…November 2005 gegenüber dem Sachbearbeiter dieser Berufungsentscheidung, dass er sich an dieses Gespräch nicht mehr erinnern könne, was im Hinblick auf die inzwischen lange verstrichene Zeit glaubhaft erscheint. Nachdem der tatsächliche genaue Gesprächsinhalt nicht mehr feststellbar ist, kann die Beurteilung nur anhand der vorliegenden Unterlagen…
…3.2010, 2009/16/0104). So darf beispielsweise bei der Ermessensübung lange verstrichene Zeit (wenn etwa die Erlassung des Haftungsbescheides gerade noch innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt) zwecks Vermeidung einer Unbilligkeit nicht ohne weiteres außer Acht gelassen werden (VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In…
…Liquiditätsstatus per 31. Juli 2007 vorgelegt wurde, vor, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine liquiden Mittel vorhanden gewesen seien. Weitere Unterlagen wären gemäß dem Schreiben vom 20. Oktober 2009 auf Grund der lange verstrichenen Zeit nicht mehr vorhanden, jedoch verwies der Bw. darauf, dass die…
…nicht dargelegt wird, da die allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen können. Wenn im Rahmen der gegenständlichen Berufung die Unbilligkeit der Haftungsinanspruchnahme angesichts lange verstrichene Zeiteingewendet wird, so ist der Bw. damit nicht im…
…hier streitgegenständlichen Zeitraum 1999 und 2000 beziehen, sind ihre Beobachtungen zu relativieren, war sie doch 1999 nur bis März aktiv im Betrieb beschäftigt und befand sie sich das ganze Jahr 2000 in Mutterschaftskarenz. In diesem Zusammenhang ist auch die nicht unbeachtliche, lange verstrichene Zeitspanne bis…
…Die insgesamt dem Bw anzulastende Säumigkeit vom 28. Februar 2005 bis 10. Mai 2005 stellt keine außergewöhnlich lange oder kurze Zeitspanne dar. Nach Ansicht der Berufungsbehörde ist die Ermessensübung insgesamt so vorzunehmen, dass zwar eine Zwangsstrafe festzusetzen ist, jedoch in einer auf 100 € herabgesetzten…
…weitere Herabsetzung der Strafe nicht zu. Als mildernd wertet der Berufungssenat ebenso wie der Spruchsenat die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, das Wohlverhalten seit der schon lange zurückliegenden Tat und die lange seit der Tat verstrichene Zeit, als erschwerend jedoch keinen Umstand, da die Begehung mehrerer Taten und…
…einzugehen, von einer nach dem Ende des zweiten Weltkrieges allgemein konzipierten "Gesamtlebensdauer" von Wohnhäusern ausgegangen und hat davon die zwischen der Errichtung des Gebäudes und dem Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens (1997) verstrichene Zeit abgezogen und ist damit zu einer restlichen Nutzungsdauer des Gebäudes gelangt…
…Tz 354, Doralt, EStG7 , hier nicht einschlägig ist. Die inzwischen verstrichene Zeit hellt diesen Sachverhalt zusätzlich auf, da der Bw nach wie vor im Bundesdienst steht. Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass sowohl das tägliche Pendeln aufgrund der Entfernung von 60 km, als auch der Umzug…
…mit zollrechtlichen Angelegenheiten sowie des Umstandes, dass sie wegen der langen Verfahrensdauer und den damit verbundenen Kosten bereits erhebliche Nachteile in Kauf nehmen hätten müssen und überdies der Schmuck durch die mittlerweile verstrichene Zeit erheblich an Wert verloren habe, wäre eine entsprechende Reduzierung des Wertersatzes…
…ein die Schuld nicht ausschließender Rechtsirrtum, es läge keine Strafbarkeit vor, das ernstliche Bemühen, den verursachten Schaden gutzumachen, der seit der Tat verstrichene längere Zeitraum und das seither bestehende Wohlverhalten nicht berücksichtigt worden wären, dafür aber der genannte Erschwerungsgrund tatsächlich nicht vorläge. Sie beantrage daher…
…den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Berücksichtigung finden könnten, liege darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Die Unzumutbarkeit der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes könne…
…dass das Gericht beabsichtige, die Gesellschaft infolge Vermögenslosigkeit zu löschen. Wegen der lange verstrichenen Zeit, die zwischen dem den gegenwärtigen Abgabenrückstand auslösenden Ereignis und seiner Fälligkeit liege, werde der Sachverhalt anhand nachstehender Zeittafel dargestellt: 8. Juli 1991: Abschluss eines Mietvertrages betreffend der Liegenschaft Adresse1 zwischen…
…Interesse der Bw. dahingehend, angesichts der lange verstrichenen Zeit nicht zur Haftung in Anspruch genommen zu werden und Eingriffe in ihr Vermögen in Kauf nehmen zu müssen, gegenüber Zweckmäßigkeitserwägungen betreffend des Interesses des Staates an der Einbringung der Abgabe eindeutig in den Vordergrund, sodass der…
…den Zeitraum 2001 bis September 2003 betreffen. Zwar bildet es auch eine wichtige Obliegenheit der behördlichen Ermessensübung, den jeweiligen Umständen des Einzelfalles in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen und auch aus dem Element der Zumutbarkeit der Heranziehung eines Haftungspflichtigen angesichts lange verstrichener Zeit resultierende…
…vom 03.09.2008, 2006/13/0159) ist dem Element der Zumutbarkeit der Heranziehung eines Haftungspflichtigen angesichts lange verstrichener Zeit im Rahmen der behördlichen Ermessensübung besondere Bedeutung beizumessen. Im vorliegenden Fall stand die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten spätestens mit der am 2. August 2002 erfolgten amtswegigen…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159) ist dem Element der Zumutbarkeit der Heranziehung eines Haftungspflichtigen angesichts lange verstrichener Zeit im Rahmen der behördlichen Ermessensübung besondere Bedeutung beizumessen. In diesem Zusammenhang war bei der Ermessensübung zu berücksichtigen, dass die Haftung erst nach mehr…
…Ermessen umfasse auch das Ausmaß der Heranziehung zur Haftung innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens. Nach der Rechtsprechung des VwGH überwiege die Unbilligkeit der Geltendmachung der Haftung angesichts lang verstrichener Zeit, wenn trotz bestehender Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner der potentiell Haftungspflichtige nicht mehr mit einer Inanspruchnahme…
…einer durchaus vergleichbaren Sachlage (UFS, GZ. RV/0057-S/02 vom 25.09.2008): "Auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Unbilligkeiten angesichts lange verstrichener Zeit bei der Ermessensübung zu berücksichtigen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037,0038) ... Zusammenfassend war aufgrund der gegebenen Sachlage…
…zweckmäßig. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159) ist dem Element der Zumutbarkeit der Heranziehung eines Haftungspflichtigen angesichts lange verstrichener Zeit im Rahmen der behördlichen Ermessensübung besondere Bedeutung beizumessen (UFS 30.03.2012, RV/2301-W/11). In diesem Zusammenhang…