…Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. Abs.3 Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Gemäß § 90 Abs. 1 BAO steht es demnach der Abgabenbehörde zu Auskünfte und Akteneinsicht zu verweigern, wenn kein rechtliches Interesse des Antragstellers oder…
…in Fällen, in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nimmt, zumal für diese Auffassung die Überlegung spricht, dass Rechtsschutzinstrumente dem Rechtsschutz (somit dem Schutz berechtigter Interessen und nicht der mutwilligen Vermehrung des Verwaltungsaufwandes) dienen sollen (vgl. Ritz…
…über die gemeinsamen Marktorganisationen vorgesehen ist, Abweichungen von Absatz 6 beschlossen werden. Den Bestimmungen des Artikels 12 ZK ist zu entnehmen, dass Voraussetzung für die Erteilung einer VZTA das Bestehen eines diesbezüglichen rechtlichen Interesses ist, welches allerdings dann nicht vorliegt, wenn die betreffende Ware vom…
…88/14/0092, bzw. auch Wortlaut des Art. 10 Abs. 2 EMRK), wird der Antragsteller in derartigen Fällen darüber hinaus auch kein über die Einbringung einer Privatanklage hinausgehendes rechtliches Interesse (vgl. VwGH vom 21. Jänner 1980, Zlen. 1879/77 bzw. 417/78) zu bekunden vermögen…
…Devolutionsantrages) "in Fällen, in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nimmt." Für diese Auffassung spricht die Überlegung, dass Rechtsschutzinstrumente dem Rechtsschutz (somit dem Schutz berechtigter Interessen und nicht mutwilligen Vermehrung des Verwaltungsaufwandes) dienen sollen (Ritz, BAO-Kommentar…
…Haftung mehrerer Geschäftsführer eine solidarische Haftung nach § 9 BAO bestünde, sodass der Bw. ein erhebliches rechtliches Interesse hätte, auch Kenntnis vom Haftungsbescheid des Mitgeschäftsführers zu erhalten. Mit Bescheid vom 4. Juli 2011 wies das Finanzamt den Antrag auf Akteneinsicht ab und führte aus, dass gemäß …
…6. Februar 2007 stellte der Berufungswerber (Bw) an das Magistratische Bezirksamt in X einen Antrag folgenden Inhaltes: "Als Eigentümer der Liegenschaften GSt-Nr.: x und y beantrage ich im obgenannten Verfahren nach der Gewerbeordnung Parteienstellung, da ich ein rechtliches Interesse nach §8 AVG habe. Ich…
…1989 gem. § 295 BAO erfolgte auf Basis eines Nichtbescheides und entspricht daher nicht den gesetzlichen Bestimmungen. II. Rechtliche Beurteilung An einer Wiederaufnahme gern. § 303 BAO besteht aus nachfolgenden Gründen ein rechtliches Interesse: Die Abänderung des abgeleiteten Bescheides gern. § 295 BAO ist nur dann zulässig, wenn…
…entrichtet (Buchungsabfrage vom 18. November 2013). Nach der Aktenlage haftet am Strafkonto des Beschwerdeführers keine Strafe offen aus. Durch den vollständigen Vollzug der ursprünglich mit 7.000,00 € verhängten Geldstrafe besteht kein rechtliches Interesse des Beschwerdeführers an einem (weiteren) Strafaufschub bzw. an der Zuerkennung…
…Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. An einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO bestehe ein rechtliches Interesse. Der Abänderung gemäß § 295 BAO habe ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom…
…resultiert habe. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche daher nicht den gesetzlichen Bestimmungen. An einer Wiederaufnahme bestehe ein rechtliches Interesse, da eine Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO nur zulässig sei, wenn der…
…Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. An einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO bestehe ein rechtliches Interesse. Der Abänderung gemäß § 295 BAO habe ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid rechtswidrig…
…Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. An einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO bestehe ein rechtliches Interesse. Der Abänderung gemäß § 295 BAO habe ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid rechtswidrig…
…resultiert habe. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche daher nicht den gesetzlichen Bestimmungen. An einer Wiederaufnahme bestehe ein rechtliches Interesse, da eine Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO nur zulässig sei, wenn der…
…resultiert habe. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche daher nicht den gesetzlichen Bestimmungen. An einer Wiederaufnahme bestehe ein rechtliches Interesse, da eine Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO nur zulässig sei, wenn der…
…1989 der atypisch stillen Beteiligung auf Ebene des abgeleiteten Bescheides resultierten Einkommensteuernachzahlungen. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO wäre daher auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Sein "rechtliches Interesse" an der Wiederaufnahme begründete der Bw. damit…
…1989 der atypisch stillen Beteiligung auf Ebene des abgeleiteten Bescheides resultierten Einkommensteuernachzahlungen. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO wäre daher auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Sein "rechtliches Interesse" an der Wiederaufnahme begründete der Bw. damit…
…1989 der atypisch stillen Beteiligung auf Ebene des abgeleiteten Bescheides resultierten Einkommensteuernachzahlungen. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO wäre daher auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Sein "rechtliches Interesse" an der Wiederaufnahme begründete der Bw. damit…
…1989 nach § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und habe daher nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen. Der Berufungswerber habe an einer Wiederaufnahme nach § 303 BAO ein rechtliches Interesse, da das Abändern eines abgeleiteten Bescheides nach § 295 BAO nur dann zulässig sei, wenn der…
…1989 gem. § 295 BAO erfolgte auf Basis eines Nichtbescheides und entspricht damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. II. Rechtliche Beurteilung An einer Wiederaufnahme gem. § 303 BAO besteht aus nachfolgenden Gründen ein rechtliches Interesse: Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gem. § 295 BAO ist nur dann zulässig, wenn…