…1. 2004 brachte der Rechtsvertreter des Bw. Folgendes vor: "...Die bei der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen unterstellten Abschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen und für die Betriebsgröße in der Höhe von insgesamt 23% sind zu niedrig bemessen. Noch im Feststellungsbescheid zum 1…
…Laufmeter dieser Gräber müssten jedes Jahr händisch geöffnet, gewartet und erhalten werden, wobei in der heutigen Zeit Handarbeit das knappste Gut auf einem Nebenerwerbsbauernhof sei. Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb sei arrondiert und mit Fichtenhecken bzw. Stauden eingefasst. Auch die Bewirtschaftung dieser Bereiche erfordere viel Handarbeit…
…B. im Brockhaus - Lexikon ( in 24 Bd., Leipzig/Mannheim 2001) unter dem Stichwort "Honig" die Information, dass in Deutschland ein Bienenvolk im Durchschnitt 7 - 10 kg Honig pro Jahr produziert. Nach den Bewertungsrichtlinien des deutschen Steuerrechts, Abschnitt 7.23, ist in Imkereien davon auszugehen, dass…
…Amtshilfeersuchen an die deutsche Zollverwaltung. Im Antwortschreiben der deutschen Zollverwaltung vom 16.7. 2002 findet sich der Hinweis, dass nach den Bewertungsrichtlinien des deutschen Steuerrechts, Abschnitt 7.23, in Imkereien der Ertrag den Aufwand ab einer Zahl von 30 Bienenvölkern übersteigt. Im Antwortschreiben findet sich…
…Amtshilfeersuchen an die deutsche Zollverwaltung. Im Antwortschreiben der deutschen Zollverwaltung vom 16.7. 2002 findet sich der Hinweis, dass nach den Bewertungsrichtlinien des deutschen Steuerrechts, Abschnitt 7.23, in Imkereien der Ertrag den Aufwand ab einer Zahl von 30 Bienenvölkern übersteigt. Im Antwortschreiben findet sich…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In ihrer Berufung führte die Berufungswerberin aus, das in Streit stehende Grundstück werde von ihr und ihrem Mann derzeit wie auch in Zukunft landwirtschaftlich in Form eines Obst- und Beerenanbaus genutzt. Sie ersuche…
…als Vergleichsflächen geeignet sind, ist dies im Sinne des Abs. 5 ebenfalls kundzumachen. § 7. (1) Alle landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen einschließlich der Musterstücke sind nach ihren natürlichen Ertragsbedingungen 1. dem Ackerland mit Kulturarten Ackerland und Acker-Grünland, 2. dem Grünland mit den Kulturarten Grünland, Gründland-Acker…
…mehr bewirtschaftet worden sei. Eine Bewertung dieser Fläche mit 2,4803 € pro Quadratmeter sei unrealistisch. Vielmehr erscheine nach den Bewertungsrichtlinien ein Wert von höchstens 0,20 € pro Quadratmeter als angemessen. Auch die Grundverkehrsbehörde habe (anlässlich der Genehmigung des Rechtserwerbes) festgestellt, dass das Waldgrundstück…
…er den Antrag auf Anhebung des Abschlages der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen. Mit der "Rahmen-Bewertungsrichtlinie" meint der Bw. wohl die in den §§ 34 ff BewG grundgelegten "Vergleichsbetriebe", die durch die Kundmachungen der Entscheidungen des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der Bewertungsgrundlagen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1…
…Abs. 2 BewG genau in solchen Fällen besage, dass auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zum Grundvermögen gehörten, da sie aufgrund ihrer Verwertungsmöglichkeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen könnten. Daraufhin wurde von den Miteigentümern die Vorlage der Berufung zur Entscheidung an die zweite Instanz beantragt…
… 32 Abs. 3 und 4 und in den §§ 33 bis 40 die Vorschriften enthält, wie der Ertragswert für landwirtschaftliche Betriebe zu ermitteln ist. Die vergleichende Bewertung nach § 34 BewG besteht darin, dass die oft schwierige Ermittlung des gemäß § 32 als Grundlage für die Feststellung des…
…gegen diese Bescheide erhobenen Berufung wird im Wesentlichen vorgebracht, dass eine Neugründung einer wirtschaftlichen Einheit nicht erfolgt sei. Das Grundstück c1 werde wie bisher und auch in absehbarer Zukunft landwirtschaftlich genutzt und sei zur Gänze an einen Vollerwerbsbauern verpachtet. Der Umstand, dass der Weg (GstNr…
…Ab 2007 seien die ÖPUL-Zahlungen für seinen Betrieb um 32% reduziert worden. 6. Gemäß Bewertungsgesetz sei der Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Ertragswert. Der Ertragswert sei das 18-fache des Reinertrages, den der Betrieb seiner wirtschaftlichen Bestimmung gemäß im Durchschnitt der Jahre nachhaltig erbringen…
…Bauland-Wohngebiet gewidmet, jedoch vorläufig nicht zu Bauplätzen parzelliert worden sei. Laut einer beigelegten Bestätigung der Marktgemeinde werde dieses Grundstück weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die Berufung richtet sich auch gegen den Bescheid über die Erhöhung des Einheitswertes und den Grundsteuermessbescheid. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Juli 1998…
…82/17/0079, dargetan hat, setzt die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG die landwirtschaftliche Nutzung des betreffenden Grundstückes geradezu voraus. Dabei legt die Bestimmung des § 52 Abs. 2 BewG den Abgabenbehörden die Verpflichtung auf, eine Tendenz ("in absehbarer Zeit") und eine Annahme ("wenn anzunehmen…
…Bw. durch seinen Vertreter fristgerecht Berufung und wandte sich gegen die Zuordnung zum Grundvermögen und die Bewertung als unbebautes Grundstück. Er beantragte die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Mitbewertung der Grundstücke 1 und 2 mit dem landwirtschaftlichen Betrieb des Bw. "R-Gut" EZ 00…
…y Grundbuch z mit Kaufvertrag vom 1111 2005 verkauft. In der Folge wurde die gutsbestandslose Einlagezahl y gelöscht. Das Grundstück war Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes. Das Finanzamt hat daraufhin den Restbesitz in der KG c neu erfasst. Im Detail handelt es sich dabei um folgende…
…82/17/0079, dargetan hat, setzt die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG die landwirtschaftliche Nutzung des betreffenden Grundstückes geradezu voraus. Dabei legt die Bestimmung des § 52 Abs. 2 BewG den Abgabenbehörden die Verpflichtung auf, eine Tendenz ("in absehbarer Zeit") und eine Annahme ("wenn anzunehmen…
…laut Anhang A berichtigt wurden. Darüber hinaus wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu ausgeführt: Gemäß § 52 Abs. 2 BewG gehörten landwirtschaftlich genutzte Grundstücke dann zum Grundvermögen, wenn nach ihrer Lage und den sonstigen Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten, anzunehmen sei…
…Abgabe von Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben wird auf die Ausführungen zu lit. a) verwiesen, da sich die Berufungseinwendungen ausschließlich auf das Fehlen landwirtschaftlich genutzter Flächen im gegenständlichen Betrieb beziehen. Dem Berufungsbegehren konnte aus den oben angeführten Gründen nicht entsprochen werden. Wien, am 30. Oktober 2008