…alleiniger Geschäftsführer der F GmbH Herr Fe F. Gewillkürte Vertretung: Gemäß § 83 Absatz 1 BAO können sich Bescheidadressaten durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. D.h. ohne Vorlage einer eigenhändig vom Vollmachtgeber unterschriebenen Vertretungsvollmacht ist die Aktivlegitimation einer…
…x Stadtverfassung in Verbindung mit der maßgebenden, für einen bestimmten Zeitraum geltenden Geschäftsverteilung. Auch hier handelte es sich bei dem angefochtenen Bescheid mangels eines darin enthaltenen Leistungsgebotes nicht um einen einer Zwangsvollstreckung zugänglichen Leistungsbescheid. Im Hinblick auf die mangelnde Aktivlegitimation der Einschreiterin erübrigt es sich…
…x Stadtverfassung in Verbindung mit der maßgebenden, für einen bestimmten Zeitraum geltenden Geschäftsverteilung. Auch hier handelte es sich bei dem angefochtenen Bescheid mangels eines darin enthaltenen Leistungsgebotes nicht um einen einer Zwangsvollstreckung zugänglichen Leistungsbescheid. Im Hinblick auf die mangelnde Aktivlegitimation der Einschreiterin erübrigt es sich…
…bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (siehe dazu Ritz "Bundesabgabenordnung-Kommentar", Orac-Verlag, Rz.2 zu § 273). Zur Einbringung einer Berufung ist gem. § 246 Abs.1 BAO jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Das bedeutet, dass wegen mangelnder…
…von der TUA vorgenommene Einreihung in die WarenNr. 2106 909280 sei zu Unrecht erfolgt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Oktober 2003, GZ.: 900/02755/2003, wurde die Berufung gem. §§ 85 b und f ZollR-DG iVm. Art. 245 ZK mit der Begründung zurückgewiesen, die Einschreiterin sei…
…das Finanzamt dem Bw. aufgetragen hat, allenfalls eine Vollmacht zur ursprünglichen - von der Tochter des Bw. eingebrachten Berufung - vorzulegen, was der Bw. jedoch unterlassen hat. Die ursprünglich von der Tochter des Bw. eingebrachte "Berufung" wäre daher grundsätzlich mangels Aktivlegitimation der Einschreiterin gem. § 273 Z 1…
…dem Rechtsbestand vor Berufungserledigung sowie bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (siehe zu alldem Ritz, BAO³, § 273, Rz 2 ff und die dort zitierte Judikatur). Dass der Erledigung vom 2…
…aus einem Ausweis der P vorgelegt. Zur Zulässigkeit der Berufung wurde erwogen: Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Nach…
…kommt z.B. die mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters oder aber auch die mangelnde Bescheidqualität in Betracht. Auch eine auf einem nicht zulässigen Wege eingebrachte Berufung zieht einen Unzulässigkeitsgrund nach der angeführten Gesetzesbestimmung nach sich. Wie das Finanzamt bereits in seiner Berufungsbegründung vom 15. September 2010…
…2004 vom 2.11.2007" als unzulässig zurückgewiesen, da "der Einschreiter nicht über die notwendige Aktivlegitimation verfügt. Die mangelnde Aktivlegitimation gründet sich bei Ihrer Berufung auf der fehlenden Vertretungsbefugnis für selbständige und gewerbliche Buchhalter in Einkommensteuerangelegenheiten." "Gemäß § 84 BAO haben selbständigen und gewerblichen Buchhalter eine…
…Berufung nicht zulässig ist. Nicht zulässig ist eine Berufung, wenn mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters vorliegt (Ritz, BAO4, § 273, Tz 2). Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist (Ritz, BAO4, …
…Verlängerung der Berufungsfrist betreffend den gegenständlichen Haftungsbescheid vom 28. April 2011 mangels Aktivlegitimation des Teilnehmers zurück. Das Finanzamt begründete dies damit, dass die Einschreiter in diesem elektronischen Antrag nicht ident mit dem Bw., an den der Haftungsbescheid ergangen war, seien. Dazu ist auszuführen, dass der…
…Zurückweisung der Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit.a BAO zu Recht erfolgte. In § 273 Abs. 1 lit.a BAO ist geregelt, dass die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen hat, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Als Unzulässigkeitsgrund gilt die mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters…
… 85 Tz 15, mwN). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 24.6.2010, 2010/15/0001 ausgesprochen hat, stellt die falsche Bezeichnung des Einschreiters kein Formgebrechen dar. Anbringen einer hiezu nicht legitimierten Person sind von der Abgabenbehörde zurückzuweisen. Ein Vertreter kann immer nur als Vertreter…
…die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist insbesondere bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (Ritz, BAO4, Rz.2 f zu § 273). Zur Einbringung einer Berufung ist gem. § 246 Abs.1 BAO jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. …
…zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist vor allem unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation (mangelnde subjektive Befugnis) des Einschreiters. Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist (Aktivlegitimation)…
…8.2011: Nach § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a)nicht zulässig ist oder b)nicht fristgerecht eingebracht wurde. Eine Berufung ist ua. unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters und mangelnder Bescheidqualität. (Vgl. Ritz, BAO, TZ…
…8.2011: Nach § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a)nicht zulässig ist oder b)nicht fristgerecht eingebracht wurde. Eine Berufung ist ua. unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters und mangelnder Bescheidqualität. (Vgl. Ritz, BAO, TZ…
…der Berufung insofern entschieden gewesen wäre, als dass das Finanzamt gegenüber einer nicht legitimierten Partei keine Sachentscheidung hätte treffen können. Die Berufung vom 11. Juli 2011 wäre daher wegen mangelnder Aktivlegitimation zurückzuweisen gewesen. Mit Schreiben vom 29. September 2011 beantragte der Bw. die Vorlage der…
…die Berufung | a) nicht zulässig ist oder | b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Nicht zulässig ist eine Berufung, wenn mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters oder mangelnde Bescheidqualität bzw. Beseitigung des angefochtenen Bescheides aus dem Rechtsbestand vor Erledigung der Berufung oder ein Rechtsmittelausschluss (z.B. gem…