernachforderungen 2005, 2006 und 2007 rechtswidrig seien, weshalb auch die daraus resultierenden Zinsenbescheide mit Rechtswidrigkeit behaftet seien. Damit wird jedoch keine Rechtswidrigkeit der Anspruchszinsenbescheide aufgezeigt. Zweck der mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr…

UFSK RV/0313-K/08Säumniszuschlag bei behaupteter sachlicher Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2008

…94/14/0094). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Vorausgesetzt ist eine formelle Abgabenzahlungsschuld und es ist weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, § 217 RZ…

UFSW RV/0047-W/10Verweis auf anhängige Berufung gegen den Stammabgabenbescheid verhindert keinen zweiten Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010

…nicht entgegen. Auch wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet sich die Berufung ausschließlich gegen die den Bescheiden über die Festsetzung der Säumniszuschläge…

UFSW RV/0466-W/09Anpassung des Säumniszuschlages nach teilweiser Stattgabe der Berufung gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…Fälligkeit begründet. Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet sich die Berufung ausschließlich gegen die dem Bescheid über die Festsetzung des Säumniszuschlages…

UFSW RV/2999-W/08Säumniszuschlag nur mit Argumenten gegen den zugrunde liegenden Stammabgabenbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…15/0088). Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet sich die Berufung ausschließlich gegen die dem Bescheid über die Festsetzung des Säumniszuschlages…

UFSW RV/1863-W/05zweiter Säumniszuschlag, Aussetzungsantrag gegen Stammabgabenbescheid erst nach Vorlageantrag eingebracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2006

…5.1999, 99/13/0054). Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiere noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richten sich die Berufungsgründe (inhaltliche Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuerbescheides, Zusage des Finanzamtes…

UFSW RV/1078-W/09Berufung gegen Säumniszuschläge, da die Stammabgabenbescheide noch nicht rechtskräftig sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2009

…nicht entgegen. Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet sich die Berufung ausschließlich gegen die den Bescheiden über die Festsetzung der Säumniszuschläge…

UFSW RV/1091-W/09Säumniszuschlag mit der Begründung bekämpft, dass die Stammabgabenbescheide noch nicht rechtskräftig wären
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2009

…nicht entgegen. Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet sich die Berufung ausschließlich gegen die den Bescheiden über die Festsetzung der Säumniszuschläge…

UFSF RV/0216-F/05Zulässigkeit der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2007

…2002 vom 20. Juni 2005 ausgewiesene Abgabennachforderung von 5.432,63 € zugrunde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Solche Bescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig. Festzuhalten ist, dass Anspruchszinsenbescheide an…

UFSG RV/0807-G/11Anspruchszinsen für Einkommensteuerschuld des Erblassers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2012

…am Abgabenkonto der Erblasserin gutgläubig verfügt habe, weshalb der Fiskus keinen Rückforderungsanspruch habe. Der nach § 293 BAO ergangene Einkommensteuerbescheid 2009 sei darüber hinaus rechtswidrig, weil sie in das Verfahren nicht einbezogen worden sei und kein Parteiengehör gehabt habe. Es treffe sie an der verspäteten Entrichtung…

UFSG RV/0597-G/09Anspruchszinsen und erste Säumniszuschläge: Einwendungen nur gegen den Abgabenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2011

…die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide oder eine nicht korrekte Berechnung der Anspruchszinsen aufzuzeigen. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen…

UFSW RV/3936-W/10Berufung gegen Anspruchszinsen und Säumniszuschlag mit Berufung auf Stammabgabenberufung ohne eigenständige Begründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.09.2011

…unzutreffend sind. Solche Bescheide sind nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid (hier: Einkommensteuerbescheid 2007) bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Da weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt Argumente ersichtlich sind, wonach die Höhe der Anspruchszinsen nicht korrekt berechnet worden wäre, war spruchgemäß…

UFSL RV/0483-L/11Wiederaufnahme nach Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels wegen Nichterfassung sämtlicher Bezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2012

…neuen Einkommensteuerbescheid, beide vom 18. November 2010, Berufung. Die Bescheide seien materiell und formell mangelhaft und in rechtswidriger Weise zu Stande gekommen. 1. Die Wiederaufnahme von Amts wegen sei zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Neue…

UFSW RV/1360-W/11Anspruchszinsen und Säumniszuschläge nur mit Argumenten gegen die zugrunde liegenden Abgabenbescheide bekämpft; zudem wurde nachträglich die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat beantragt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2012

…nur wiederholt werden, dass solche Bescheide nicht mit der Begründung anfechtbar sind, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Da weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt Argumente ersichtlich sind, wonach die Höhe der Anspruchszinsen nicht korrekt berechnet worden wäre, war spruchgemäß zu…

UFSW RV/4078-W/09Anspruchszinsen für 2004 sind nur für höchstens 42 Monate zu berechnen, erst für Abgabenansprüche nach 1.1.2005 sind Zinsen für höchstens 48 Monate zu berechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2010

…setzen entgegen den Berufungsausführungen auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre unrichtig oder rechtswidrig. Da aus dem Berufungsvorbringen keine Argumente ersichtlich sind…

UFSW RV/2758-W/09Haftung der Vertreterin der GmbH, die "nur am Papier" Geschäftsführerin gewesen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

…ausgeschlossen werden konnte. Allerdings ist festzuhalten, dass es der damalige steuerliche Vertreter - aus nicht nachvollziehbaren Gründen, zumal vorwiegend die Richtigkeit der Stammabgabenbescheide bemängelt und Argumente gegen die dem Haftungsbescheid vorangegangenen Abgabenbescheide vorgebracht wurden - unterlassen hat, im Sinne des § 248 BAO auch gegen die Abgabenbescheide Berufung…

UFSL RV/0286-L/09Verfassungswidrigkeit des ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 29. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 25. September 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Erbin nach dem am 31.3…

UFSF RV/0213-F/10Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bfadr, vom 25. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 23. Dezember 2009 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit "Übergabsvertrag mit Pflichtteilsverzicht" vom 28.12.2004 hat Herr JG…

UFSL RV/0371-L/08Verfassungswidrigkeit des § 8 Abs. 3 lit b ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 25. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 28. September 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Stiftungszusatzurkunde - Nachstiftung § 11 der Urkunde - hat die S…