…ist die Vertretung der betroffenen Personen durch betriebsfremde Personen, wie in der Berufung beschrieben, nicht möglich, was für eine persönliche Arbeitspflicht spricht. Nach § 47 Abs. 2 EStG 1988 kommt entscheidende Bedeutung weiters auch der Frage zu, ob die genannten Personen bei ihrer Tätigkeit in den…
…da es sich hierbei gem. Vereinsrichtlinien (Auszahlung lediglich von Kilometer- und Taggeldern) um nicht einkommensteuerpflichtige Einkünfte handelt. Begründung: Aufgrund der fehlenden persönlichen Arbeitspflicht kann kein Dienstverhältnis vorliegen. Des Weiteren ersuchen wir um Begründung weshalb hier ein Dienstverhältnis vorliegen soll. Objektiv liegt ein Fall willkürlicher Gesetzeshandhabung…
…Nichtberücksichtigung dieser Position, da es sich hierbei gem. Vereinsrichtlinien (Auszahlung lediglich von Kilometer- und Taggeldern) um nicht einkommensteuerpflichtige Einkünfte handelt. Begründung: Aufgrund der fehlenden persönlichen Arbeitspflicht kann kein Dienstverhältnis vorliegen. Des Weiteren ersuchen wir um Begründung weshalb hier ein Dienstverhältnis vorliegen soll. Objektiv liegt ein…
…einem Vertragsverhältnis zu ihr stehenden) LKW-Fahrer vertreten zu lassen, ist nach Auffassung der Berufungsbehörde folgender Schluss zu ziehen: es bestand grundsätzlich persönliche Arbeitspflicht; die Möglichkeit, die übernommenen Arbeitspflichten generell durch Dritte erfüllen zu lassen bestand nicht. Im Falle einer Vertretung - dass ein Vertretungsfall tatsächlich…
…teilweise ungenau. Die Bw. habe daher ihrerseits acht Mitarbeiterinnen den Arbeitsablauf schildern lassen. Aus diesen Aussagen würden sich folgende Kernaussagen zusammenfassen lassen: Persönliche Arbeitspflicht: Sämtliche Mitarbeiter hätten übereinstimmend angegeben, dass jederzeit die Möglichkeit bestanden habe, die Telefonarbeit zur Gänze durch Dritte erbringen zu lassen. Die…
…Weisungen zu folgen verpflichtet sei (VwGH vom 24.9.2003, 2000/13/0182). Weder die persönliche Arbeitspflicht noch die Weisungsgebundenheit liege im gegenständlichen Fall vor. Die bei der Bw beschäftigten Dienstnehmer können sich vertreten lassen, die Tätigkeit selbst einteilen und seien nur insoweit an Weisungen…
…somit fehle das Unternehmerwagnis und der Kapitaleinsatz, die Kontrolle der geleisteten Arbeit erfolgt durch die Firma. Nach Ansicht des Bw. (Vorlageantrag) sprechen folgende Merkmale gegen das Vorliegen eines Dienstverhältnisses: unabdingbare Voraussetzung für ein Dienstverhältnis sei die persönliche Arbeitspflicht. Bestehe - wie im gegenständlichen Fall - eine generelle…
…sowie der Einkommensteuerbescheide vom 20.2.2009 aufzuheben. Inhaltlich ist anzumerken, dass aufgrund der fehlenden persönlichen Arbeitspflichten sowie aufgrund der Anwendbarkeit der Vereinsrichtlinien (Auszahlung lediglich von Kilometer- und Taggelder) betreffend der Tätigkeit im Verein X.Verein keine Einkommensteuerpflicht besteht. ..." Die Berufungen gegen die Bescheide betreffend…
…27.02.2009 ... aufzuheben. Inhaltlich ist anzumerken, dass aufgrund der fehlenden persönlichen Arbeitspflicht sowie aufgrund der Anwendbarkeit der Vereinsrichtlinien (Auszahlungen lediglich von Kilometer- und Taggelder) betreffend der Tätigkeit im Verein X.Verein keine Einkommensteuerpflicht besteht. ..." Die Berufungen gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gem. …
…vom 25.2.2009) (für 2004,2005 und 2006) aufzuheben. Weiters bestehe hinsichtlich der Tätigkeit im Verein XY-Verein aufgrund der fehlenden persönlichen Arbeitspflicht sowie aufgrund der Anwendbarkeit der Vereinsrichtlinien (Auszahlung lediglich von Kilometer- und Taggeldern) keine Einkommensteuerpflicht. Die Berufungen gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme…
…ebenso wie ihr arbeitsbezogenes Verhalten. Die DN unterlagen auch strengen Weisungen und Kontrollen in Bezug auf Arbeitszeit und arbeitsbezogenes Verhalten. Auch bestand die Verpflichtung zur persönlichen Arbeitspflicht. Sämtliche Betriebsmittel wurden von den jeweiligen Krankenhäusern/Pflegeheimen zur Verfügung gestellt. Die abgeschlossenen Vereinbarungen sind als Schein- bzw…
…war Herr B. unter anderem für die ... AG oder die ... tätig. Eine persönliche Arbeitspflicht, welche ein Tätigwerden zu bestimmten Zeitpunkten oder an bestimmten Orten erfordert hätte, gab es zu keinem Zeitpunkt. Krankenstände, Urlaube oder dergleichen mussten nicht gemeldet werden. Auch war Herr B. in keinem…
…zu dürfen. Eine generelle Vertretungsmöglichkeit für die Taxilenker im freien Dienstvertrag bestand somit nicht. Es lag daher eine für die Annahme persönlicher Abhängigkeit wesentliche persönliche Arbeitspflicht vor. b. Bereits in den zitierten steuerlichen VwGH-Erkenntnissen zu den Voraussetzungen der Dienstnehmereigenschaft von Taxilenkern wird dargestellt, dass…
…einem folgenden Zivilprozess zu stärken. Die Projekttätigkeiten seien in eigener Verantwortung von W durchgeführt worden. Es habe keine persönliche Arbeitspflicht bestanden und W habe sich jederzeit durch Dritte vertreten lassen können. Im Krankheitsfall sei W aufgefordert worden eine Vertretung zu stellen. Nur falls dieser Aufforderung…
…Wert (Brutto KFZ-Wert bei Anschaffung € 44.000,00) darstellten - etwa im Unterschied zu Fahrradbotendiensten oder "Spachtlern", die nur Betriebsmittel von vergleichsweise geringem Wert benötigten - selbst zu beschaffen und zu warten; - es bestehe keine persönliche Arbeitspflicht, die Zulässigkeit von Gehilfen bzw. Vertretern sei gegeben…
…erfolgen, da die Entscheidung, ob ein Heilmittel genehmigt werde oder nicht im Rahmen eines Ermessungsspielraumes beim genehmigenden Arzt liege. Eine persönliche Arbeitspflicht sei nicht gegeben, da der freie Dienstnehmer jederzeit - ohne vorherige Abstimmung mit dem Dienstgeber - eine Vertretung für sich namhaft könne. Da die vom…
…Fall der Bw. folge, wonach sich die Arbeitszeit aus den Gepflogenheiten und den Sicherheitsbestimmungen im Werk der XY-AG ergeben habe und somit ein Sachzwang bestehe, würden dennoch die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit wie persönliche Arbeitspflicht, Eingliederung in den Betrieb der Bw. und Weisungsgebundenheit, überwiegen.…
…sei. Auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmungen hätten die Judikatur und die Literatur folgende Kriterien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses herausgearbeitet: Dauerschuldverhältnis Der Arbeitnehmer schulde dem Arbeitgeber seine persönliche Arbeitskraft. Es bestehe daher grundsätzlich auch eine persönliche Arbeitspflicht und der Arbeitnehmer könne sich nicht vertreten lassen…
…DI D die Leistungen als selbständiges Statikbüro erbringe. Eine Weisungsgebundenheit liege somit nicht vor. Ein weiteres Merkmal der persönlichen Abhängigkeit stelle die persönliche Arbeitspflicht dar (Vertretungsbefugnis). Ein Arbeitnehmer habe grundsätzlich die Dienste in eigener Person zu erbringen. Eine generelle und nicht an eine Rücksprache mit…
…Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts ist das Erfordernis des Vorliegens eines Dauerschuldverhältnisses (im Gegensatz zu einem Zielschuldverhältnis) sowie von persönlicher Abhängigkeit gemeinsam. Persönliche Abhängigkeit ist - neben anderem - durch die Eingliederung in die Organisation des Arbeitgebers, die persönliche Weisungsgebundenheit und die persönliche Arbeitspflicht gekennzeichnet (vgl…