…nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Durch die mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretene Änderung des Fremdenrechtes und des FLAG (Fremdenrechtspaket) ist die Gewährung der Familienbeihilfe somit gemäß der Bestimmung des § 3 FLAG von einem rechtmäßigem Aufenthaltstitel gemäß …
…Kinder zu Unrecht bezogenen Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zurück, da in diesem Zeitraum kein rechtmäßiger Aufenthaltstitel nach dem NAG vorlag. In der gegen den Rückforderungsbescheid eingebrachten Berufung wurde auf die durchgehende Beschäftigungsbewilligung des Berufungswerbers verwiesen. Vorgelegt wurde auch eine in Zusammenhang mit dem Antrag…
…Jänner 2012 für den im Spruch genannten Zeitraum mit der Begründung abgewiesen, dass das Asylverfahren rechtskräftig im September 2007 beendet wurde und deshalb kein rechtmäßiger Aufenthaltstitel vorgelegen ist. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 6. Februar 2012 fristgerecht berufen und als Begründung Folgendes ausgeführt: …
…geboren am 2.7.2009. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 19.8.2009 wiederum mit der Begründung abgewiesen, dass kein rechtmäßiger Aufenthaltstitel nach den §§ 8 und 9 NAG vorliege. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 4.9.2009 berufen und inhaltlich im wesentlichen…
…rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 24 NAG, BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 157/2005, der am 1.1.2006 in Kraft und am 31.3.2009 außer Kraft trat besagt in seinem Absatz 1: Anträge auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels (Verlängerungsanträge) sind vor…
…dass das Kind in der maßgeblichen Zeit rechtmäßig in Österreich aufhältig war. Diesem Schriftsatz angeschlossen ist der Bescheid des Bundesministeriums für Inneres vom 14. Februar 2012, GZ. nnnn, in welchem zum einem dem Antrag vom 3.5.2010 auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot -…
…Jänner 2006 geltenden Fassung anzuwenden sei, und die Kinder sich im genannten Zeitraum nicht gemäß § 8 NAG rechtmäßig im Inland aufgehalten hätten. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung widerspricht die Berufungswerberin der Rechtsauffassung des Finanzamtes. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2013 hat das Finanzamt über…
…des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten (§ 3 Abs. 2 FLAG 1967). In den Fällen des Abs. 2 wird für nachgeborene Kinder die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt. ........... Als nachgeborene Kinder gelten jene Kinder, die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels an den zusammenführenden Fremden…
…aus, dass die Tochter V ein nachgeborenes Kind sei. Zum Zeitpunkt der Geburt habe die Mutter über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügt und habe zudem die Tochter ununterbrochen ab den Zeitpunkt ihrer Geburt Anspruch auf Familienbeihilfe gehabt. Mit Schreiben vom 22. November 2012 wurde der Bw…
…Kinder bis zur positiven Erledigung dieses Antrages im März 2009 illegal in Österreich aufgehalten. Da ab 1.1.2006 der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich eine Grundvoraussetzung für Familienbeihilfenbezug sei, und für die Kinder bis (inklusive) Feber 2009 kein gültiger Aufenthaltstitel (NAG-Karte) vorgelegt werden konnte…
…24 Abs. 2 NAG bestimmt, dass sich Fremde, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels gestellt haben, rechtmäßig niedergelassen sind. Diese Bestimmung ähnelt in ihrem Wortlaut und mit dem damit zum Ausdruck gebrachten Inhalt ihrer Vorgängerbestimmung im § 31 Abs. 4 FrG. In den…
…24 Abs. 2 NAG bestimmt, dass sich Fremde, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels gestellt haben, rechtmäßig niedergelassen sind. Diese Bestimmung ähnelt in ihrem Wortlaut und mit dem damit zum Ausdruck gebrachten Inhalt ihrer Vorgängerbestimmung im § 31 Abs. 4 FrG. In den…
…Fremder ist, muss für dieses Kind der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet nach § 8 oder § 9 NAG gegeben sein (vgl aaO, Rz 222). Nach der geltenden Rechtslage kommt es nach Abs 2 des § 3 FLAG darauf an, ob für das anspruchsvermittelnde Kind ein aufrechter Aufenthaltstitel nach §…
…den Aufenthaltstitel zu verlieren. Letztlich wurde die Tatsache des rechtmäßigen Aufenthaltes der Berufungswerberin auch mittels Mail vom 22. Juli 2010 von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bestätigt. Es steht somit für den Unabhängigen Finanzsenat fest, dass sich die Berufungswerberin auch seit der Gesetzwerdung des NAG durchgehend rechtmäßig…
…anhängig war, noch nicht anzuwenden ist. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies jedoch, dass im August 2008 das Asylverfahren negativ abgeschlossen worden ist und dass sich daher die Berufungswerberin und ihre Tochter nicht rechtmäßig in Österreich aufhalten, weil sie über keinen Aufenthaltstitel nach den §§ 8…
…Das Asylverfahren sei mit 25.7.2011 negativ abgeschlossen worden. Ein Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005 bestehe erst ab September 2011. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 5.1.2012 wird damit begründet, dass die in etwa gleichgelagerte bundesdeutsche Rechtslage beim Bundesverfassungsgericht angefochten werde…
…und nicht schon nach der Stellung eines darauf abzielenden Antrages rechtmäßig sei (unter Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 13.9.2006, 2006/18/0089). Auch die Möglichkeit eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen könne den Aufenthalt eines Fremden nicht legalisieren…
…nicht österreichische Staatsbürger sind, auf das Vorliegen eines Aufenthaltstitels nach den §§ 8 und 9 NAG an, sodass im vorliegenden Fall angesichts der für ein Jahr erteilten Niederlassungsbewilligungen von einem rechtmäßigen Aufenthalt der Kinder in Österreich erst ab dem Februar 2011 auszugehen war. Im Übrigen ist…
…dass Sie am 21.08 2007 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für das Kind Z. gestellt haben. Da die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe im Zeitraum Februar 2007 bis März 2009 für Kind Z. aufgrund des nicht rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich nicht vorlagen…
…nicht österreichische Staatsbürger sind, auf das Vorliegen eines Aufenthaltstitels nach den §§ 8 und 9 NAG an, sodass im vorliegenden Fall angesichts der für ein Jahr erteilten Niederlassungsbewilligungen von einem rechtmäßigen Aufenthalt der Kinder in Österreich erst ab dem April 2007 auszugehen war. Im Übrigen ist…