…Da die Leistung nicht mit einem bestimmten Betrag, sondern mit deren höchstmöglichem Ausmaß definiert ist, ist die Gebühr entsprechend der "pro-fisco-Klausel" des § 22 GebG nach dem Höchstbetrag zu entrichten. Der Berufung war daher nur im Umfang der Berufungsvorentscheidung Folge zu geben. Feldkirch, am…
…zu entnehmen seien, wird die Behörde hierbei eine Schätzung unter Anwendung der Bestimmung des § 17 Abs. 2 GebG (Pro-Fisco-Klausel) vorzunehmen haben. Sofern eine verbrauchsabhängige Neben- bzw. Betriebskostenverrechnung vereinbart werde, sei eine eindeutige Festlegung der Betriebskosten zum Zeitpunkt der Urkundenunterzeichnung niemals möglich, da zu…
…Nennbetrag bzw. der gemeine Wert dieser Vermögensgegenstände ohne Abzinsung als Wert der Bemessungsgrundlage anzusehen (VwGH vom 16.5.1960, 2622/59). Gemäß der pro-fisco Klausel des § 22 GebG ist die Gebühr für eine Leistung, die - wie im Berufungsfalle - nicht mit einem bestimmten Betrag, wohl…
…bestätigt werden. Entgegen dem sich aus § 17 Abs. 1 GebG ergebenden Urkundenprinzip und der "Pro-fisco Klausel" des § 17 Abs. 2 GebG könne der Gegenbeweis nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und der herrschenden Ansicht nicht nur gegen einen undeutlichen Urkundeninhalt geführt werden, sondern auch gegen…
…sondern darauf, dass die Behörden und Gerichte jene Rechtsfolgen auf ihn anwenden, die aus der Systematik und der Teleologie der gemeinschaftsrechtlich unbedenklichen Vorschriften gewonnen werden (in diesem Sinne Lang, Die Verdrängung nationalen Rechts durch Gemeinschaftsrecht: In dubio pro fisco?, in: SWI 5/2009, 216ff). Im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Marco Laudacher, Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. Waltraud Schirz über die Berufung der AAG, vertreten durch EG, vom 8. März 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes L…