…wenn sich die Verfehlung bzw. Pflichtverletzung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt habe, jedoch müssten diesbezüglich die im Art.859 ZK-DVO normierten Voraussetzungen erfüllt sein: Im gegenständlichen Fall könnte der ermittelte Sachverhalt zwar unter einen der im Art.859…
…bzw. entstehe die Zollschuld nach Art. 204 Zollkodex dann nicht, wenn sich die Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Dies sei dann der Fall, wenn es sich weder um den Versuch gehandelt habe, die…
…859 ZK-DVO eine Heilungsmöglichkeit bzw. entstehe die Zollschuld nach Art.204 Zollkodex dann nicht, wenn sich die Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Dies sei dann der Fall, wenn es sich weder um…
…859 ZK-DVO eine Heilungsmöglichkeit bzw. entstehe die Zollschuld nach Art.204 Zollkodex dann nicht, wenn sich die Verfehlung nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Dies sei dann der Fall, wenn es sich weder um…
…ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben: Im vorliegenden Fall liegt eine derartige (objektive) Pflichtverletzung durch unzulässige Kabotage vor, da mit dem in Rede stehenden, unter Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung…
…sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Die Zollschuld entsteht nach Absatz 2 in dem Zeitpunkt, in dem die Pflicht, deren Nichterfüllung die Zollschuld…
…als Pflichtverletzung im Lagerverfahren zu bewerten. Die Klärung der im Artikel 204 Abs. 1 letzter Satz ZK aufgeworfenen Frage, ob sich diese Verfehlung auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zolllagerverfahrens ausgewirkt bzw. nicht ausgewirkt haben, richtet sich ausschließlich nach der Bestimmung des Artikel 859 ZK-DVO…
…Wissenschaft konnte Dr. Berufungswerber mit seiner Dissertation über die "VEI" die Jury überzeugen. Nach Auffassung der Jury ist diese Arbeit qualitativ und formal überragend und für die ordnungsgemäße Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren von elementarer Bedeutung. "Ich habe Vergleichbares bis dato weder gelesen noch bewertet", sagt Prof…
…ZK-DVO, argumentativ entsprechend untermauert, der Standpunkt vertreten, die Verfehlung habe sich nachweislich nicht auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens ausgewirkt. Die vorgebrachten Argumente vermochten das Zollamt X nicht zu überzeugen. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 20. September 2010 als unbegründet abgewiesen. Gegen diese…
…EDV-Fehlers versehentlich zur unrichtigen Angabe der UID-Nummer gekommen sei. Die betreffenden Waren seien nachweislich in Deutschland zur Erwerbssteuer angemeldet worden, weshalb sich die Verfehlung auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens nicht ausgewirkt habe. Mit Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 30. Mai 2006, Zl…
…dass die genannten Beträge auf ein Konto, lautend auf den Ast. als Begünstigten, eingegangen wären und daher von Seiten des Finanzamtes eine ordnungsgemäße Abwicklung erfolgt wäre. Mit Schreiben vom 5. Juli 2007 teilte das Finanzamt der Bank mit, dass es sich der Meinung des Rechtsvertreters…
…sei, den vom Finanzamt verlangten Nachweis zu erbringen. Er habe jedoch mit Gründung der GmbH und seiner Bestellung zum Geschäftsführer einen externen Steuerberater und eine Buchhalterin beigezogen, um die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte und des Geldflusses zu gewährleisten. Als eine mögliche Zahlungsunfähigkeit ersichtlich geworden sei…
…Fahrzeug auf seine Einsatzfähigkeit zu prüfen. Man habe weder in betrügerischer Absicht noch offensichtlich fahrlässig gehandelt. Die Verfehlung habe sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens nicht ausgewirkt. Mit Bescheid vom 23. Juni 2006 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dagegen richtet sich die Beschwerde…
…sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, das sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Die Zollschuld entsteht gemäß Artikel 204 Abs. 2 erster Halbsatz ZK in dem Zeitpunkt, in dem die…
…dass zu keiner Zeit die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen war. Es liege eine Verfehlung, die sich jedoch auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt habe, vor. Es habe sich auch nicht um den Versuch der Entziehung der…
…dass zu keiner Zeit die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen war. Es liege eine Verfehlung, die sich jedoch auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt habe, vor. Es habe sich auch nicht um den Versuch der Entziehung der…
…dass zu keiner Zeit die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen war. Es liege eine Verfehlung, die sich jedoch auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt habe, vor. Es habe sich auch nicht um den Versuch der Entziehung der…
…sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, das sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Die Zollschuld entsteht gemäß Artikel 204 Abs. 2 erster Halbsatz ZK in dem Zeitpunkt, in dem die…
…sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, das sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Die Zollschuld entsteht gemäß Artikel 204 Abs. 2 erster Halbsatz ZK in dem Zeitpunkt, in dem die…
…sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, das sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Die Zollschuld entsteht gemäß Artikel 204 Abs. 2 erster Halbsatz ZK in dem Zeitpunkt, in dem die…