…von den Zollpräferenzmaßnahmen erfasst sein; 2) die Ware muss aus dem freien Verkehr ausgeführt werden; 3) landwirtschaftliche Erzeugnisse ("Anhang II-Waren" des EWG-Vertrages) müssen darüber hinaus Ursprungserzeugnisse des jeweiligen Vertragsstaates sein; 4) die Ware muss zwischen den Vertragsstaaten direkt befördert worden sein; 5) die…
…von den Zollpräferenzmaßnahmen erfasst sein; 2) die Ware muss aus dem freien Verkehr ausgeführt werden; 3) landwirtschaftliche Erzeugnisse ("Anhang II-Waren" des EWG-Vertrages) müssen darüber hinaus Ursprungserzeugnisse des jeweiligen Vertragsstaates sein; 4) die Ware muss zwischen den Vertragsstaaten direkt befördert worden sein; 5) die…
…von den Zollpräferenzmaßnahmen erfasst sein; 2) die Ware muss aus dem freien Verkehr ausgeführt werden; 3) landwirtschaftliche Erzeugnisse ("Anhang II-Waren" des EWG-Vertrages) müssen darüber hinaus Ursprungserzeugnisse des jeweiligen Vertragsstaates sein; 4) die Ware muss zwischen den Vertragsstaaten direkt befördert worden sein; 5) die…
…VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel 54 Absatz 1 der ab dem 1. Juli 1999 geltenden Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ABlEG Nr. L 102 vom 17. April 1999, CELEX-Nr…
…Die Erstattungs-VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel 54 Absatz 1 der ab dem 1. Juli 1999 geltenden Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ABl. Nr. L 102 vom 17. April 1999…
…Die Erstattungs-VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel 54 Absatz 1 der ab dem 1. Juli 1999 geltenden Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ABl. Nr. L 102 vom 17. April 1999…
…Die Erstattungs-VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel 54 Absatz 1 der ab dem 1. Juli 1999 geltenden Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ABl. Nr. L 102 vom 17. April 1999…
…Die Erstattungs-VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel 54 Absatz 1 der ab dem 1. Juli 1999 geltenden Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ABl. Nr. L 102 vom 17. April 1999…
…Die Erstattungs-VO wurde aufgehoben, gilt gemäß Artikel 54 Absatz 1 der ab dem 1. Juli 1999 geltenden Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15. April 1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ABl. Nr. L 102 vom 17. April 1999…
Das Höchstgericht hat in diesem Erkenntnis festgestellt, dass eine Beschränkung der Eingangsabgabenfreiheit nur auf solche landwirtschaftliche Erzeugnisse, die mit inländischen Betriebsmitteln und Arbeitskräften erwirtschaftet wurden, der anzuwendenden Befreiungsbestimmung nicht zu entnehmen ist. Der dieser höchstgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt unterscheidet sich aber insofern wesentlich vom…
…ZK anzuerkennen. Ergänzend dazu ist festzustellen, dass der Umstand, dass der Bf. die landwirtschaftlichen Erzeugnisse in Ungarn (im Vergleich zum oben erwähnten Transaktionswert) wohl viel günstiger erwerben konnte, ohne Einfluss auf die vorliegende Beurteilung bleiben muss. Dies schon deshalb, weil nach der Aktenlage - im Gegensatz…
…1832/2002 der Kommission Anwendung. In Teil III (Anhänge zum Zolltarif), Abschnitt I (Anhänge für landwirtschaftliche Erzeugnisse), Anhang 2 des Anhanges I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sind die Erzeugnisse genannt, für die die Einfuhrpreisregelung gilt. Frische Tafeltrauben der Position 0806 1010 der Kombinierten…
Das Höchstgericht hat in diesem Erkenntnis festgestellt, dass eine Beschränkung der Eingangsabgabenfreiheit nur auf solche landwirtschaftliche Erzeugnisse, die mit inländischen Betriebsmitteln und Arbeitskräften erwirtschaftet wurden, der anzuwendenden Befreiungsbestimmung nicht zu entnehmen ist. Der dieser höchstgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt unterscheidet sich aber insofern wesentlich vom…
… 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) für die mit der Warenanmeldung zu CRN cc in den freien Verkehr übergeführten Waren Eingangsabgaben in der Höhe von € 12.965,10 (Zoll auf landwirtschaftliche Erzeugnisse [A10]: € 9.637,-;Zusatzzoll [A20]: € 3.328,10) festgesetzt…
… 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) für die mit der Warenanmeldung zu CRN cc in den freien Verkehr übergeführten Waren Eingangsabgaben in der Höhe von € 12.965,10 (Zoll auf landwirtschaftliche Erzeugnisse [A10]: € 9.637,-;Zusatzzoll [A20]: € 3.328,10) festgesetzt…
… 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) für die mit der Warenanmeldung zu CRN 08ATxyz in den freien Verkehr übergeführten Waren Eingangsabgaben in der Höhe von € 12.965,10 (Zoll auf landwirtschaftliche Erzeugnisse [A10]: € 9.637,-;Zusatzzoll [A20]: € 3.328,10) festgesetzt…
… 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) für die mit der Warenanmeldung zu CRN cc in den freien Verkehr übergeführten Waren Eingangsabgaben in der Höhe von € 12.965,10 (Zoll auf landwirtschaftliche Erzeugnisse [A10]: € 9.637,-;Zusatzzoll [A20]: € 3.328,10) festgesetzt…
… 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) für die mit der Warenanmeldung zu CRN 08ATxyz in den freien Verkehr übergeführten Waren Eingangsabgaben in der Höhe von € 12.965,10 (Zoll auf landwirtschaftliche Erzeugnisse [A10]: € 9.637,-;Zusatzzoll [A20]: € 3.328,10) festgesetzt…
… 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) für die mit der Warenanmeldung zu CRN cc in den freien Verkehr übergeführten Waren Eingangsabgaben in der Höhe von € 12.965,10 (Zoll auf landwirtschaftliche Erzeugnisse [A10]: € 9.637,-;Zusatzzoll [A20]: € 3.328,10) festgesetzt…
… 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) für die mit der Warenanmeldung zu CRN 08ATxyz in den freien Verkehr übergeführten Waren Eingangsabgaben in der Höhe von € 12.965,10 (Zoll auf landwirtschaftliche Erzeugnisse [A10]: € 9.637,-;Zusatzzoll [A20]: € 3.328,10) festgesetzt…