…und § 13 FLAG und der Feststellung, dass das Bestehen eines Anspruches auf Familienbeihilfe für den einzelnen Monat zu entscheiden sei, Folgendes aus: "Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO…
…"neuen" Bescheides trotz Rechtskraft des vorangehenden, in derselben Sache (derselben verwaltungsrechtlichen Angelegenheit) ergangenen Bescheides (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, S 946). Zur Lösung dieser Frage ist das von Judikatur und Lehre herausgearbeitete Institut der materiellen Rechtskraft heranzuziehen: Darunter wird die Maßgeblichkeit und endgültige Verbindlichkeit einer Entscheidung…
…dass die Bw. nicht am Umsatzsteuerbetrug beteiligt gewesen sei. Die diesbezüglichen weiteren Ausführungen werden mangels Entscheidungsrelevanz nicht wiedergegeben. Die Anberaumung einer mündlichen Senatsverhandlung wurde beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Wiederholte Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, sind unzulässig (sog. Wiederholungsverbot…
…worden. Daraus ergebe sich eindeutig, dass die Bw. nicht am Umsatzsteuerbetrug beteiligt gewesen sei. Die diesbezüglichen weiteren Ausführungen werden mangels Entscheidungsrelevanz nicht wiedergegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Wiederholte Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, sind unzulässig (sog. Wiederholungsverbot; vgl. Stoll…
…vom 7. und 8. Jänner 2010 wies das Finanzamt die Eingaben mit der Begründung zurück, dass Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegenstehe, wegen entschiedener Sache zurückzuweisen seien. Dabei sei ausschlaggebend, ob die bereits entschiedene Sache mit jener ident sei, deren Entscheidung…
…nicht materiell erledigen dürfen, sondern als unzulässig zurückweisen müssen. Einer erneuten Veranlagung zur Einkommensteuer für - wie hier - bereits rechtskräftig veranlagte Jahre steht nämlich die der materiellen Rechtskraft eines Bescheides immanente Unwiederholbarkeit (Grundsatz des "ne bis in idem") ebenso entgegen wie der Eintritt der formellen Rechtskraft…
…Die materielle Rechtskraft erstreckt sich auf den bescheidmäßigen Willensakt der Behörde, also auf den Spruch des Bescheides, als den Abspruch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit auf Grund des von der Behörde angenommenen Sachverhaltes und der im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides geltenden Rechtslage. Die Rechtskraftwirkung (damit…
…Änderung erfahren haben, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des betreffenden Bescheides (VwGH vom 18.11.2008, Zl. 2007/15/0067). Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO3, …
…der Bf. vom 3. Juni 2009 war daher unzulässig. Diesem stand die materielle Rechtskraft der Entscheidungen im Erstverfahren entgegen. Der neuerliche Antrag war daher wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen. Die Berufung vom 9. Mai 2008 war weder Gegenstand der nunmehr angefochtenen Berufungsvorentscheidung, noch der…
…01.1991, 90/13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht…
…Beurteilung der Hauptsache unwesentlichen Belangen geändert und hat auch das sachverhaltsbezogene Grundanliegen keine Änderung erfahren. Einer neuerlichen Behandlung der gegenständlichen Angelegenheit stehen somit die materielle Rechtskraft und das damit verbundene Wiederholungsverbot (als Prozesshindernis) entgegen. Aus den angeführten Gründen war wie im Spruch angeführt zu entscheiden. …
…auf neuerliche Entscheidung (Verbesserung des Ergebnisses) bedeutet (formelle Rechtskraft) und zum anderen die Maßgeblichkeit und endgültige Verbindlichkeit einer Entscheidung, die Garantie der Rechtsordnung für Bestand und für Bindung aller Staatsorgane an die Entscheidung und den Ausschluss einer Wiederholung des Verfahrens (materielle Rechtskraft) bedeutet (siehe Stoll…
…Bundesasylsenat abgewiesen, und, da es sich dabei um letztinstanzliche Bescheide handelt, mit ihrem Ergehen (deren Zustellung) formell und materiell rechtskräftig. Gegen diese Bescheide wurde fristgerecht Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, verbunden mit dem Antrag, den Beschwerden aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Mit Beschluss vom 13. Oktober 2008…
…1961, 1649/59, Slg. N.F. Nr.10.285/A). Auch im Abgabenverfahren sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.1997, 97/16/0024) neuerliche (wiederholte) Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, unzulässig (sog. Wiederholungsverbot; vgl. Stoll, BAO-Kommentar…
…war. Wenngleich durch die Beschlussfassung des Spruchsenates am 22. Mai 2002 dieses Organ inhaltlich gebunden war, bedeutet eine derartige materielle Rechtskraft nichts anderes, als dass eine Angelegenheit bei unverändertem Sachverhalt nicht neuerlich aufgerollt werden könnte (VwGH 7.12.1976, 1988/76). Der Eintritt einer absoluten…
…Entscheidung über die Gewährung von monatlich wiederkehrenden Leistungen immer ein zeitraumbezogener Abspruch ist (VwGH vom 18.11.2008, Zl. 2007/15/0067). Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO3…
…Die materielle Rechtskraft des Einleitungsbescheides vom 10. Mai 1999 wurde durch die nachfolgenden Bescheide betreffend Einstellung und Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgehoben oder beseitigt. Die Rechtskraftwirkung eines Bescheides führt - auch im Finanzstrafverfahren - dazu, dass eine bereits vorliegende, materiell rechtskräftige Entscheidung einer neuerlichen Entscheidung in derselben…
…Die materielle Rechtskraft des Einleitungsbescheides vom 9. April 1999 wurde durch die nachfolgenden Bescheide betreffend Einstellung und Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aufgehoben oder beseitigt. Die Rechtskraftwirkung eines Bescheides führt - auch im Finanzstrafverfahren - dazu, dass eine bereits vorliegende, materiell rechtskräftige Entscheidung einer neuerlichen Entscheidung in derselben…
…Rechtskraft ein. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Aus ihr leitet sich die materielle Rechtskraft ab, diese besteht in der Bindung der Behörde an den einmal erlassenen, formell rechtskräftigen Bescheid. Eine Folge der materiellen Rechtskraft…
…kein entsprechendes Fristverlängerungsansuchen gestellt wurde. Ausgehend von diesen Erwägungen ist für den in Rede stehenden Ratenbescheid demnach im Falle ungenützten Ablaufes der Berufungsfrist ab diesem Zeitpunkt auch formelle und materielle Rechtskraft eingetreten. Unmittelbar nach dieser Bescheiderlassung ging beim Finanzamt am 19. Februar 2003 ein weiterer…