…wird die Situation vor und die geplante Entwicklung nach der Umgründung des Einzelunternehmens in eine GmbH gezeigt. Diese Zahlen lagen auch beim Start zu den Überlegungen zur Nutzung von Baulichkeiten und Entwicklung des Unternehmens durch Umgründung in eine GmbH mit erweiterten Möglichkeiten in Richtung Mitarbeiter…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Schwaz betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1996 entschieden: Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1996 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
…von der Käuferin, der LK Holding AG, durch Verschmelzung gemäß Artikel 1 § 1 Umgründungssteuergesetz aufgenommen. Die Firma der aufnehmenden Gesellschaft wurde auf "HW Holding AG" geändert. Die Inhaberschuldverschreibungen beinhalten im § 9 ein Umtauschrecht des Inhabers gegen Aktien oder vergleichbare Geschäftsanteile der Schuldnerin. Umgekehrt ist auch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Europa Treuhand Ernst & Young, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen…
…darüber hinausgehende und in der Zusammenschlussbilanz angeführte Mehrwert in die freie, gesamthänderische Rücklage übertragen wurde. Nach § 26 Abs. 3 des Umgründungssteuergesetzes (UmGrStG) in der im gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung des BGBl.-Nr. 1996/797 sind Zusammenschlüsse nach § 23 UmGrStG hinsichtlich des übertragenen Vermögens (§ 23 Abs…
…erwächst. Diesfalls kann eine Berichtigung der Rechnung auch dann nicht verwehrt werden, wenn ihre Ausstellung mit Umsatzsteuerausweis nicht gutgläubig erfolgt war. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung (dass dem Bw. keine missbräuchliche Rechnungsausstellung im Sinne einer Umsatzsteuerbetrugsabsicht unterstellt wird, sei hier erwähnt; das Bestreben des Bw.…
…für die Jahre 1998, 1999 und 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist, zufolge umgründungsbedingter Übernahme des Vermögens (§ 142 HGB) der seit 1979 von ihr als Komplementärin geführten GmbH & Co KG, Rechtsnachfolgerin dieser im…
…Vorhalts vom 10. September 2012) die E. als Muttergesellschaft der A an einer reibungslosen Abwicklung der Umgründungsvorgänge Interesse hatte. Weder wäre sie von Nichtigkeit und Rückabwicklung bei der Einbringung von D und C (nach verbotener Einlagenrückgewähr) als Großmuttergesellschaft dieser beiden Beteiligungen betroffen gewesen, noch hatte…
…sich die Entgeltsaufteilung wie folgt dar: Wie aus den beiliegenden Auszügen aus den Werbeaktionen der MP Vertrieb KG ersichtlich (siehe Beilagen 1 und 2 aus 1999 und 2000); danach erfolgten die Werbeaktionen infolge der per 30.6.2000 vorgenommenen Umgründung im Rahmen der M. ZZ…
…nehmen - de facto weitgehend ausgeschaltet. Denn die Abhängigkeit des Dienstnehmers aus dem Dienstverhältnis überlagere hier die Stellung als Kommanditist. Beispielsweise wäre im Rahmen der Umgründung des Konzerns der BH GmbH & Co KEG 1998 ein Kostenschlüssel für anteilige Fixkosten für Bürobenützung, Geschäftsführung, Steuer- und Rechtsberatung etc…
…zum Inhalt hatten, welches im Endeffekt in selber Höhe durch die gemäß § 293 b BAO berichtigten Bescheide herbeigeführt wurde, ist nicht als "missbräuchliche" Gesetzesanwendung zu beurteilen. Wie bereits ausgeführt sind bei unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Instrumenten, wie es die Wiederaufnahme und die Berichtigung sind, die jeweils anders…
…der Gesellschaft bestätigte und aufgezeichnete Betrag. 3. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, welcher Art auch Immer, die durch eine missbräuchliche Nutzung des Kontos entstehen. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, User ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am gesamten Angebot der....Bw.... auszuschließen. 5…
falls die StiftungVaduz die volle Steuerlast trug: dann Kapitalsteuer von 0,2% auf das Stiftungsreinvermögen und Ertragssteuer von mindestens 7,5% bzw. maximal 15% auf die Stiftungsreinerträge, was alljährlich vom Verhältnis des Reinvermögens zum Reinertrag abhängt (vgl. Art. 31 Abs 1 litt e Liechtensteinisches Steuergesetz…
…Bp Schlüsse aus der Annahme, dass eine "steuerschonende Verschmelzung" erst durch die Stiftung aller Anteile möglich wurde. Dazu ist anzumerken, dass dieser Behauptung fachlich eindeutig zu widersprechen ist (siehe z.B. Schwarzinger-Wiesner, Umgründungssteuer-Leitfaden, 2. Auflage, Band 1, Seite 160ff). Die damals noch mögliche…
Zur gutachtlichen Stellungnahme des Sachverständigen K1 bezüglich der Aufteilung des Kaufpreises der Liegenschaften EZ 90 und 405 führte SV J Folgendes aus: Ad Flächenwidmung: Auf die Besonderheiten der Flächenwidmung im gegenständlichen Fall wurde nicht gesondert eingegangen, weil eine Risikoabwägung zum Zeitpunkt der Besichtigung und Gutachtenserstellung…
Erst auf wiederholtes Nachfragen des Finanzamtes (nach Erinnerung vom 14.11.2007) legte die Bw die abstrakt formulierten Beschlüsse ihrer Generalversammlung vor und gab schließlich den Außenprüfern auch den Namen der Gewinnscheinzeichnerin und deren Ansässigkeitsort bekannt. Ein Schriftstück (Vertrag, Briefwechsel, Beschluss im Stiftungsrat der liechtensteinischen…
…Stiftungsvorstand nicht autonom, ohne Anhörung des Familienvorstandes und der Gefahr der Abberufung, habe handeln können. Der kurze Zeitabstand zwischen den vielen notwendigen Vorbereitungs- und Umgründungsmaßnahmen spräche schlüssig dafür, dass die Veräußerung schon vorher abgesprochen gewesen sei. Es werde dem Fremdverhaltensgrundsatz nicht entsprochen, wenn die Veräußerung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufung der BW., vertreten durch die Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m. b. H., 1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD - Tower, vom 27. November 2009 gegen den…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Bernhard Renner und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Susanne Feichtenschlager, DI Christoph Bauer und Leopold Pichlbauer über die Berufung des BW, vertreten durch Stb, und durch Rechtsanwalt RA…
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte ausgehend vom Zahlenmaterial der Kontrollmitteilungen der GrBP betreffend die Fa. D. GmbH und Ermittlungen der BP bzgl. der Fa. Ch. GmbH und Fa. E. AG, in den Jahren 1996 bis 1998. Es liegen sowohl Kontoauszüge der Firmen D. GmbH und E…