…Jahr 1998 vom 20. 12. 2004 war nichtig, somit rechtlich ein Nichtbescheid und vermochte daher keine die Verjährung verlängernde Wirkung zu entfalten. Die Erlassung des abgeleiteten Einkommensteuerbescheides erfolgte daher nach Ablauf der Verjährungsfrist. Der vermeintliche, die Verjährung verlängernde Grundlagenbescheid ging ins Leere (vgl. Ritz, BAO3…
…10.490 öS (Berechnungsblatt: nach ESt-Akt Bl 36/1994) berücksichtigt wurden. Laut Mitteilung des Finanzamtes z vom 1. Dezember 2000 (ESt-Akt Bl 39/1994) seien die dem Bw für 1994 zugewiesenen Anteile - jedoch mittels eines nichtigen, nur vermeintlichen Bescheides (wie sich später herausstellte…
…endgültiger (Nicht)Feststellungsbescheid erlassen worden sei. Diese Angaben wurden in einer dem Unabhängigen Finanzsenat am 2. Mai 2005 per E-Mail übermittelten Sachverhaltsdarstellung zusammengefasst. Da sohin laut Finanzamt Salzburg Stadt ein nichtiger Grundlagenbescheid vorlag, sind die Einwendungen des Bw. gegen die Erlassung eines geänderten Einkommensteuerbescheides…
…der Bw. vor, dass eine Berichtigung gemäß § 295 Abs. 1 BAO einen Grundlagenbescheid erfordere. Es sei nur ein nichtiger - also kein - Grundlagenbescheid ergangen. Das Finanzamt habe die gegen den Nichtfeststellungsbescheid vom 29. Juli 2004 erhobene Berufung mit Bescheid zurückgewiesen. Bei dem Nichtfeststellungsbescheid vom 12. November…
…Grund der gegen den Grundlagenbescheid vom 10. Februar 1997eingebrachten Berufung die Regelung des § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung komme, ist ihm zu entgegnen, dass ein Nichtbescheid durch Berufung nicht bekämpfbar ist. Dies ergibt sich schon daraus, dass ein Nichtbescheid als "absolut nichtiger Rechtsakt" bereits…
…der gegen den Grundlagenbescheid vom 10. Februar 1997 eingebrachten Berufung die Regelung des § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung komme, ist ihm zu entgegnen, dass ein Nichtbescheid durch Berufung nicht bekämpfbar ist. Dies ergibt sich schon daraus, dass ein Nichtbescheid als "absolut nichtiger Rechtsakt" bereits…
…der gegen den Grundlagenbescheid vom 10. Februar 1997 eingebrachten Berufung die Regelung des § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung komme, ist ihr zu entgegnen, dass ein Nichtbescheid durch Berufung nicht bekämpfbar ist. Dies ergibt sich schon daraus, dass ein Nichtbescheid als "absolut nichtiger Rechtsakt" bereits…
…Steuernummer xxx/xxxx einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.4.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes für den x Bezirk erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.2.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid…
…hat die Finanzverwaltung zur Steuernummer xxx/xxxx einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.4.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997-mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid/…
…hat die Finanzverwaltung zur Steuernummer xxx/xxx einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.04.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid…
…Juli 1998 beruhe, sei mit Bescheid vom 7. Mai 2008 (Zurückweisung der Berufung vom 17. April 1997 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung) als nichtiger Bescheid qualifiziert worden. Aber auch wenn man den Feststellungsbescheid nicht als Nichtbescheid ansehen würde, müsste die Behörde gemäß § 295 BAO einen…
…Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO sei nur dann zulässig, wenn der betreffende Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr, dass sowohl der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 10…
…Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO sei nur dann zulässig, wenn der betreffende Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr, dass sowohl der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 10…
…Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO sei nur dann zulässig, wenn der betreffende Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr, dass sowohl der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 10…
…xxx einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.04.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes für den 6/7/15 Bezirk erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid…
…xxx einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.04.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes für den 6/7/15 Bezirk erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid…
…2.2013 geht nicht eindeutig hervor, dass der abgeleitete Bescheid nur anfechtbar aber nicht auch nichtig ist, wenn der Grundlagenbescheid ein Nichtbescheid ist. Im Übrigen verweise ich auf meine Berufungsschrift vom 10.11.2008 und den Antrag vom selben Tag. Auch verweise ich auf den…
…der österreichischen Einkommenbesteuerung zu unterziehen sei. Darüber hinaus sei darauf hinzuweisen, dass die ergangenen Bescheide nicht nur im Widerspruch zu den Grundlagenbescheiden stünden, sondern auch zu den von der Betriebsprüfung in ihrem Bericht in den Tz 30 und 33 getroffenen Feststellungen. Wenn sich nunmehr herausstelle…
…jedoch zur Folge, dass im Fall des Vorliegens eines solchen Nichtbescheides eine auf § 295 BAO gestützte Änderung eines auf Grund eines früheren Feststellungsbescheides ergangenen abgeleiteten Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides mangels Vorliegens eines entsprechenden geänderten Grundlagenbescheides nicht vorzunehmen ist. Es besteht damit auch keine Bindung iSd § 192…
…hat die Finanzverwaltung zur Steuernummer 731/1045 einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.4.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997-mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück . Abgeleiteter Bescheid…