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UFSG RV/0395-G/08Die objektive Rechtsrichtigkeit eines Abgabenbescheides ist keine Voraussetzung für die Festsetzung eines Säumniszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2009

…wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 8.3.1991, 90/17/0503). Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (VwGH 17.9.1990…

UFSW RV/0150-W/13Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, und dass die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen hat (vgl. VwGH 17.9.1990…

UFSW RV/0149-W/13Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, und dass die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen hat (vgl. VwGH 17.9.1990…

UFSW RV/0148-W/13Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, und dass die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen hat (vgl. VwGH 17.9.1990…

UFSW RV/0147-W/13Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, und dass die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen hat (vgl. VwGH 17.9.1990…

UFSW RV/0146-W/13Die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde hat lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2013

…dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, und dass die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen hat (vgl. VwGH 17.9.1990…

UFSZ3K ZRV/0022-Z3K/12Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …

UFSZ3K ZRV/0142-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …

UFSZ3K ZRV/0140-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …

UFSZ3K ZRV/0138-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …

UFSZ3K ZRV/0132-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …

UFSW RV/1861-W/061) Reverse Charge bei Reparaturleistungen an Körperschaften öffentlichen Rechts 2) Keine Anwendung des § 274 BAO auf USt-Jahresbescheid nach USt-VZ-Bescheid 3) Schätzungsbefugnis versus amtswegiger Ermittlungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008

…Abs. 1 BAO sind die Bemessungsgrundlagen zu schätzen soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann. Die Befugnis zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (VwGH 13.9.2006, 2002713/0105…

UFSL RV/0248-L/11Keine doppelte Haushaltsführung mangels Glaubhaftmachung der Voraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012Teil 3/3

…Bindungen, aber auch auf den Pflichtenkreis einer Person und hier insbesondere auf ihre objektive und subjektive Beziehung zu diesem an (VwGH 28.10.2008, 2008/15/0114 mwN). Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes einer Wohnung geknüpft. Die…

UFSI RV/0211-I/04Innehabung einer Wohnung ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Wohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2004

…die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung ist steuerrechtlich das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes - hier gleichbedeutend mit Innehabung - einer Wohnung geknüpft. Die polizeiliche Meldung oder die Unterlassung…

UFSZ1W ZRV/0019-Z1W/07Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen gemäß Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.06.2008

…durch Verweis auf die Artikel 38 bis 41 ZK auf den gesamten Zeitraum bis zur Gestellung. Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Objektive Voraussetzung für den Tatbestand des Art.202 Abs.3 dritter Anstrich ZK ist ein vorübergehendes Erwerben bzw…

UFSW RV/1203-W/06Säumniszuschlag, Antrag auf mündliche Senatsverhandlung verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 8.3.1991, 90/17/0503). Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (vgl…

UFSZ2L ZRV/0009-Z2L/03Aussetzung der Zahlungsverpflichtung bei Erlassantrag gem. Art.239 ZK i.V.m.Art.900 Abs.1 lit.o) ZK-DVO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.12.2003

…den Art. 890, 899 und 900 Abs.1 lit.o) ZK-DVO normierten (subjektiven wie auch objektiven) Voraussetzungen für einen Erlass der in Rede stehenden Einfuhrabgaben aktenkundig vorliegen müssten, um den Unabhängigen Finanzsenat in die Lage zu versetzen, über die gegenständliche Beschwerde eine für die…

UFSW RV/4672-W/02Keine Entrichtung bei zwar rechtzeitigem, aber auf Grund der Verrechnung gemäß § 239 Abs. 2 BAO abgewiesenem Umbuchungsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2003

…weshalb mangels anderweitiger Entrichtung diese Abgabe zum Fälligkeitszeitpunkt noch unberichtigt aushaftete. Da die Abgabenbehörde im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis zu prüfen hat, da die Verhängung nicht im Ermessen der Behörde liegt, sondern eine objektive Säumnisfolge ist (VwGH 14.11.1988…

UFSW FSRV/0048-W/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, obwohl der Bf. seiner Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Angabe der Anzahl der Lohnzettel nachgekommen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.01.2009

…sodass, da im Einkommensteuerakt nur mehr die am 18. Oktober 2007 dem Finanzamt übergebenen berichtigten Einkommensteuererklärungen der in Rede stehenden Jahre zu entnehmen sind, von dieser Tatsche auszugehen ist. Objektive Voraussetzung der Abgabenhinterziehung ist, dass eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt wurde. Da der Bf…