…nach dem Unfall die Belastungsfreigabe erteilt; daher habe die Bw. einen neuerlichen Kuraufenthalt in der zweiten Junihälfte absolviert. 4. Alle Therapien seien unter kurärztlicher Aufsicht erfolgt, was hinreichend durch die Rechnungen der Kurordination vom 19. Jänner 2005 und vom 29. Juni 2005 nachgewiesen worden sei…
…ausgestelltes ärztliches Zeugnis erforderlich, aus dem sich Notwendigkeit und Dauer der Reise sowie Reiseziel ergeben müßten. Überdies sei dem Kurbegriff ein vor Ort unter kurärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Verfahren immanent. Nach dem Gesamtbild im Streitfall seien diese strengen Anforderungen nicht erfüllt, weshalb den Aufenthalten…
…keine Nachweise erbracht, dass der Aufenthalt unter ärztlicher Aufsicht bzw. Betreuung stattfand. Es wurde auch kein Nachweis erbracht aufgrund welcher Krankheit die Kur unmittelbar vorgenommen wurde. Weiteres liegt kein Nachweis einer kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung sowie kein kurärztlich erstellter Plan bzw. vorhergehende ärztliche Anordnung…
…Kuraufenthalt im direkten Zusammenhang mit der Behinderung steht, aus medizinischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich erforderlich ist (eine anderen Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint) und grundsätzlich unter ärztlicher Begleitung und Aufsicht erfolgt. Diese Voraussetzungen können durch eine v o r…
…worden, so sei dem entgegen zu halten, dass die Therapie darin bestehe, unter kurärztlicher Aufsicht - wie von der behandelnden Ärztin empfohlen - "Rückschwimmen" zu betreiben. Dies lasse sich aus den beigebrachten Rechnungen ableiten, wo die Benützung des Therapiebades gesondert angeführt sei. In der am 21. Juni…
…aus: "... Laut dermatologischem Gutachten ist neben der medikamentösen Therapie vor allem die heiltherapeutische Nutzung unseres Thermalwassers unter kurärztlicher Betreuung empfohlen worden." In dem ebenfalls beigelegten Schreiben vom 31. Mai 2007 bestätigt ein Facharzt: "... Patient steht laufend therapeutisch unter meiner Aufsicht. Günstiger Einfluss auf den Verlauf…
…mit der Begründung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, ein ärztlich verordneter Meeraufenthalt, bei dem keine kurärztlich Betreuung erfolgt sei und der sich von einer normalen Erholungsreise nicht unterscheide, sei auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn dadurch tatsächlich eine Besserung der Krankheit eintrete…
…und 39 Grad warmen Becken. Anzahl und Dauer der Bäder bestimme er selbst. Es gebe keinen auf ihn abgestimmten Therapieplan und auch keine kurärztliche Überwachung während des Aufenthaltes, er habe im Bad selbst aber auch noch nie einen Arzt gesehen. Abgesehen von den Sitzbädern mache…
…25.4.2002, 2000/15/0139) von folgenden Voraussetzungen für die Anerkennung von Kurkosten als außergewöhnliche Belastung aus: Der Begriff "Kur" erfordert ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Die Aufwendungen für den Kuraufenthalt müssen zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich ist, dass die…
…darstellen. Nicht jeder auf ärztliches Anraten oder aus medizinischen Gründen durchgeführte Kuraufenthalt führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Der Begriff "Kur" erfordert ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren (VwGH 24.9.2008, 2006/15/0120). Die Aufwendungen für den Kuraufenthalt müssen zwangsläufig erwachsen…
…März 2007 waren eine Kurgast-Information über die Therapie nach ... und ein Artikel über die ... - Kur beigelegt, deren Inhalt auszugsweise wiedergegeben wird. Aus der Kurgast-Information über die Therapie nach ... ... Allein die Absicht, die Kur nach Dr. ... durchzuführen, könnte der erste Schritt zu mehr Gesundheit…
…Belastung führen, wenn der Kuraufenthalt - in direktem Zusammenhang mit einer Krankheit stehe, - aus medizinischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich erforderlich sei (eine Behandlung also nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheine) und - grundsätzlich unter Begleitung und Aufsicht erfolge (vgl. VwGH vom 22. Februar…
…Fernsprechern und Fernsehgeräte an Patienten. Der Begriff "Kur" erfordert ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Dazu gehört eine kurärztliche Untersuchung, ein kurärztlicher Therapieplan sowie eine kurmäßig geregelte Tages- und Freizeitgestaltung (zB VwGH 22.12.2004, 2001/15/0116). Selbst die Zusatztherapien erfolgen…
…Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich notwendig ist (eine andere Behandlung also nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint) und grundsätzlich unter ärztlicher Begleitung und Aufsicht erfolgt (VwGH 22.2.2001, 98/15/0123). Diese Voraussetzungen können durch eine vor Antritt der Kur ausgestellte ärztliche Bestätigung…
…Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Der Begriff "Kur" erfordert ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte (Kur)reise führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Die Aufwendungen für den Kuraufenthalt müssen zwangsläufig erwachsen…
…Darstellung des Verfahrensganges). Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass die Heilbehandlungen unter kurärztlicher Aufsicht und Betreuung sowie nach einem festgelegten Therapieplan erfolgten. Aus den angeführten Gründen ist nicht zu erkennen, weshalb es sich bei den für diesen Aufenthalt getätigten Ausgaben des Bw. nicht um zwangsläufig…
…Rezeptgebühren, Zahnersatz etc.) in Höhe von 1.869,41 € wurden vom Finanzamt anerkannt und sind daher nicht streitgegenständlich). Weiters steht fest, dass die Heilbehandlungen unter kurärztlicher Aufsicht und Betreuung sowie nach einem festgelegten Therapieplan erfolgten. Die Behandlungen fanden vom 10. Jänner bis einschließlich 24…
…sowie die fachärztliche Verordnung als Mehrfachrezept nach Bedarf vorgelegt. Zum Kuraufenthalt werde die Kurverordnung mit Therapieplan vorgelegt. Die Kur habe unter kurärztlicher Aufsicht stattgefunden. Es sei kein Kostenersatz von der Krankenkasse geleistet worden, da die dem Bw. innerhalb von fünf Jahren zu bewilligende Kur bereits…
…0123, worin ebenfalls in Zusammenhang mit einem ärztlich verordneten Meeraufenthalt ausgeführt wird: Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte (Kur)reise führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Der Begriff "Kur" erfordert ein bestimmtes unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Wesentlich ist, dass…
…solcher bei einer kurärztlichen Therapie zu erwarten wäre (vgl. ärztlicher Bericht der F vom 25. Februar 2001). Zusammenfassend ist daher auszuführen, dass die Berufungswerberin anlässlich der strittigen Aufenthalte in den Thermen Bad Radkersburg, Moravske Toplice und Berchtesgaden weder ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung…