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UFSW RV/2944-W/09Bei der Bewertung einer GesmbH nach dem Wiener Verfahren sind zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände bereits prognostizierbar waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.07.2013

…zwingend angeordneten Schätzung der Ertragsaussichten davon auszugehen, dass das Unternehmen der Gesellschaft in der bisherigen Art und Weise fortgeführt wird. Zukünftige Entwicklungen sind dabei (nur) dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar sind (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III…

UFSI RV/0024-I/04Berücksichtigungsmöglichkeit der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung bei Ermittlung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren 1996
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2005

…Insbesondere möge unter Beischluss entsprechender Nachweise ausgeführt werden, auf Grund welcher am Bewertungsstichtag bereits vorliegender konkreter Umstände die zukünftige Entwicklung der Ertragsaussichten der Gesellschaft prognostizierbar war und in welchem Ausmaß sich diese auf die Ertragsaussichten konkret auswirkten. Die ausgewiesenen und mit einem Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer…

UFSI RV/0278-I/05Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH- Anteilen bei Verlustaussichten und Liquidationsbeschluss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…Ertragsaussichten davon auszugehen, dass das Unternehmen der Gesellschaft in der bisherigen Art und Weise fortgeführt wird. Zukünftige Entwicklungen sind dabei (nur) dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar sind (Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 48a…

UFSI RV/0495-I/11Wiener Verfahren 1996: Einbeziehung jenes Wirtschafts(=Kalender)jahres, in das der Bewertungsstichtag fällt, in den Ermittlungszeitraum des Ertragswertes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…dabei (nur) dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar sind." Aus diesem VwGH- Erkenntnis lasse sich somit für den Standpunkt des Finanzamtes nichts gewinnen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach Vorliegen der Berufungsvorentscheidung, die hinsichtlich ihrer der Berufung stattgebenden Teile…

UFSI RV/0311-I/04Wiener Verfahren, Berücksichtigung eines Abschlages wegen erkennbarer Änderung der wirtschaftlichen Entwicklung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2005

…Ertragsaussichten davon auszugehen, dass das Unternehmen der Gesellschaft in der bisherigen Art und Weise fortgeführt wird. Zukünftige Entwicklungen sind dabei (nur) dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar sind (Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 48a…

UFSW RV/2667-W/12Erhöhte Familienbeihilfe - ADHS
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2012

…Konzentration feststellt, weiters Impulskontrollverlust und erhöhtes Aggressionspotential. Von psycholog. Seite sei die Gefahr der Entwicklung eines ADHS gegeben, lt. Befund angesichts des Alters (4 1/4 Jahre) noch nicht eindeutig prognostizierbar. Eine psycholog. Betreuung und lt. Mutter auch Begutachtung im Amb. Sonnenschein wurde empfohlen. D…

UFSW RV/2396-W/09Ertragswertberechnung im Wiener Verfahren: Einbeziehung eines knapp nach dem Bewertungsstichtag endenden abweichenden Wirtschaftsjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010

…nach Veräußerung, sondern aus der Sicht des Veräußerers zu bewerten. Die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt seien beachtlich und wären zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar seien, was im gegenständlichen Fall nicht anzuwenden sei. Bei…

UFSW RV/2395-W/09Ertragswertberechnung im Wiener Verfahren: Einbeziehung eines knapp nach dem Bewertungsstichtag endenden abweichenden Wirtschaftsjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010

…nach Veräußerung, sondern aus der Sicht des Veräußerers zu bewerten. Die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt seien beachtlich und wären zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar seien, was im gegenständlichen Fall nicht anzuwenden sei. Bei…

UFSW RV/2394-W/09Ertragswertberechnung im Wiener Verfahren: Einbeziehung eines knapp nach dem Bewertungsstichtag endenden abweichenden Wirtschaftsjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010

…nach Veräußerung, sondern aus der Sicht des Veräußerers zu bewerten. Die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt seien beachtlich und wären zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar seien, was im gegenständlichen Fall nicht anzuwenden sei. Bei…

UFSW RV/2954-W/08Berechnung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen (Wiener Verfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2013

…der Ertragsaussichten davon auszugehen, dass das Unternehmen der Gesellschaft in der bisherigen Art und Weise fortgeführt wird. Zukünftige Entwicklungen sind dabei (nur) dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar sind (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer…

UFSF RV/0482-F/12Fremdüblichkeit und Liebhaberei bei Vermietung eines Grundstückes und von zwei Eigentumswohnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 1/4

…Jahre bis zum Ablauf des absehbaren Zeitraumes zu Grunde zu legenden realistischen Zinssatz anlangt, ist zu bemerken, dass die künftige Zinsentwicklung für jedermann nur schwer prognostizierbar ist. Die Europäische Zentralbank hat am 5. Juli 2012 den Leitzinssatz auf das historische Tief von 0,75 % gesenkt…

UFSW RV/1819-W/08Gemeiner Wert, Wiener Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

…Die tatsächliche Köst sei unbeachtlich. Zukünftige Entwicklungen seien nur zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar seien. Da keine konkreten Änderungen vorgebracht worden seien, sei die weit nach dem Stichtag liegende Bilanz für den Schluss aus der Vergangenheit nicht zu berücksichtigen…

UFSF RV/0134-F/11Steuerrechtliche Anerkennung eines "Superädifikatsvertrags"; Vermietung von zwei Wohnungen - Einkunftsquelle oder Liebhaberei? (Aufhebung unter Zurückverweisung wegen unzureichender Sachverhaltsermittlungen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.07.2012

…Jahre bis zum Ablauf des absehbaren Zeitraumes zu Grunde zu legenden realistischen Zinssatz anlangt, ist zu bemerken, dass die künftige Zinsentwicklung für jedermann nur schwer prognostizierbar ist. Die Europäische Zentralbank hat am 5. Juli 2012 den Leitzinssatz auf das historische Tief von 0,75 % gesenkt…

UFSW RV/1832-W/07Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen zwei Miteigentümern eines Einfamilienhauses und der GmbH, an der wiederum ausschließlich die beiden Hauseigentümer beteiligt sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012Teil 1/2

…nicht notwendig sei, einen Vorvertrag bezüglich einer Vermietung abzuschließen, vor allem dann nicht, wenn das voraussichtliche Bauende und somit der mögliche Beginn der Vermietungstätigkeit nicht prognostizierbar sei. Ein weiterer Punkt der gegen einen Vorvertrag spreche, sei die Möglichkeit der Sondierung der möglichen Mieter, bis die…

UFSW RV/1325-W/09Umsatzsteuerpflicht einer von einem Schweizer Unternehmen erbrachten Beratungsleistung, welche von der Bw. als Vermögensverwaltung betrachtet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.06.2012Teil 2/3

…transparent beurteilt worden sind. Insbesondere hat der OGH ausgeführt, dass der Umstand, dass die Höhe der Rückkaufswerte in der fondsgebundenen Lebensversicherung maßgeblich von der "Fondsperformance" abhänge und daher nur prognostizierbar, aber nicht vorhersehbar sei, den Versicherer nicht von der Verpflichtung entbinde, die den Versicherungsnehmer treffende…

UFSW RV/1323-W/09Umsatzsteuerpflicht einer von einem Schweizer Unternehmen erbrachten Beratungsleistung, welche von der Bw. als Vermögensverwaltung betrachtet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.06.2012Teil 2/3

…transparent beurteilt worden sind. Insbesondere hat der OGH ausgeführt, dass der Umstand, dass die Höhe der Rückkaufswerte in der fondsgebundenen Lebensversicherung maßgeblich von der "Fondsperformance" abhänge und daher nur prognostizierbar, aber nicht vorhersehbar sei, den Versicherer nicht von der Verpflichtung entbinde, die den Versicherungsnehmer treffende…

UFSW RV/2576-W/11Ausbildung eines Kindes in einem "Drittstaat"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.01.2012

…der S Law School immer nur maximal für ein Studienjahr bzw für Teile eines Studienjahres vergeben. Eine neuerliche Gastprofessur an der S Law School sei nicht ausgeschlossen, aber derzeit nicht prognostizierbar, weil dies von vielen verschiedenen Faktoren abhänge, in S und an der Universität Wien…

UFSF RV/0401-F/11Mehrkindzuschlag wurde ohne Verzichtserklärung an den Kindesvater ausbezahlt, Wiederaufnahmegrund;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011

…Behörde erklärt wurde. Einerseits weil der Zeitpunkt des Einlangens weiterer Unterlagen nicht prognostizierbar ist und schnelle Erledigungen eingebrachter Anträge und Erklärungen im Sinne des Kundendienstes unabdingbar erwartet werden (siehe hiezu ebenfalls die hier teilweise zitierten Ausführungen des UFS in seiner Entscheidung vom 6. September 2007…

UFSW RV/3562-W/07Bewertung nach dem Wiener Verfahren: Kein Abschlag wegen Personenabhängigkeit, wenn keine konkreten Umstände über das Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.11.2011

…geltenden rechnerischen KöSt ein Schluss für die Zukunft zu ziehen. Zukünftige Entwicklungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar sind, Da im Allgemeinen bei der Schätzung davon auszugehen ist, dass das Unternehmen in der bisherigen Art und Weise fortgeführt…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 3/6

…alle Einflussfaktoren gelten, die - anders als Qualität der Mannschaften, aktuelle Form, mentale Stärke, Verletzungen oder Sperren - in Bezug auf das Spielergebnis nicht prognostizierbar sind. Wäre der Spielausgang streng deterministisch, würde immer die bessere Mannschaft gewinnen. Tatsächlich aber werden Spiele durch unvorhersehbare Ereignisse beeinflusst. Je ausgeglichener…