…wenn der Stammabgabenbescheid noch nicht rechtskräftig ist (UFS u.a. RV/0458-L/04, RV/1252-W/05, RV/0415-S/09, RV/0753-W/10, RV/0962-W/10). Erweist sich ein Stammabgabenbescheid nachträglich tatsächlich als rechtswidrig und wird er deshalb abgeändert oder aufgehoben…
…gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind." Der Bw. geht davon aus, dass die Einkommensteuernachforderungen 2005, 2006 und 2007 rechtswidrig seien, weshalb auch die daraus resultierenden Zinsenbescheide mit Rechtswidrigkeit behaftet seien. Damit wird jedoch keine Rechtswidrigkeit der Anspruchszinsenbescheide aufgezeigt. Zweck der mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr…
…94/14/0094). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Vorausgesetzt ist eine formelle Abgabenzahlungsschuld und es ist weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, § 217 RZ…
…nicht entgegen. Auch wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet sich die Berufung ausschließlich gegen die den Bescheiden über die Festsetzung der Säumniszuschläge…
…Fälligkeit begründet. Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet sich die Berufung ausschließlich gegen die dem Bescheid über die Festsetzung des Säumniszuschlages…
…15/0088). Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet sich die Berufung ausschließlich gegen die dem Bescheid über die Festsetzung des Säumniszuschlages…
…5.1999, 99/13/0054). Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiere noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richten sich die Berufungsgründe (inhaltliche Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuerbescheides, Zusage des Finanzamtes…
…nicht entgegen. Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet sich die Berufung ausschließlich gegen die den Bescheiden über die Festsetzung der Säumniszuschläge…
…nicht entgegen. Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richtet sich die Berufung ausschließlich gegen die den Bescheiden über die Festsetzung der Säumniszuschläge…
…2002 vom 20. Juni 2005 ausgewiesene Abgabennachforderung von 5.432,63 € zugrunde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Solche Bescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig. Festzuhalten ist, dass Anspruchszinsenbescheide an…
…am Abgabenkonto der Erblasserin gutgläubig verfügt habe, weshalb der Fiskus keinen Rückforderungsanspruch habe. Der nach § 293 BAO ergangene Einkommensteuerbescheid 2009 sei darüber hinaus rechtswidrig, weil sie in das Verfahren nicht einbezogen worden sei und kein Parteiengehör gehabt habe. Es treffe sie an der verspäteten Entrichtung…
…die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide oder eine nicht korrekte Berechnung der Anspruchszinsen aufzuzeigen. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen…
…unzutreffend sind. Solche Bescheide sind nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid (hier: Einkommensteuerbescheid 2007) bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Da weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt Argumente ersichtlich sind, wonach die Höhe der Anspruchszinsen nicht korrekt berechnet worden wäre, war spruchgemäß…
…neuen Einkommensteuerbescheid, beide vom 18. November 2010, Berufung. Die Bescheide seien materiell und formell mangelhaft und in rechtswidriger Weise zu Stande gekommen. 1. Die Wiederaufnahme von Amts wegen sei zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Neue…
…nur wiederholt werden, dass solche Bescheide nicht mit der Begründung anfechtbar sind, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Da weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt Argumente ersichtlich sind, wonach die Höhe der Anspruchszinsen nicht korrekt berechnet worden wäre, war spruchgemäß zu…
…setzen entgegen den Berufungsausführungen auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre unrichtig oder rechtswidrig. Da aus dem Berufungsvorbringen keine Argumente ersichtlich sind…
…ausgeschlossen werden konnte. Allerdings ist festzuhalten, dass es der damalige steuerliche Vertreter - aus nicht nachvollziehbaren Gründen, zumal vorwiegend die Richtigkeit der Stammabgabenbescheide bemängelt und Argumente gegen die dem Haftungsbescheid vorangegangenen Abgabenbescheide vorgebracht wurden - unterlassen hat, im Sinne des § 248 BAO auch gegen die Abgabenbescheide Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 29. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 25. September 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Erbin nach dem am 31.3…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bfadr, vom 25. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 23. Dezember 2009 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit "Übergabsvertrag mit Pflichtteilsverzicht" vom 28.12.2004 hat Herr JG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 25. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 28. September 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Stiftungszusatzurkunde - Nachstiftung § 11 der Urkunde - hat die S…