…zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist - soweit möglich - von einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z. B. "Park and Ride") auszugehen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG …
…der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar oder nicht möglich, wenn zB. ein Massenbeförderungsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit verkehrt. Zu beachten ist jedoch, dass eine optimale Kombination von Massenbeförderungsmitteln und Individualverkehr (Park and Ride) zu unterstellen ist (vgl. Jakom/Lenneis, EStG, § 16 Rz 28). …
…statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist - soweit möglich - von einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z. B. "Park and Ride") auszugehen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG…
…der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar oder nicht möglich, wenn zB. ein Massenbeförderungsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit verkehrt. Zu beachten ist jedoch, dass eine optimale Kombination von Massenbeförderungsmitteln und Individualverkehr (Park and Ride) zu unterstellen ist (vgl. Jakom/Lenneis, EStG, § 16 Rz 28). …
…Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 (vgl. auch VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001). Es ist eine optimale Kombination von Massenbeförderungs- und Individualbeförderungsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen, und zwar selbst dann, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger würde (vgl. Doralt, EStG…
…des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist von einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z. B. "Park and Ride") auszugehen (LStR 2002, Rz 257; VwGH 24.9.08, 2006/15/0001, UFS RV/2403-W/08…
…Zumutbarkeit in Bezug auf die Verwendung von "Park and Ride" maßgeblich sei, vertrat das Finanzamt die Auffassung, es komme nicht darauf an, ob tatsächlich "Park and Ride" verwendet werde oder nicht, wenn unter Verwendung von "Park and Ride" der Arbeitsplatz in zumutbarer Zeit zu erreichen…
…Eilzug statt Autobus) auszugehen und eine optimale Kombination zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Individualverkehrsmittel (bspw. "Park and Ride") zu unterstellen. Nicht in die Wegzeit einzurechnen sind Verspätungen von öffentlichen Verkehrsmitteln." Bei der Ermittlung der Wegzeiten ist genau nach dem ersten Satz des letzten Absatzes vorgegangen worden…
…19. 9. 2007, 2006/08/0157) Arbeitsweg je Richtung: Die Bw. würde selbst mit "Park and Ride" dagegen mehr als die doppelte der vom AlVG als zumutbar erachteten Zeit benötigen. Die vom UFS in seinen Entscheidungen UFS 23. 12. 2008, RV/0031-G/08, und…
…jedenfalls aber als den tatsächlichen Kosten des Individualverkehrs (allein oder als "Park and Ride") entspricht: So verursacht etwa ein angenommenes Pendeln mit dem Auto bei einer Fünftagewoche über eine Strecke von 50 km mit dem Kilometergeld gerechnet (vereinfachend nur die Werte für das erste Halbjahr…
…Unzumutbarkeit hinsichtlich der gesamten Fahrtstrecke. Die für die Beurteilung der Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer ergibt sich dann aus der Gesamtfahrzeit. Dabei ist eine optimale Kombination von Massen- und Individualbeförderungsmitteln (zB "park and ride") zu unterstellen. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass für die Strecke Wohnung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., PLZ W., F.-Gasse 21, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Farkas, betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge für den Zeitraum Jänner 2006 bis Dezember…
…der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist von einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") auszugehen (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 11. EL …
…Verkehrsmittels (z.B. Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z.B. "Park and Ride") zu unterstellen. Dies hat auch der VwGH im Erkenntnis vom 28.10.2008, 2006/15/0319, bestätigt, wonach die Möglichkeit…
…36 ab St Pölten Alte Reichsstraße 3 Min 07:39 an St Pölten Straßenmeisterei West Fußweg 07:39 ab St Pölten Straßenmeisterei West 8 Min 07:47 an St Pölten L 517 m B1 517 m 8 Min Hinfahrt 3 ("Park and Ride" via Lilienfeld…
…Sch***** unterrichte, die einfache Wegstrecke mit dem Auto 91 km betrage und die Zeit zwischen dem Verlassen der Wohnung (5:10 Uhr) bis zum Arbeitsbeginn (7:45 Uhr) bei Verwendung von Park and Ride (10 km mit dem Auto bis zum Bahnhof B*****, Fahrt mit…
…nach den überwiegenden Entscheidungen des UFS für das "große" Pendlerpauschale einerseits nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige tatsächlich einen PKW verwendet, andererseits ist auf die Wegzeit unter Verwendung von "Park and ride" auch dann abzustellen, wenn der Steuerpflichtige über keinen PKW verfügt (vgl. UFS 24…
…Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Da Ihnen zu den angegebenen Arbeitszeiten bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar ist (die zumutbare…
…zumal der Bw. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei (die zumutbare Wegzeit für die einfache Wegstrecke betrage 90 Minuten), und gewährte…
…zumal dem Bw. bei bestmöglicher Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel ("Park and Ride") an den überwiegenden Arbeitstagen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung durchaus möglich und zumutbar sei (die Benützung eines Massenbeförderungsmittels gelte auf jeden Fall als zumutbar, wenn die…