…Zusätzlich ist diesbezüglich noch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte aus dem von ihm begangenen Finanzvergehen keine persönlichen Vorteile erwarten hat können und auch keine solchen- jedenfalls aktenkundig- bezogen hat, sondern -eher im Gegenteil- die Begehung des in Rede stehenden Finanzvergehens im Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis…
…in der wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens begründet, wobei sich erkennbar ihr Bestreben darauf richtete, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, ohne persönliche Vorteile aus der Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben zu ziehen. Zudem war der Vorsatz der Bw. ersichtlich nicht auf endgültige Abgabenvermeidung gerichtet…
…des bewusst gesundheitsorientierten Lebensstils. Erhöhen Sie Ihr persönliches Kompetenzkonto mit Wissenschaft und Praxis. Werden Sie Spezialist/in für körperliche Bewegung, für Training und Ernährung; machen Sie sich zu Stressmanagerinnen und -managern und ziehen Sie aus dem individuellen Studium persönliche Vorteile für Ihr allgemeines, umfassendes Wohlbefinden…
…Ermessensausübung, dazu sei festzuhalten, dass der Bw. aus dem pflichtwidrigen Verhalten keinerlei persönliche Vorteile gezogen habe, demnach erscheine die Haftungsinanspruchnahme sowohl aus diesem Grund als auch im Verhältnis zu den beiden für die steuerliche und finanzielle Leitung der BGesmbH verantwortlichen Personen, unbillig. Der Bw. habe…
…dass aus seiner Vorgangsweise, als Einzelunternehmer die in Rechnung gestellte und nach seinen eigenen Angaben auch vereinnahmte Umsatzsteuer nicht abzuführen und andererseits als Machthaber der KEG sich persönliche Vorteile durch den Vorsteuerabzug zu verschaffen, sein Vorsatz ganz offensichtlich nicht nur auf die vorübergehende Erlangung eines…
…die Milderungsgründe dahingehend, dass der Bw. aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus gehandelt hat und auch gesundheitlich beeinträchtigt war. Auch liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass er sich persönliche Vorteile verschafft hätte. Weiters wird im Zweifel zugunsten des Bw. auch, entsprechend seinem Berufungsvorbringen, davon ausgegangen und…
…FinStrG sah der Unabhängige Finanzsenat bei der Strafneubemessung als mildernd die geständige Rechtfertigung des Bw1, seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sein Handeln aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, als erschwerend hingegen die oftmaligen Tatentschlüsse über einen längeren Zeitraum an. Dabei war gemäß …
…halten ist. Unbestritten hat der Bw1 die verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen im Rahmen einer (nicht strafbefreienden) Selbstanzeige offen gelegt und er hat die verfahrensgegenständlichen Verfehlungen aus einer von ihm nicht verschuldeten wirtschaftlichen Notsituation der Genossenschaft heraus begangen, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, wobei festzustellen und gemäß …
…des Bw. zum Tatsächlichen, seine finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit und sein Handeln aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, als erschwerend hingegen die oftmaligen Tatentschlüsse über den hier zugrunde liegenden längeren Tatzeitraum an. Unter Berücksichtigung einer sehr eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bw., das…
…gehandelt hat, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, bei der Strafneubemessung durch den Unabhängigen Finanzsenat zu berücksichtigen. Demgegenüber steht als Erschwerungsgrund die oftmaligen Tatentschlüsse des Bw. über einen zugrunde liegenden längeren Tatzeitraum. Keine Feststellungen hat der Spruchsenat zu den persönlichen Verhältnissen des Bw. und zu…
…dass aus seiner Vorgangsweise, als Einzelunternehmer die in Rechnung gestellte und nach seinen eigenen Angaben auch vereinnahmte Umsatzsteuer nicht abzuführen und andererseits als Machthaber der KEG sich persönliche Vorteile durch den Vorsteuerabzug zu verschaffen, sein Vorsatz ganz offensichtlich nicht nur auf die vorübergehende Erlangung eines…
…dem Berufungssenat an den Tag gelegte inhaltlich geständige Rechtfertigung sowie sein Handeln aus einer von ihm nicht verschuldeten wirtschaftlichen Notsituation heraus, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, als erschwerend hingegen die oftmalig aufeinander folgenden Tatentschlüsse über einen Zeitraum von 15 Monaten an. Als weiterer und…
…uneigennützig im Bestreben, der Mutter die Pflege des schwerkranken Vaters zu ermöglichen, gehandelt hat, ohne sich dabei persönliche Vorteile zu verschaffen. Trotz der sehr schlechten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens war sie bemüht, den Schaden zeitnah und vollständig gutzumachen, war ihr auch gelungen ist. Ein Umstand…
…aus einer von ihm nicht verschuldeten wirtschaftlichen Notsituation heraus zu berücksichtigen ist, wobei sein Handeln nicht darauf ausgerichtet war, sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Zudem kann zugunsten des Bw. mildernd zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass sein Vorsatz bloß auf die vorübergehende Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen und…
…sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und bei der Bemessung der Geldstrafe auch auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des…
…seiner Frau zu leisten gehabt, ist dem Bw. der weitere Milderungsgrund des Handelns aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus, ohne dass er sich persönliche Vorteile verschafft hätte, zugute zu halten. Auch ist aus der Aktenlage das Bemühen des Bw. um Schadensgutmachung in Form von…
…auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Festgestellt wird seitens des erkennenden Berufungssenates, dass dem Bw. ein hoher Grad des Verschuldens vorwerfbar ist, der darin gelegen ist, dass er ganz offensichtlich einen Tatplan entwickelt hat, sich persönliche Vorteile durch…
…aber als mildernd zu berücksichtigen, dass sie unter dem beherrschenden Einfluss ihres Lebensgefährten gestanden ist und sie aus einer wirtschaftlichen Notsituation der Firmen heraus gehandelt hat, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Auch hat die Bw. durch die abgegebenen Selbstanzeigen zur objektiven Wahrheitsfindung maßgeblich beigetragen…
…sah der Unabhängige Finanzsenat bei der Strafneubemessung als mildernd die finanzbehördliche Unbescholtenheit des Bw. und sein Handeln aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Unter Zugrundelegung dieser Erwägungen und unter Einbeziehung der gemäß § 23 Abs…
…Berufungsausführungen des Bw. dahingehend, dass er uneigennützig und aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus gehandelt hat, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, was auch die teilweise Schadensgutmachung und die Vielzahl der erstatteten Selbstanzeigen bestätigen. Dennoch kann die Meinung nicht geteilt werden, das vom Bw. verwirklichte Handlungsunrecht…