…Im Falle des § 17 Abs.2 GrEStG 1987 stellt der " Rückerwerb" selbst einen Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG 1987 dar. Allerdings stellt die Rückgängigmachung eines bloß obligatorischen Übereignungsanspruches keinen Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG 1987 dar. Sie unterliegt daher auch nicht der Grunderwerbsteuer (vgl. die zur vergleichbaren…
…der erstgenannte WEB als Käufer in den Kaufvertrag aufzunehmen sei und der zweitgenannte WEB rückwirkend auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Anwartschaftsvertrages keine wie immer gearteten Rechtsansprüche oder finanziellen Ansprüche gegenüber der Genossenschaft habe. Nicht-Ehegatten könne kein obligatorischer Übereignungsanspruch auf Erwerb des Wohnungseigentums zustehen…
…Verpflichtung, Ansprüche auf seinen vormaligen Mit-WEB zu übertragen, weil dieser solche Ansprüche nicht habe und damit auch nicht rechnen könne. Nicht-Ehegatten könne kein obligatorischer Übereignungsanspruch auf Erwerb des Wohnungseigentums zustehen, weil ein derart mit einem allfälligen Wohnungseigentumsorganisator abgeschlossenes Rechtsgeschäft von vorn herein gemäß …
…übertragen erhält, die er im eigenen Namen, aber auf Grund einer besonderen obligatorischen Bindung zu einer anderen Person (dem Treugeber) nur in einer bestimmten Weise ausüben soll. Nach außen hin ist der Treuhänder vollberechtigter Eigentümer des Treugutes, er übt eigene Rechte im eigenen Namen, aber…
…im Zuge der Berufung vorgelegten Mietvertrag vom 1.8.2008 scheine als Vermieterin dieser Liegenschaft A auf. Zwischen den Ehegatten sei ein mündliches obligatorisches Fruchtgenussrecht vereinbart worden. Strittig sei, ob weiterhin ein Zufluss der Einkünfte an A aus der Vermietung des Gebäudes in Ortsangabe anzunehmen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Csaszar und die weiteren Mitglieder HR Dr. Helmut Staral, Dr. Wolfgang Bartosch, Arbeiterkammer Steiermark, und Dr. Christian Haid, Wirtschaftskammer Steiermark, im Beisein der Schriftführerin FOI Dagmar Brus über die Berufung des Bw., vom 3. Oktober…
…auch das Erkenntnis des VwGH vom 6.10.1994, 92/16/0176). Der vorliegende Anwartschaftsvertrag ist folglich als Punktation und daher als den Übereignungsanspruch begründend anzusehen. Der obligatorische Anspruch ist wie oben ausgeführt als Anspruch auf Übereignung anzusehen und löst Grunderwerbsteuerpflicht aus. Von der Bw…
…92/16/0176). Der vorliegende Anwartschaftsvertrag ist folglich als Punktation und daher als den Übereignungsanspruch begründend anzusehen. Der obligatorische Anspruch ist wie oben ausgeführt als Anspruch auf Übereignung anzusehen und löst Grunderwerbsteuerpflicht aus. Vom Bw. wurde dahingehend argumentiert, dass seine Rechte aus dem Anwartschaftsvertrag gemäß…
…bestimmbaren Preises voraus. Gegenstand des Bestandvertrages sind unverbrauchbare Sachen, also Sachen die durch den vertragsmäßigen Gebrauch nicht verbraucht werden können; wozu auch nutzbare Rechte gehören. Das Bestandrecht ist ein obligatorisches Recht. Es können daher auch unselbstständige Teile einer Sache vermietet oder verpachtet werden (vgl. Fellner…
…4a). Dem Vorbringen, dass zwischen den Miteigentümern eine Benützungsvereinbarung getroffen worden sei, ist zu entgegnen, dass vertraglich vereinbarte Benützungsregelungen haben nur obligatorische Wirkung haben. Daran würde auch die nach § 828 Abs 2 ABGB zulässige Anmerkung der Benützungsvereinbarung im Grundbuch nichts ändern. Für eine Gleichstellung von…
…existieren. Ohne vor Kurantritt erfolgte ärztliche Verordnung, ohne Kostenübernahme durch einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger, ohne Beihilfen-Zuschuss und ohne die bei alternativmedizinischen Behandlungen obligatorischen wissenschaftlich gesicherten Wirkungsnachweise, war jedoch die medizinische Notwendigkeit und Zwangsläufigkeit der ... 21 Tage Kur zur Heilung oder Linderung der Leiden der Bw…
…bzw. Befugnisse des Gläubigers, die nicht unmittelbar ein Verhalten des Verpflichteten zum Gegenstand haben) als auch der einzelne obligatorische Anspruch (das Einzelrecht auf ein bestimmtes Verhalten des Verpflichteten) verstanden, wobei es meist Tatfrage ist, ob ein rechtsändernder Vorgang das Schuldverhältnis in dem einen oder anderen…
…2. Auflage, Seite 146, Pkt. 4.2). Der stille Gesellschafter behält folglich einen obligatorischen Rückforderungsanspruch für seine Einlage. Hinsichtlich seiner Einlage und sonstiger vermögensrechtlicher Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis ist er Gläubiger, auch Konkursgläubiger. Das Rechtsverhältnis zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter ist somit schuldrechtlich (Straube, HGB…
…Rechtsgeschäft, welches den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG erfüllt, nämlich um einen Kaufvertrag. Grundsätzlich entsteht die Steuerschuld mit Abschluss des obligatorischen Vertrages, durch den der Erwerber den Anspruch auf Übereignung erwirbt. Gegenstand der Steuer ist also das Verpflichtungsgeschäft, nicht das Erfüllungsgeschäft. Für…
…sodass, selbst wenn es sich hier nicht um einen Kaufvertrag handelt würde, die Abschlagszahlung Gegenleistung für die Liegenschaft und somit Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist. Grundsätzlich entsteht die Steuerschuld mit Abschluss des obligatorischen Vertrages, durch den der Erwerber den Anspruch auf Übereignung erwirbt. Gegenstand der…
…entsteht an Liegenschaften erst durch die Verbücherung ; der übereinstimmende Wille muss deshalb darauf gerichtet sein. Andernfalls kann nur ein inhaltlich ähnliches, obligatorisches Recht entstehen (5 Ob227/02x). Grundsätzlich können Dienstbarkeiten gemäß § 485 ABGB nicht übertragen werden (RdW 2000, 22 mit Verweis auf JBl 1985,32…
…Der Vermächtnisnehmer leitet daher seinen Anspruch zwar einerseits auf Grund der letztwilligen Verfügung vom Erblasser ab, diese Berufung gibt ihm aber nur ein obligatorisches Forderungsrecht gegen den beschwerten Erben. Der Erbe muss also die vermachte Sache erst durch eine Erfüllungshandlung auf den Vermächtnisnehmer übertragen (VwGH…
…gemäß Art. 8 BVG (Anm.: Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) sei nur der koordinierte Arbeitslohn zwingend zu versichern. Die im Rahmen des Pensionskassenreglements höher einbezahlten Beträge seien laut Gesetz nicht obligatorisch, sondern "überobligatorisch" und damit keine Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs. 1…
…vom 7.10.2011 brachte der Berufungsführer im Wesentlichen vor: "Die angemeldeten Rundfunkgebühren (GIS Österreich) und die Kosten für das Kabelfernsehen (Firma XY Bregenz) sind Betriebskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Diese Kosten sind obligatorisch." Über die Berufung wurde erwogen: Kosten der Haushaltsführung sind, woran …
…vor: "Die angemeldeten Rundfunkgebühren (GIS Österreich) und die Kosten für das Kabelfernsehen (Firma XY Bregenz) sind Betriebskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Diese Kosten sind obligatorisch. Die Kosten für die Rundfunkgebühren (GEZ Deutschland) und das Kabelfernsehen (Kabel Deutschland) an meinem Hauptwohnsitz sind Kosten der Lebenshaltung…