… 33 Abs. 4 Z 3 lit. b abgegolten. Die Vorgangsweise des Gesetzgebers, Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder alleine durch den Unterhaltsabsetzbetrag abzugelten, wurde durch den Verfassungsgerichtshof überprüft. Die Prüfung führte zunächst zum Ergebnis, dass die gesetzlich vorgenommene Berücksichtigung der Unterhaltslasten den verfassungsrechtlichen Erfordernissen entspricht (VfGH…
…der nicht haushaltszugehörig ist, mangels überwiegender Unterhaltleistung weder nach Gemeinschaftsrecht noch nach innerstaatlichem Recht einen Anspruch auf Familienbeihilfe. Es war daher zu prüfen, ob der Bw die Unterhaltskosten für seinen Sohn überwiegend getragen hat. Ob eine Person die Unterhaltskosten für ein Kind überwiegend getragen hat…
…eine bestimmte Person Verdienste für die Allgemeinheit geleistet hat oder dessen Kinder wiederum Abgaben in Österreich leisten, da eine differenzierte Vorgehensweise dem gesetzlichen Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung widersprechen würde. (9) Die Vorgangsweise des Gesetzgebers, Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder alleine durch den Unterhaltsabsetzbetrag abzugelten…
…10.2007, beantragte der Bw. den Unterhaltsabsetzbetrag für ein nicht haushaltszugehöriges Kind (Tochter). Der Erklärung lagen keine Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen (Alimente) bei. Die Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2006 wurde durch die Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 15.10.2007 durchgeführt. Die…
…die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung für seine nicht haushaltszugehörige, bei der geschiedenen Ehegattin in Australien lebende, zehnjährige Tochter iHv. 14.173,48 €. Auf Grund der Rechtsprechung des VfGH seien Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern in solchen Fällen zumindest zur Hälfte keine Sache der privaten Lebensführung und…
…Juni 2011 volljährige, nicht haushaltszugehörige Kind des Bw., wobei der dennoch in den Folgemonaten unstrittig seiner Unterhaltsverpflichtung nachkam. Daraus folgt rechtlich: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20…
…Das Kind S lebte im gemeinsamen Haushalt von AA und dem Berufungswerber. E zahlte im Streitjahr den vollen gesetzlichen Unterhalt für S und beantragte in seiner elektronisch eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 den Kinderfreibetrag für ein nicht haushaltszugehöriges Kind in Höhe von…
…seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 € monatlich zu. Leistet er für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Absetzbetrag…
…lit. b EStG 1988 für die Abgeltung von bestehenden Unterhaltslasten für nicht haushaltszugehörige Kinder einheitliche Pauschbeträge vor. Voraussetzung für die Gewährung dieser Pauschbeträge ist die Leistung des gesetzlichen Unterhalts. Dies gilt auch für ständig im Ausland lebende Kinder (VfGH 4.12.2001, B 2366/00)…
…seinem vom ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von S 350.- monatlich zu. Leistet er für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Absetzbetrag von…
…seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro (bzw. 29,20 Euro für das Jahr 2009) monatlich zu. Leistet er für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt…
…Söhne des Bw nicht ständig im Ausland aufhalten und für sie dem Bw mehr als sechs Monate im Streitjahr 2011 - wie oben ausgeführt - ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, hat der Bw im Jahr 2011 Anspruch auf die Gewährung von Kinderfreibeträgen für nicht haushaltszugehörige Kinder in Höhe von…
…nicht haushaltszugehöriges Kind zu (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 6. 2009], § 33 Anm. 96). Die in einem Gerichtsurteil oder einem gerichtlichen, behördlichen oder außerbehördlichen Vergleich festgelegte Höhe des zu leistenden gesetzlichen Unterhalts ist so lange bindend, als sie nicht…
…seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 350,-- S monatlich zu. Leistet er für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Absetzbetrag von…
…zum Unterhaltsabsetzbetrag nach § 106 Abs. 2 EStG 1988 für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, für das weder vom Steuerpflichtigen noch von seinem nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe bezogen und für das vom Steuerpflichtigen der gesetzliche Unterhalt geleistet wird (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG…
…jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leisten, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20 Euro monatlich zu. Leisten sie für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht für das zweite Kind ein Absetzbetrag…
…jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leisten, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20 Euro monatlich zu. Leisten sie für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht für das zweite Kind ein Absetzbetrag von…
…zum Unterhaltsabsetzbetrag nach § 106 Abs. 2 EStG 1988 für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, für das weder vom Steuerpflichtigen noch von seinem nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe bezogen und für das vom Steuerpflichtigen der gesetzliche Unterhalt geleistet wird (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG…
…seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von EUR 25,50 monatlich zu. Leistet er für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Absetzbetrag…
…Feber 2007 bis dato die Adresse der Kindesmutter (Bw) auf. Laut Angaben der Bw bezüglich der telefonischen Anfrage durch die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. März 2010 studiere die Tochter in f und sei ab Feber 2007 nicht mehr bei der Kindesmutter haushaltszugehörig gewesen…