…€ jährlich, sonst Einkünfte von höchstens 2.200,00 € jährlich erzielt" (siehe oben); Doralt, EStG, 6. Auflage, § 33 Tz 33). Der Begriff "Einkünfte" ist eine Nettogröße (objektives Nettoprinzip; nach Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten (Doralt, EStG, 8. Auflage, § 2 Tz 6)); demgegenüber definiert § 2…
…erzielte (Rein)Einkommen, erfassen. Dieses Konzept gebietet es grundsätzlich, die zur Erzielung des Einkommens getätigten Aufwendungen von der Bemessungsgrundlage abzuziehen (sog. "objektives Nettoprinzip"). Andernfalls käme es insoweit zur Besteuerung von Einkommen, das gar nicht erzielt wurde (vgl. das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Juni 2009…
…des Ertragsteuerrechts, dass Ausgaben im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen ebenfalls keine Steuerwirkung entfalten dürfen. Entspricht es dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem objektiven Nettoprinzip, dass nur das Nettoeinkommen der Einkommensteuer unterworfen werden darf und dass daher Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle abzuziehen sind, dann…
…000,00 € jährlich, sonst Einkünfte von höchstens 2.200,00 € jährlich erzielt" siehe Doralt, EStG, 6. Auflage, § 33 Tz 33). Der Begriff "Einkünfte" ist eine Nettogröße (objektives Nettoprinzip; nach Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten (Doralt, EStG, 8. Auflage, § 2 Tz 6); demgegenüber definiert…
…EStG kennt sieben Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 7). Der Begriff "Einkünfte" ist eine Nettogröße (objektives Nettoprinzip, nach Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten). Positive Einkünfte werden bei den betrieblichen Einkunftsarten als Gewinn und negative als Verlust bezeichnet. Im vorliegenden Fall wird der Gewinn…
…höchstens 2.200,00 € jährlich erzielt" (siehe oben); Doralt, EStG, 6. Auflage, § 33 Tz 33). Der Begriff "Einkünfte" ist eine Nettogröße (objektives Nettoprinzip; nach Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten (Doralt, EStG, 8. Auflage, § 2 Tz 6)). Im vorliegenden Fall steht der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu…
…Aufwendungen, die dem Grunde nach als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu werten sind, bei der Einkünfteermittlung jedenfalls auch von Amts wegen zu berücksichtigen. Dieses objektive Nettoprinzip gilt es auch bei der Rechtsanwendung als Auslegungsrichtschnur heranzuziehen. Gemäß § 16 Abs. 1, erster Satz, Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 sind Werbungskosten…
…allein aus dem Blickwinkel fehlender Einnahmen die Anerkennung als Betriebsausgaben zu versagen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Aufwendungen für ein häusliches Arbeitzimmer im Falle der erwiesenen Erforderlichkeit und ausschließlichen betrieblichen bzw beruflichen Veranlassung vom objektiven Nettoprinzip, das als Ausfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips gilt, ausgenommen sein sollten…
…verstoße. Er (der Bw) vertrete die Auffassung, dass in der Nichtanerkennung der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer in einem Fall wie dem vorliegenden, ein gravierender Eingriff des Gesetzgebers in das objektive Nettoprinzip bzw. in das Leistungsfähigkeitsprinzip vorliege. Im Hinblick auf die Geltung des fundamentalen Gleichheitsgrundsatzes gem…
…erlittenen Wertverlust ab. Im Bereich der Vermietung und Verpachtung werde diese Wertverlustabgeltung jedoch als reine Einnahme erfasst. Der ihr spiegelbildlich gegenüberstehende Wertverlust selbst jedoch völlig außer Acht gelassen. Das im Einkommensteuerrecht geltende objektive Nettoprinzip besage, dass Aufwendungen, die durch die Erzielung des Einkommens verursacht seien…
…oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden; dabei ist der objektive Zusammenhang stets zwingend, während die subjektive Absicht, den Beruf zu fördern, kein in jedem Fall notwendiges Merkmal ist, weil z.B. auch unfreiwillige Ausgaben nach dem objektiven Nettoprinzip Werbungskosten sind (BFH, BStBl 1981 II 368)…
…des objektiven Nettoprinzips, nach dem der Steuergesetzgeber die für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht u.a. maßgebliche objektive finanzielle Leistungsfähigkeit bemisst. Danach unterliege der Einkommensteuer grundsätzlich nur das Nettoeinkommen, nämlich der Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den (betrieblichen/beruflichen) Erwerbsaufwendungen andererseits. Das objektive Nettoprinzip sei…
…sonstige Bezüge nach § 67 EStG - 13. und 14. Gehalt). Das Einkommensteuerrecht folgt grundsätzlich dem objektiven Nettoprinzip. Der Besteuerung wird somit der Saldo aus den Einnahmen und den damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben unterzogen. Ausgaben der privaten Lebensführung werden nur insoweit berücksichtigt, als es dem Gesetzgeber…
…nämlich der Berechnung des Spekulationsgewinnes - auch nicht berücksichtigt, so wäre nach Ansicht der Bw. damit das Leistungsfähigkeitsprinzip und die abgeleiteten Prinzipien der Einmalerfassung und des objektiven Nettoprinzips verletzt. Dieselben Prinzipien übrigens, die gerade für die gesetzlichen Änderungen ab 2007 und die in Frage stehende Judikaturlinie…
…objektiven Zusammenhang stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden; dabei ist der objektive Zusammenhang stets zwingend, während die subjektive Absicht, den Beruf zu fördern, kein in jedem Fall notwendiges Merkmal ist, weil zB. auch unfreiwillige Ausgaben nach dem objektiven Nettoprinzip…
…den Betrieb veranlasst sind. In der vom Berufungswerber ins Treffen geführten Entscheidung des BFH wird zum Diebstahl des notwendigen Reisegepäcks während einer Dienstreise die Rechtsauffassung vertreten, dass es unter Berücksichtigung des objektiven Nettoprinzips nicht gerechtfertigt erscheine, selbst solche erheblichen Nachteile eines Arbeitnehmers seiner Privatsphäre zuzuweisen…
…vom Nettoprinzip geprägt sei. Das Nettoprinzip würde sich aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ableiten. Beim Nettoprinzip werde unterscheiden zwischen objektivem und subjektivem Nettoprinzip. Das objektive Nettoprinzip besage, dass nur diejenigen Einkommensteile steuerbar sein sollen, die nach Abzug der zwingend notwendigen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten überbleiben. Das subjektive Nettoprinzip…
…im Zuge der Betriebsprüfung der Bw. nicht zur Einsichtnahme vorgelegt worden. Die Auslegung in den angefochtenen Bescheiden verstoße auch gegen das verfassungsrechtliche Grundprinzip der Leistungsfähigkeit, im Konkreten gegen das objektive Nettoprinzip. Danach sei nur das erwirtschaftete Einkommen zu erfassen. Auf Grund der Nichtanerkennung der Option…
…jenen Tätigkeiten, die ich in angeführtem Umfang im Arbeitszimmer verrichtet habe, waren. Im Falle einer Nichtberücksichtigung der Aufwendungen und Ausgaben für mein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung erblicke ich einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das objektive Nettoprinzip bzw. in das Leistungsfähigkeitsprinzip. Eine…
…1 Z 2 lit. a EStG dient in diesem Zusammenhang der Abgrenzung der Sphäre der Einkommensverwendung von der steuerlich relevanten Erwerbssphäre. Auch dem österreichischen EStG liegt das objektive Nettoprinzip als eine Ausprägungsform des Leistungsfähigkeitsprinzips zugrunde, das ein fundamentales Ordnungsprinzip der Einkommensteuer darstellt, das der Gesetzgeber…