…wurden nicht Gründungseinlagen von Grundstücken anlässlich der Neugründung einer Gesellschaft der Grunderwerbsteuer unterzogen, sondern der Erwerb von Grundstücken durch den Berufungswerber. Grundstückserwerbe von natürlichen Personen im Zusammenhang mit der Neugründung fallen nicht unter die Befreiung, da sich die Befreiung von der Grunderwerbsteuer im Sinne des …
…GZ. ZRV/34) sei der normale bzw. gewöhnliche Wohnsitz einer natürlichen Person dort gelegen, wo diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindung - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, dh…
…gesellschaftliche Verknüpfung vorläge, wenn zB ein Mutterunternehmen einen Dienstnehmer in den Aufsichtsrat des Tochterunternehmens entsende, Aufsichtsratsvergütungen allenfalls der Gesellschaft und nicht der natürlichen Person zuzurechnen seien, wurde seitens der steuerlichen Vertretung entgegnet: Weder aus Gesetz noch Literatur und Rechtsprechung könne abgeleitet werden, dass das Aufsichtsratsamt…
…eine von einem Steuerberater im Namen einer GmbH abgegebene schrifltiche Selbstanzeige von diesem mündlich gegenüber der Betriebsprüferin dahingehend ergänzt worden sein kann, für welche natürliche Person diese Selbstanzeige gelten solle. Eine neuerliche Einvernahme der Betriebsprüferin als Zeugin, welche nach der Aktenlage bereits mehrmals ausgeführt hat…
…die am 15. Oktober 2002 eingelangte Selbstanzeige den Konkretisierungserfordernissen des § 29 Abs. 5 FinStrG, wonach eine Selbstanzeige nur für die (natürliche) Person wirkt, für diese erstattet wurde. Die gegenständlicher Selbstanzeige wurde namens und mit Vollmacht der Fa.T., vertreten durch ihren Geschäftsführer, abgegeben und enthält…
…Folge kurz Bw) war bis 2010 Alleingesellschafter der Fa. S GmbH. Im Rahmen einer verschmelzenden Umwandlung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes per 31.12.2010 ging das Unternehmen auf ihn als natürliche Person über. Das (Nachfolge)Einzelunternehmen bzw. der Betrieb waren Ende 2011 noch aufrecht. Im…
…ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 KStG 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 EStG 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…
… 46 Abs. 2 EStG 1988 ist anzuwenden" (gemeint natürlich: "ist nicht anzuwenden"), hat es die hier maßgeblichen Normen letztlich richtig zur Anwendung gebracht: Handelt es sich beim Rechtsnachfolger um eine natürliche Person, so erfolgt eine Anrechnung auf die Einkommensteuerschuld in der Höhe der verbleibenden Schuld…
…ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 KStG 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 EStG 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…
…Fa.S (als Anmelderin) und nicht für den Bf., der nach der Aktenlage weder in den betreffenden Zollanmeldungen als Anmelder aufscheint (§ 71a ZollR-DG) noch als Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer eingangsabgabepflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…
…Fa.S (als Anmelderin) und nicht für den Bf., der nach der Aktenlage weder in den betreffenden Zollanmeldungen als Anmelder aufscheint (§ 71a ZollR-DG) noch als Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer eingangsabgabepflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…
…Abs 1 zweiter Satz KFG) kommt es darauf an, von wem das Fahrzeug im Inland verwendet wird. Wird das Fahrzeug - wie im verfahrensgegenständlichen Fall - durch eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz im Inland verwendet, so ist dies nach § 82 Abs 8 KFG 1967 zu beurteilen (vgl…
…hat aber bereits festgestellt, dass es dem Mieter B. als natürliche Person mit Wohnsitz in der Gemeinschaft gemäß Artikel 719 Absatz 11 Buchstabe b ZK-DVO in der damals geltenden Fassung nicht gestattet war, das verfahrensgegenständliche Fahrzeug für eine Fahrt nach Österreich, wo er keinen…
…des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. September 2009 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Bescheidaufhebung (§ 299 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw ist eine in M (Österreich) ansässige natürliche Person. Er errichtet und vertreibt Blockhütten, die an die R-AG mit…
…Körperschaft einen eigenständiger Gewerbebetrieb unterhält, da diese selbstständig-operativ in Österreich nicht in Erscheinung trete, verkennt offensichtlich die Tatsache, dass die Kommanditgesellschaft keine für sie vertretungsbefugte natürliche Person hätte, die das verwirklichen könnte, was auf der Homepage des Kommanditgesellschaft angeboten wird; Nämlich vom Grunderwerb über…
… 88 Abs. 7 WTBG haben Gesellschaften, die einen Wirtschaftstreuhandberuf ausüben, für jeden von ihnen übernommenen Auftrag mindestens eine natürliche Person, welche die für die Erledigung entsprechende Berufsberechtigung besitzt, zu bestimmen. Der Name des für die Erledigung bestimmten Berufsberechtigten ist dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben…
…des Freibetrages für Betriebsübergaben gern § 15a ErbStG ist unter anderem ausgeführt, dass der Empfänger eine natürliche Person sein muss. Nicht befreit sind ua Übertragungen an Personengesellschaften des Handelsrechtes. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Übertragung des Betriebes aufgrund der Tatsache, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht an…
…des Freibetrages für Betriebsübergaben gern § 15a ErbStG ist unter anderem ausgeführt, dass der Empfänger eine natürliche Person sein muss. Nicht befreit sind ua Übertragungen an Personengesellschaften des Handelsrechtes. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Übertragung des Betriebes aufgrund der Tatsache, dass die wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht an…
…verwendet wird. Eine natürliche Person ist in der Gemeinschaft ansässig, wenn sie ihren normalen Wohnsitz im Zollgebiet hat (Art. 4 Nr. 2 erster Anstrich ZK). Gemäß § Abs. 2 Z 8 ZollR-DG bezeichnet "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person…
…der Voraussetzung, dass das auf die Kanzlei zugelassene Beförderungsmittel nicht einer außerhalb des Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gehöre (mangels Rechts- und Parteifähigkeit der als GesbR zu beurteilenden Kanzlei gehöre das verfahrensgegenständliche Fahrzeug dem Bf. als natürliche Person mit gewöhnlichem Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet). Darüber hinaus…