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UFSG RV/0205-G/03Bescheidberichtigung mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…die einer Berichtigung nach § 293b BAO nicht zugänglich sei, ist entgegenzuhalten, dass die Vergabe einer Steuernummer lediglich eine interne ordnungspolitische Maßnahme ist, der keine wie immer geartete normative Wirkung zukommt. Darüberhinaus darf nicht übersehen werden, dass auch der vorgelegte Gesellschaftvertrag als "Vertrag über eine atypische…

UFSW RV/3267-W/11Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der Steuererklärung, fehlendes Wissen über Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2013

…Nachfrist zur Einreichung der Umsatzsteuererklärung und verhängte in der Folge wegen Nichtabgabe der Erklärung eine Zwangsstrafe. Da diese Maßnahmen des Finanzamtes keine Abgabe von Umsatzsteuererklärungen seitens des Bw bewirkten, schätzte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer auf Grund der Mittellungen des Auftraggebers des Bw…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4

…Gutachten: Rechtsfragen der Geolokalisierung, 2008; ".... Die Auferlegung von technischen Maßnahmen zur Ermittlung des geographischen Standortes bedarf daher bei einer hohen Ungenauigkeit der Treffer und daraus folgenden Einbußen für den Sportwette- bzw. Glücksspielveranstalter einer entsprechenden sachlichen Rechtfertigung, an die hohe Maßstäbe anzulegen sind. Vor diesem Hintergrund…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4

…Gutachten: Rechtsfragen der Geolokalisierung, 2008; ".... Die Auferlegung von technischen Maßnahmen zur Ermittlung des geographischen Standortes bedarf daher bei einer hohen Ungenauigkeit der Treffer und daraus folgenden Einbußen für den Sportwette- bzw. Glücksspielveranstalter einer entsprechenden sachlichen Rechtfertigung, an die hohe Maßstäbe anzulegen sind. Vor diesem Hintergrund…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 2/4

…Gutachten: Rechtsfragen der Geolokalisierung, 2008; ".... Die Auferlegung von technischen Maßnahmen zur Ermittlung des geographischen Standortes bedarf daher bei einer hohen Ungenauigkeit der Treffer und daraus folgenden Einbußen für den Sportwette- bzw. Glücksspielveranstalter einer entsprechenden sachlichen Rechtfertigung, an die hohe Maßstäbe anzulegen sind. Vor diesem Hintergrund…

UFSK RV/0057-K/04Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Autoabstellflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.07.2005Teil 1/2

…Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen. Demzufolge sei die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen jedenfalls umsatzsteuerpflichtig. Die für das Funktionieren des Verkehrs in (größeren) Gemeinden erforderliche ordnungspolitische Aufgabe von Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) bringe es mit sich, für den fließenden und ruhenden…

UFSG RV/0742-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…wo werden diese aufbewahrt? Antwort: es gibt eine interne Überwachung, die Aufzeichnungen werden nach einigen Tagen gelöscht. In U gibt es keine medialen Aufzeichnungen. 19. Welche Maßnahmen wurden/werden für die Einhaltung eines geordneten, den Spielregeln entsprechenden Spielbetriebes (Malversationen von Spielern und Angestellten, ... ) getroffen? Antwort…

UFSG RV/0743-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

… Antwort: es gibt eine interne Überwachung, die Aufzeichnungen werden nach einigen Tagen gelöscht. In P. gibt es keine medialen Aufzeichnungen. 19. Welche Maßnahmen wurden/werden für die Einhaltung eines geordneten, den Spielregeln entsprechenden Spielbetriebes (Malversationen von Spielern und Angestellten, ... ) getroffen? Antwort: für den ordnungsgemäßen Spielablauf…

UFSG RV/0744-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

… Antwort: es gibt eine interne Überwachung, die Aufzeichnungen werden nach einigen Tagen gelöscht. In R. gibt es keine medialen Aufzeichnungen. 19. Welche Maßnahmen wurden/werden für die Einhaltung eines geordneten, den Spielregeln entsprechenden Spielbetriebes (Malversationen von Spielern und Angestellten, ... ) getroffen? Antwort: für den ordnungsgemäßen Spielablauf…

UFSG RV/0745-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

… Antwort: es gibt eine interne Überwachung, die Aufzeichnungen werden nach einigen Tagen gelöscht. In R. gibt es keine medialen Aufzeichnungen. 19. Welche Maßnahmen wurden/werden für die Einhaltung eines geordneten, den Spielregeln entsprechenden Spielbetriebes (Malversationen von Spielern und Angestellten, ... ) getroffen? Antwort: für den ordnungsgemäßen Spielablauf…

UFSG RV/0746-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

… Antwort: es gibt eine interne Überwachung, die Aufzeichnungen werden nach einigen Tagen gelöscht. In R. gibt es keine medialen Aufzeichnungen. 19. Welche Maßnahmen wurden/werden für die Einhaltung eines geordneten, den Spielregeln entsprechenden Spielbetriebes (Malversationen von Spielern und Angestellten, ... ) getroffen? Antwort: für den ordnungsgemäßen Spielablauf…

UFSW RV/3084-W/12Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 Abs. 2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2013

…Ort der Willensbildung idR faktisch nicht feststellbar ist, kommt es nach hA für die Bestimmung des Ortes der Geschäftsleitung regelmäßig darauf an, wo die für die Geschäftsführung nötigen unternehmerischen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden (VwGH 23.2.1987, 85/15/0131; 6.4.1995…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 3/6

…einer aufrechten gewerberechtlichen Bewilligung nicht durch die vorliegende Novelle beantwortet werden, sondern weiter nach der bisherigen Rechtslage durch die zuständigen Behörden zu beurteilen sein. Die Zulässigkeit von Pokersalons nach der alten Rechtslage bleibt damit zunächst weiter Vorfrage für strafrechtliche oder verwaltungsbehördliche Maßnahmen." § 1 Abs. 1…

UFSG RV/0600-G/08Aufgezeichnete Hundewetten fallen nicht unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010Teil 1/2

…Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Import und Export von Waren aller Art. Außerdem ist die Gesellschaft zu allen Handlungen, Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes förderlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb und zur Pachtung von Liegenschaften, sowie zur Beteiligung an anderen…

UFSG RV/0600-G/08Aufgezeichnete Hundewetten fallen nicht unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010Teil 2/2

…völlig in den Hintergrund tritt. Im Übrigen werden die seit Jahrhunderten bestehenden ordnungspolitischen Zielsetzungen einer Regulierung des Glücksspielwesens völlig negiert und vordergründig anhand sprachlicher Unvollkommenheit zivilrechtlicher Definitionsversuche operiert. Ebenfalls kann der von Grubmüller in seinem Gutachten vertretenen Deutung des Wettbegriffes dahingehend, dass oberösterreichische Landesgesetzgeber ausdrücklich…