…wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 8.3.1991, 90/17/0503). Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (VwGH 17.9.1990…
…dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, und dass die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen hat (vgl. VwGH 17.9.1990…
…dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, und dass die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen hat (vgl. VwGH 17.9.1990…
…dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, und dass die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen hat (vgl. VwGH 17.9.1990…
…dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, und dass die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen hat (vgl. VwGH 17.9.1990…
…dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, und dass die den Säumniszuschlag festsetzende Behörde lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen hat (vgl. VwGH 17.9.1990…
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…92/15/0159). Zur Schätzung von Bemessungsgrundlagen: Dazu ist ganz allgemein anzumerken, dass die Befugnis einer Behörde zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen beruht. Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des …
…Abs. 1 BAO sind die Bemessungsgrundlagen zu schätzen soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann. Die Befugnis zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (VwGH 13.9.2006, 2002713/0105…
…Bindungen, aber auch auf den Pflichtenkreis einer Person und hier insbesondere auf ihre objektive und subjektive Beziehung zu diesem an (VwGH 28.10.2008, 2008/15/0114 mwN). Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes einer Wohnung geknüpft. Die…
…die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung ist steuerrechtlich das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes - hier gleichbedeutend mit Innehabung - einer Wohnung geknüpft. Die polizeiliche Meldung oder die Unterlassung…
…durch Verweis auf die Artikel 38 bis 41 ZK auf den gesamten Zeitraum bis zur Gestellung. Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Objektive Voraussetzung für den Tatbestand des Art.202 Abs.3 dritter Anstrich ZK ist ein vorübergehendes Erwerben bzw…
…auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 8.3.1991, 90/17/0503). Die Abgabenbehörde hat daher im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (vgl…
…den Art. 890, 899 und 900 Abs.1 lit.o) ZK-DVO normierten (subjektiven wie auch objektiven) Voraussetzungen für einen Erlass der in Rede stehenden Einfuhrabgaben aktenkundig vorliegen müssten, um den Unabhängigen Finanzsenat in die Lage zu versetzen, über die gegenständliche Beschwerde eine für die…
…weshalb mangels anderweitiger Entrichtung diese Abgabe zum Fälligkeitszeitpunkt noch unberichtigt aushaftete. Da die Abgabenbehörde im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis zu prüfen hat, da die Verhängung nicht im Ermessen der Behörde liegt, sondern eine objektive Säumnisfolge ist (VwGH 14.11.1988…
…sodass, da im Einkommensteuerakt nur mehr die am 18. Oktober 2007 dem Finanzamt übergebenen berichtigten Einkommensteuererklärungen der in Rede stehenden Jahre zu entnehmen sind, von dieser Tatsche auszugehen ist. Objektive Voraussetzung der Abgabenhinterziehung ist, dass eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt wurde. Da der Bf…