…Verwirklichung des Tatbestandes gemäß Artikel 202 Abs. 3 letzter Anstrich wird neben dem Erwerb oder dem An sich Bringen einer vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachten Ware als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht des vernünftigen…
…Verwirklichung des Tatbestandes gemäß Artikel 202 Abs. 3 letzter Anstrich wird neben dem Erwerb oder dem An sich Bringen einer vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachten Ware als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht des vernünftigen…
…Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Objektiv beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das vorschriftswidrige Verbringen durch andere unterstützt. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert…
…Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Objektiv beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das vorschriftswidrige Verbringen durch andere unterstützt. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert…
…vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Objektive Voraussetzung für den Tatbestand des Art.202 Abs.3 dritter Anstrich ist ein vorübergehendes Erwerben bzw. Besitzen einer in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeschmuggelten Ware. Neben dieser Voraussetzung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom Vorschriftswidrigen Verbringen…
…Erwerben bzw. Besitzen einer in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeschmuggelten Ware. Neben dieser Voraussetzung wird, als subjektives Element, positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem verbringen oder Wissen müssen gefordert; wobei auf die Sicht eines vernünftigen Beteiligten abzustellen ist. Ihm muss die Unkenntnis nach den objektiven, nicht fern…
…vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Objektive Voraussetzung für den Tatbestand des Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ist ein vorübergehendes Erwerben bzw. Besitzen einer in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeschmuggelten Ware. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem…
…Anstrich ZK ist ein vorübergehendes Erwerben bzw. Besitzen einer in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeschmuggelten Ware. Als Subjektives Element des Art.202 Abs.3 dritter Anstrich ZK ist die positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringen oder Wissen müssen gefordert, wobei auf die Sicht des objektiven Beteiligten…
…Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Objektiv beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das vorschriftswidrige Verbringen durch andere unterstützt. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert…
…Schmuggler, Zollschuldner. Objektiv beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das vorschriftswidrige Verbringen durch andere unterstützt. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht des vernünftigen Beteiligten abzustellen…
…von einer dreijährigen Festsetzungsverjährungfrist auszugehen. Art. 202 ZK erfasst in seinem Abs. 3 hinsichtlich des Erwerbers oder Besitzers die positive Kenntnis vom bzw. (zumindest) das Wissenmüssen (grobe Fahrlässigkeit) um das vorschriftswidrige Verbringen. Dabei ist auf die Sicht eines vernünftigen Beteiligten, eines Durchschnittsbeteiligten abzustellen. Der Bf…
…am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das vorschriftswidrige Verbringen durch andere veranlasst. Die persönliche Anwesenheit beim Schmuggel ist nicht erforderlich. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht…
…jegliche Beteiligung erfasst wird (siehe auch Witte, Rz. 20 zu Artikel 202 ZK). Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringen oder Wissenmüssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht des vernünftigen Beteiligten abzustellen. Ihm muss die Unkenntnis nach den objektiven…
…jegliche Beteiligung erfasst wird (siehe auch Witte, Rz. 20 zu Artikel 202 ZK). Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringen oder Wissenmüssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht des vernünftigen Beteiligten abzustellen. Ihm muss die Unkenntnis nach den objektiven…
…Der Bf war am Verbringen der Zigaretten beteiligt und ist damit Zollschuldner nach Art. 202 Abs. 3 zweiter Anstrich ZK. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringens oder Wissenmüssen gefordert. Dass dem Bf das vorschriftswidrige Verbringen der Zigaretten zumindest…
…Der Bf war am Verbringen der Zigaretten beteiligt und ist damit Zollschuldner nach Art. 202 Abs. 3 zweiter Anstrich ZK. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringens oder Wissenmüssen gefordert. Dass dem Bf das vorschriftswidrige Verbringen der Zigaretten zumindest…
…vorschriftswidrigen Verbringen beteiligt waren, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie damit vorschriftswidrig handeln. Beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere unterstützt. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringen…
…vorschriftswidrigen Verbringen beteiligt waren, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie damit vorschriftswidrig handeln. Beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere unterstützt. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringen…
…tatsächliche Sachherrschaft über die Ware. Ausreichend ist der Fremdbesitz (Witte, Zollkodex, 4. Aufl., Art. 202 Rz 21). Neben dem objektiven Erwerb oder Besitz wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringen oder Wissen müssen gefordert (vgl. Witte, Zollkodex, 4. Aufl., Art. 202 Rz 20)…
…4. Aufl., Art. 202 Rz 21). Neben dem objektiven Erwerb oder Besitz wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringen oder Wissen müssen gefordert. Es ist auf die Sicht des vernünftigen Erwerbers oder Besitzers abzustellen. Ihm muss die Unkenntnis nach den objektiven, nicht fernliegenden…