…25.10.2012 eingebracht. Hinsichtlich der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO betreffend die Einkommensteuer 2010 ist begründend ausgeführt worden, dass es sich nicht um die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen handle, sondern um eine abweichende Rechtsauffassung der Behörde. Dem stehe zum einen - nicht zuletzt auch im…
…worden sei. Für den Antragsteller sei aufgrund der vorschriftswidrigen Verbringung die Zollschuld für den betroffenen Personenkraftwagen gem. Art. 202 ZK entstanden. Dem Antragsteller sei hiebei offensichtliche Fahrlässigkeit zuzurechnen, weshalb die Bestimmung des Art. 212a ZK nicht anzuwenden gewesen sei. Es sei nicht erwiesen, dass er…
…der Agrarmarkt Austria zur Vorlage gelangten. Im Übrigen sei die Bf. bisher immer ihrer Gestellungspflicht nachgekommen. Aufgrund des Vorganges sei jedenfalls keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit, sondern höchstens ein entschuldbarer Irrtum vorzuwerfen. Unterstützend für ihren Antrag führte die Bf. die Entscheidung der Europäischen Kommission…
…Entscheidungsgründe Strittig ist die Berechtigung des Finanzamtes, Berichtigungen gem. § 293b BAO der o.a. Einkommensteuerbescheide wegen deren auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen beruhender Rechtswidrigkeit vorzunehmen. Beim Bw. fand für die Jahre 1999 bis 2002 eine Prüfung der Aufzeichnungen gem. §§ 147ff BAO…
…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob die…
…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob der…
…indem es sich auf § 293 b BAO stützte. Die steuerliche Anerkennung der Verlustvorträge in den Bescheiden B) sei auf die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen zurückzuführen gewesen. Die ihnen deshalb anhaftende Rechtswidrigkeit werde nunmehr durch Erlassung der Bescheide A) beseitigt. In seinen dagegen eingebrachten Berufungen…
… 10 UStG i.d.F. 1996 widerspreche und deshalb für eine vertretbare Rechtsansicht kein Raum bleibe. Es handle sich daher um eine offensichtliche Unrichtigkeit, welche aus der Abgabenerklärung ohne Prüfung übernommen worden sei. Bei der Ermessensübung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem…
…führt auch an, dem Inhalt des die Beschwerdeführerin betreffenden Verwaltungsaktes sei "nicht zu entnehmen", dass die Beschwerdeführerin "keinen Gewerbebetrieb" (sondern einzelne Wirtschaftsgüter) erworben hätte. Auch damit zeigt der angefochtene Bescheid keine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO auf, sondern lediglich einen Umstand, der allenfalls…
…Hauptzollamt Linz mit Bescheid vom 22. Mai 2001, GZ. 500/06496/6/2001 abgewiesen und mit dem Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit i.S.der Art. 239 ZK und 899 ZK-DVO begründet. Im Wesentlichen wurde auf drei gleich gelagerte Fälle, wonach an Stelle eines Versandscheines…
…Hauptzollamt Linz mit Bescheid vom 22. Mai 2001, GZ. 500/06496/5/2001 abgewiesen und mit dem Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit i.S.der Art. 239 ZK und 899 ZK-DVO begründet. Im Wesentlichen wurde auf drei gleich gelagerte Fälle, wonach an Stelle eines Versandscheines…
…Hauptzollamt Linz mit Bescheid vom 22. Mai 2001, GZ. 500/06496/4/2001 abgewiesen und mit dem Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit i.S.der Art. 239 ZK und 899 ZK-DVO begründet. Im Wesentlichen wurde auf drei gleich gelagerte Fälle, wonach an Stelle eines Versandscheines…
…der Finanzbehörde zur Kenntnis gebrachten Lohnzettel in Verbindung mit den von ihm korrekt ausgefüllten Abgabenerklärungen für die Jahre 1996, 1997 und 1999 keine offensichtlichen Unrichtigkeiten aus diesen Abgabenerklärungen übernommen hätten werden können. In sämtlichen Abgabenerklärungen habe er beide Dienstgeber entsprechend angeführt. Es hätten auch keine…
…es den besagten Vorsteuerabzug nicht anerkannte. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde ausgeführt, dass dem Bescheid jede Begründung betreffend die vom Gesetz geforderte offensichtliche Unrichtigkeit fehle. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Juli 2004 wies das Finanzamt die Berufung ab und verwies zur Begründung auf den Prüfungsbericht…
…Ausmaßen des Opel Zafira seien auch weder zum 1. Jänner 1995 noch zu einem späteren Zeitpunkt von der Finanzverwaltung als Kleinbusse anerkannt worden. Es liege daher die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit vor. Daran ändere auch nichts, dass sich ein Teil der Lehre einer gegenteiligen Ansicht…
…Begründend wurde sinngemäß ausgeführt, dass der Abgabenbehörde die offensichtliche Unrichtigkeit der erklärten Vorsteuer bei einer Überprüfung auch ohne weitere Ermittlungen aufgefallen wäre, da diese Ermittlungsergebnisse im Zeitpunkt der Bescheiderlassung aufgrund der bereits durchgeführten Prüfungshandlungen bereits bekannt gewesen sei. In der gegen diesen Berichtigungsbescheid eingebrachten Berufung…
…der Kennziffer "320" ausgewiesenen Verluste aus "selbständiger Tätigkeit in Höhe von S 115.312 (2000), S 120.896 (2001) und € 8.785,84 (2002) von der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen auszugehen, die die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl…
…Wareneinkaufes) ließen den Schluss zu, dass das objektive Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht völlig fehle. Das Festhalten an einer offensichtlich wirtschaftlich nicht sinnvollen Betätigung führe im Sinne der Rechtsprechung zur Beurteilung als Liebhaberei, denn aus der positiven Umschreibung der Einkünfte als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen…
…in Wahrheit keine Berichtigung jenes Bescheides, sondern vielmehr in verfassungswidriger Weise die teilweise Vernichtung seiner Richtigkeit." Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung ab, eine Unrichtigkeit sei dann nicht offensichtlich, wenn sie auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruhe. Dies sei dann der Fall…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zu berücksichtigen sind, lag keine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung vor, sodass die Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2001 gemäß § 293 b BAO zu Unrecht erfolgte und der angefochtene Bescheid zu beheben war. Sohin war spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck…