… 3 Abs. 2 FLAG rechtmäßig im Bundesgebiet auf, weshalb für sie von Oktober 2008 bis März 2009 ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. In der Zeit zwischen Ablauf des Aufenthaltstitels und Antragstellung war ihr Aufenthalt ohne rechtlichen Titel, weshalb ein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Monate…
…wurde. Danach gelten Anträge als Erstanträge. Nach Stellung eines Verlängerungsantrages ist der Antragsteller, unbeschadet fremdenpolizeilicher Bestimmungen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag weiterhin rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig. In den Materialien zur Regierungsvorlage zum Fremdenrechtspaket BGBI. I Nr. 100/2005 wird zum § 24 NAG ausgeführt…
…Berufungsvorentscheidung. Da der Nachweis einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage nicht beigebracht und auch keine Krankenversicherung nachgewiesen worden sei, weiters keine Anmeldebescheinigung vorliege, liege kein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet vor. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe daher nicht. Gegen diese Berufungsvorentscheidung wurde Berufung eingebracht. Die Bw ersuchte darin, ihren…
… 8 oder nach § 9 NAG besteht (vgl aaO, Rz 146). Für Drittstaatsangehörige und Staatenlose bewirken die in § 8 NAG aufgezählten Aufenthaltstitel einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet. Der Aufenthaltstitel nach § 8 NAG dokumentiert sich durch die NAG-Karte (vgl aaO, Rz 161). Da sich laut Auskunft…
…ein rechtmäßiger Aufenthalt eines EU-Bürgers in Österreich nur dann vorliegt, wenn von diesem eines der oben genannten Kriterien erfüllt wird. Von der Bw. und ihren Kindern wurde bis einschließlich August 2007 keines der Kriterien erfüllt, weshalb auch die Ausstellung von Anmeldebescheinigungen verwehrt wurde. Im…
…idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes wesentlichen Frage eines ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet seit mindestens sechzig Monaten genügt es, gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das Erkenntnis des VwGH vom 12. Oktober 2009 (ZI. 2009/16/0208) zu verweisen, wonach das Tatbestandsmerkmal des ständigen Aufenthalts nach …
…Dokuments; 5. "Aufenthaltsbewilligung" für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (§§ 58 bis 69 und § 72) mit der Möglichkeit, anschließend eine Niederlassungsbewilligung zu erlangen, sofern dies in diesem Bundesgesetz vorgesehen ist. (2) Niederlassungsbewilligungen gemäß Abs. 1 Z 1 werden erteilt als: 1…
…NAG), BGBl. 100/2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 8 NAG idF BGBl. 100/2005 berechtigen folgende Aufenthaltstitel zu einem rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich: 1. "Niederlassungsbewilligung" für eine nicht bloß vorübergehende befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (Abs. 2) mit der Möglichkeit, anschließend…
…Dokuments; 5. "Aufenthaltsbewilligung" für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (§§ 58 bis 69 und § 72) mit der Möglichkeit, anschließend eine Niederlassungsbewilligung zu erlangen, sofern dies in diesem Bundesgesetz vorgesehen ist. (2) Niederlassungsbewilligungen gemäß Abs. 1 Z 1 werden erteilt als: 1…
…Erteilung eines Aufenthaltstitels - ab 10.8.2006 - ist auch aktenkundig. Die Voraussetzungen für einen Familienbeihilfenbezug ab 1.8.2006 (Monatsbeginn) Wohnsitz der Bw. im Bundesgebiet minderjähriges Pflegekind Haushaltszugehörigkeit der Y Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw. in Österreich österreichische Staatsbürgerschaft der Bw. rechtmäßiger Aufenthalt nach den §…
…verfügt. Bei rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich erhalten EU/EWR/Bürger die so genannte "Anmeldebescheinigung". Dem Vorbringen des steuerlichen Vertreters ist insoweit zuzustimmen, dass im Falle einer Einreise nach Österreich vor dem 1. Jänner 2006 die Anmeldebescheinigung durch die rechtmäßige Niederlassung im Bundesgebiet nach dem Meldegesetz…
…Abs. 4 FrG bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung über diesen Antrag rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Gemäß Artikel 5 § 1 des Fremdenrechtspaketes 2005 (BGBl. 100/2005) trat das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz) mit Ablauf des 31. Dezember…
…1 lit. a FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für minderjährige Kinder. Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG 1967 hat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes Kind die Person, zu deren Haushalt…
…Aufenthalt im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (§§ 58 bis 69 und § 72) mit der Möglichkeit, anschließend eine Niederlassungsbewilligung zu erlangen, sofern dies in diesem Bundesgesetz vorgesehen ist, zu einem rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich. Ebenso berechtigt der Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" für die befristete Niederlassung zu einem rechtmäßigen…
… 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ... b)für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden…
…Abs. 4 FrG bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung über diesen Antrag rechtmäßig im Bundesgebiet auf. Gemäß Artikel 5 § 1 des Fremdenrechtspaketes 2005 (BGBl. 100/2005) trat das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz) mit Ablauf des 31. Dezember…
…von Familienbeihilfe ein. Mit Schreiben vom 28. Juli 2011 wurde der Bw. um einen entsprechenden Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt seines Kindes im Inland (NAG-Karte mit Aufenthaltstitel) gebeten. In Beantwortung des gegenständlichen Schreibens übermittelte der Bw. eine auf den Namen seiner Tochter ausgestellte und…
…1 lit. a und b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf…
…sohin kein rechtmäßiger Aufenthalt nach dem Asylgesetz vorliege. Da auch sonst kein Aufenthaltstitel vorliege, ergebe sich, dass der Aufenthalt der Bw. im Bundesgebiet rechtswidrig sei. Zur Beendigung eines rechtswidrigen Aufenthaltes sei eine Ausweisung grundsätzlich geboten, im gegenständlichen Fall stelle aber eine Ausweisung im Hinblick darauf…
…einen rechtmäßigen Aufenthalt laut § 13 Asylgesetz habe. Ein Asylwerber, dessen Asylverfahren zugelassen sei, sei bis zur Erlassung einer durchsetzbaren Entscheidung, bis zur Einstellung oder Gegenstandslosigkeit des Verfahrens oder bis zum Entzug des Aufenthaltsrechtes (§ 62 Abs. 1 FPG) zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt. Ein Aufenthalt nach…