…Verschuldenseinwand des Bw. verkennt nämlich grundlegend, dass es sich bei der Anspruchszinsenfestsetzung nach dem klaren Wortlaut des § 205 Abs. 1 BAO um eine objektive Rechtsfolge handelt, die unabhängig davon eintritt, weshalb es im Einzelfall erst später zur Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung gekommen ist, bzw. ob eine…
…Juli 1990 (und nur dieser Zeitpunkt ist relevant!) am Wissen und Wollen einer unbeabsichtigten Vorteilsgewährung gefehlt hat, so bleibt als zwingende Rechtsfolge im Rahmen der steuerlichen Qualifikation der Ausschluss der verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund des gegebenen Tatbestandsirrtums. Schließlich führt LANGE in seiner Monographie "Die verdeckte Gewinnausschüttung…
…15/0208, 0209). Die Anwendung dieses Grundsatzes setzt jedoch einen Vollzugsspielraum voraus, der laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung zwar bei Rechtsanwendung im Rahmen der Ermessensübung und auch bei Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, nicht jedoch bei zwingenden Rechtsfolgeanordnungen gegeben ist (ua. VwGH 15.6.2005, 2004/13/0161; VwGH…
…Abs.1 GebG 1957 normierte, zwingende Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr darstellen. Darüber hinaus wurde der Bw. mitgeteilt, dass ihr der entrichtete Betrag auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet wird und der entrichtete Betrag von € 440,00 nicht die verfahrensgegenständliche Verfassungsgerichtshofbeschwerde betrifft bzw. dass…
…Bescheid zu erlassen gewesen und gemäß § 9 Abs. 1 GebG die Gebühr im Ausmaß von 50% des verkürzten Abgabenbetrages zu erheben gewesen. Diese Erhöhung wäre als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren, in einer iSd.§ 3 Abs. 2 GebG vorgeschriebenen Weise, zwingend vorgeschrieben. …
…unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, §9 Abs.1 GebG sehe zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung vor. Weder das Gebührengesetz noch eine andere auf der Stufe einer gesetzlichen Norm stehende Vorschrift verpflichte die Behörde, einen Gebührenschuldner, der eine…
…treffenden Vorwurf (Umstände, die einem Schuldausschließungs- oder Rechtfertigungsgrund nahe kommen sind nicht hervorgetreten) nicht festgestellt werden konnten. Da es sich beim Verfall um eine zwingende Rechtsfolge handelt, können die mildernden und die erschwerenden Umstände nur beim Ausspruch der Geldstrafe Berücksichtigung finden, wobei der Verfall bei…
… 9 Abs. 1 GebG 1957 als objektive Rechtsfolge, einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren, in einer gemäß § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise, zwingend angeordnet. Dagegen brachte der Bw. fristgerecht einen Vorlageantrag an den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf…
…Beschlusses des VfGH vom 03.09.2009, betreffend die Einkommensverhältnisse des Bw., rechtswidrig gewesen. Zur Festsetzung der Abgabenerhöhung ist auszuführen, dass diese als zwingende Rechtsfolge, für den Fall, dass eine feste Gebühr nicht vorschriftmäßig entrichtet wurde, anzusehen ist. Aus den aufgezeigten Gründen war daher spruchgemäß…
…gewesen, da die Entrichtung der Gebühr dem Verwaltungsgerichtshof nicht nachgewiesen worden sei und es sich daher um eine nicht vorschriftsmäßige Entrichtung nach § 203 BAO handle. Gemäß § 9 Abs. 1 GebG sehe das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der…
…gewesen, da die Entrichtung der Gebühr dem Verwaltungsgerichtshof nicht nachgewiesen worden sei und es sich daher um eine nicht vorschriftsmäßige Entrichtung nach § 203 BAO handle. Gemäß § 9 Abs. 1 GebG sehe das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der…
…sei, da die Entrichtung der Gebühr dem Verwaltungsgerichtshof nicht nachgewiesen worden sei und es sich daher um eine nicht vorschriftsmäßige Entrichtung nach § 203 BAO handle. Gemäß § 9 Abs. 1 GebG sehe das Gesetz eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor. Der…
…werde in § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Für diese zwingende Rechtsfolge bestehe kein Ermessen der Behörde. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag argumentiert der Bw, er habe im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Verfahrenshilfe beantragt. Mit Beschluss vom…
…1957, aufgezeigten Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr nicht nachgekommen ist und daher keine vorschriftsmäßige Entrichtung dieser Gebühr gegeben ist, erfolgte deren Vorschreibung mit dem bekämpften Bescheid im Betrage von € 220,00 zu Recht. Zur Festsetzung der Abgabenerhöhung ist auszuführen, dass diese als zwingende Rechtsfolge…
…Abs.1 Z 2 GebG, 203 BAO in Verbindung mit § 13 Abs.2 und 3 GebG gegenüber dem Bw. zu Recht festgesetzt. Im gegenständlichen Fall wurde die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG festgesetzt. Diese Erhöhung war als zwingende Rechtsfolge, davon, dass die in Rede…
…Abs.1 Z 2 GebG, 203 BAO in Verbindung mit § 13 Abs.2 und 3 GebG gegenüber dem Bw. zu Recht festgesetzt. Im gegenständlichen Fall wurde die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG festgesetzt. Diese Erhöhung war als zwingende Rechtsfolge, davon, dass die in Rede…
…Abs.1 Z 2 GebG, 203 BAO in Verbindung mit § 13 Abs.2 und 3 GebG gegenüber dem Bw. zu Recht festgesetzt. Im gegenständlichen Fall wurde die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG festgesetzt. Diese Erhöhung war als zwingende Rechtsfolge, davon, dass die in Rede…
…Abs.1 Z 2 GebG, 203 BAO in Verbindung mit § 13 Abs.2 und 3 GebG gegenüber dem Bw. zu Recht festgesetzt. Im gegenständlichen Fall wurde die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG festgesetzt. Diese Erhöhung war als zwingende Rechtsfolge, davon, dass die in Rede…
…Abs.1 Z 2 GebG, 203 BAO in Verbindung mit § 13 Abs.2 und 3 GebG gegenüber dem Bw. zu Recht festgesetzt. Im gegenständlichen Fall wurde die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG festgesetzt. Diese Erhöhung war als zwingende Rechtsfolge, davon, dass die in Rede…
…Abs.1 Z 2 GebG, 203 BAO in Verbindung mit § 13 Abs.2 und 3 GebG gegenüber dem Bw. zu Recht festgesetzt. Im gegenständlichen Fall wurde die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG festgesetzt. Diese Erhöhung war als zwingende Rechtsfolge, davon, dass die in Rede…