…Zusätzlich ist diesbezüglich noch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte aus dem von ihm begangenen Finanzvergehen keine persönlichen Vorteile erwarten hat können und auch keine solchen- jedenfalls aktenkundig- bezogen hat, sondern -eher im Gegenteil- die Begehung des in Rede stehenden Finanzvergehens im Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis…
…in der wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens begründet, wobei sich erkennbar ihr Bestreben darauf richtete, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, ohne persönliche Vorteile aus der Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben zu ziehen. Zudem war der Vorsatz der Bw. ersichtlich nicht auf endgültige Abgabenvermeidung gerichtet…
…des bewusst gesundheitsorientierten Lebensstils. Erhöhen Sie Ihr persönliches Kompetenzkonto mit Wissenschaft und Praxis. Werden Sie Spezialist/in für körperliche Bewegung, für Training und Ernährung; machen Sie sich zu Stressmanagerinnen und -managern und ziehen Sie aus dem individuellen Studium persönliche Vorteile für Ihr allgemeines, umfassendes Wohlbefinden…
…Ermessensausübung, dazu sei festzuhalten, dass der Bw. aus dem pflichtwidrigen Verhalten keinerlei persönliche Vorteile gezogen habe, demnach erscheine die Haftungsinanspruchnahme sowohl aus diesem Grund als auch im Verhältnis zu den beiden für die steuerliche und finanzielle Leitung der BGesmbH verantwortlichen Personen, unbillig. Der Bw. habe…
…c) angeführten Privilegien und Immunitäten." Artikel 19 des Amtssitzabkommens erläutert den Zweck der Privilegien und Immunitäten und lautet: "(1) Die in diesem Abkommen gewährten Privilegien und Immunitäten dienen nicht dazu, den Angestellten oder amtlichen Besuchern des Zentrums persönliche Vorteile zu verschaffen. Sie werden lediglich gewährt…
…einer renommierten Wirtschaftsprüfungskanzlei mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen); keinerlei persönliche Vorteile aus der Einräumung der Bankgarantien und der Auftragserteilung an die W GmbH erlangt habe und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der A Holding GmbH selbst geschädigt sei; Zahlungen zur Schadensgutmachung nicht nur in den…
…Bf1 in der schwierigen wirtschaftlichen Lage des belangten Verbandes. Die Bf1 hat daher aus einer persönlichen (Krankheit) und wirtschaftlichen Notlage heraus gehandelt, wobei die Aktenlage keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass sie sich persönliche Vorteile daraus verschafft hätte. Auch dieser Umstand war bei der Strafneubemessung durch…
…Strafbemessung durch den Spruchsenat der Milderungsgrund, dass das Handeln des Bf. in der wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens begründet war, ohne dass er sich persönliche Vorteile dadurch verschafft hat, unberücksichtigt geblieben. Wie bereits oben ausgeführt, wurde die gegenständliche Beschwerde des Bf. vom 29.6.2012 dem…
…weitere Milderungsgrund, dass der Bf.1 aus einer wirtschaftlichen Notsituation des Unternehmens heraus gehandelt hat, ohne sich persönliche Vorteile durch die verspätete Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben zu verschaffen. Ausgehend von einer nunmehr eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bf., welcher nach seinen Angaben derzeit ohne Aufträge ist, deswegen…
…zwischenzeitig erfolgten vollen Schadensgutmachung. Zwar sind dem Bf. die Milderungsgründe des Handelns aus einer wirtschaftlichen Notsituation des belangten Verbandes heraus, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, sowie die erfolgte Schadensgutmachung bei der Strafbemessung zugute zu halten, demgegenüber steht jedoch die mangelnde Schuldeinsicht des Bf.1…
…zu berücksichtigen gewesen, dass der Bf. als Verantwortungsträger uneigennützig, ohne das Bestreben sich persönliche Vorteile zu verschaffen, im Interesse des Vereines gehandelt hat. Bei der erstinstanzlichen Strafbemessung ging die Strafbehörde von der Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse mangels gegenteiligen Vorbringens des Bf. aus. Mit der gegenständlichen…
…als verdeckte Gewinnausschüttung zugeflossen sind. Für einen Nachweis, dass sich der der Bf. als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. A-GmbH im Jahr 2006 persönliche Vorteile gewährt hätte, bietet die Beweislage keine ausreichenden Anhaltspunkte. Diesbezügliche Indizien bzw. eine diesbezügliche Verdachtslage, wie sie im zugrunde liegenden Bericht…
…dass aus seiner Vorgangsweise, als Einzelunternehmer die in Rechnung gestellte und nach seinen eigenen Angaben auch vereinnahmte Umsatzsteuer nicht abzuführen und andererseits als Machthaber der KEG sich persönliche Vorteile durch den Vorsteuerabzug zu verschaffen, sein Vorsatz ganz offensichtlich nicht nur auf die vorübergehende Erlangung eines…
…die Milderungsgründe dahingehend, dass der Bw. aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus gehandelt hat und auch gesundheitlich beeinträchtigt war. Auch liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass er sich persönliche Vorteile verschafft hätte. Weiters wird im Zweifel zugunsten des Bw. auch, entsprechend seinem Berufungsvorbringen, davon ausgegangen und…
…FinStrG sah der Unabhängige Finanzsenat bei der Strafneubemessung als mildernd die geständige Rechtfertigung des Bw1, seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sein Handeln aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, als erschwerend hingegen die oftmaligen Tatentschlüsse über einen längeren Zeitraum an. Dabei war gemäß …
…halten ist. Unbestritten hat der Bw1 die verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen im Rahmen einer (nicht strafbefreienden) Selbstanzeige offen gelegt und er hat die verfahrensgegenständlichen Verfehlungen aus einer von ihm nicht verschuldeten wirtschaftlichen Notsituation der Genossenschaft heraus begangen, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, wobei festzustellen und gemäß …
…des Bw. zum Tatsächlichen, seine finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit und sein Handeln aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, als erschwerend hingegen die oftmaligen Tatentschlüsse über den hier zugrunde liegenden längeren Tatzeitraum an. Unter Berücksichtigung einer sehr eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bw., das…
…gehandelt hat, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, bei der Strafneubemessung durch den Unabhängigen Finanzsenat zu berücksichtigen. Demgegenüber steht als Erschwerungsgrund die oftmaligen Tatentschlüsse des Bw. über einen zugrunde liegenden längeren Tatzeitraum. Keine Feststellungen hat der Spruchsenat zu den persönlichen Verhältnissen des Bw. und zu…
…dass aus seiner Vorgangsweise, als Einzelunternehmer die in Rechnung gestellte und nach seinen eigenen Angaben auch vereinnahmte Umsatzsteuer nicht abzuführen und andererseits als Machthaber der KEG sich persönliche Vorteile durch den Vorsteuerabzug zu verschaffen, sein Vorsatz ganz offensichtlich nicht nur auf die vorübergehende Erlangung eines…
…dem Berufungssenat an den Tag gelegte inhaltlich geständige Rechtfertigung sowie sein Handeln aus einer von ihm nicht verschuldeten wirtschaftlichen Notsituation heraus, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, als erschwerend hingegen die oftmalig aufeinander folgenden Tatentschlüsse über einen Zeitraum von 15 Monaten an. Als weiterer und…