…Vorsteuern geltend gemacht und damit der Republik kein Schaden entstanden wäre, ist entgegen zu halten, dass auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes eine (konzernmäßige) Verflechtung von Unternehmen nichts daran zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund…
…Wesentlichen mit einer Fehlerneutralisierung zwischen den Konzerngesellschaften zu begründen versucht. Diesem Einwand ist entgegen zu halten, dass auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes eine konzernmäßige Verflechtung von Unternehmen nichts daran zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem…
…auf die korrespondierenden Vorsteueransprüche der verbundenen Unternehmen Bezug genommen wird, ist dem entgegen zu halten, dass auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes eine konzernmäßige Verflechtung von Unternehmen nichts daran zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund…
…im Gutachten vom 3. Januar 1993, erstellt von Univ. Prof. N, ausgeführt, dass zwischen der L GmbH und der Berufungswerberin keine konzernmäßige Beziehung besteht und sie daher auch nicht als Konzernbetriebe im Sinne des § 15 AktG (Aktiengesetz, BGBl. Nr. 98/1965) anzusehen sind. § 15 Abs…
…gedeckt sei. Das Ertragsteuerrecht gehe vom Grundsatz der Individualbesteuerung aus. Steuersubjekt sei die einzelne physische oder juristische Person. An Verflechtungen von Körperschaften (vor allem Konzerne) knüpften die Ertragsteuern nicht an, ausgenommen es bestehe eine im Gesetz ausdrücklich geregelte Ausnahme (insbesondere Gruppenbesteuerung ab dem Jahr 2005). §…
…Ix befinde sich jedoch auch der Sitz dieser Gesellschaft an der Adresse. Für den laufenden Betrieb habe die BM über einen Raum in der Anwaltskanzlei Asa verfügt. Ein Mietvertrag existiere nicht. Eine kontenmäßige Aufschlüsselung der Jahresabschlüsse habe nicht vorgelegt werden können. Laut Auskunft von Dir…
…bestehen bleibt. Sämtliche auch abgabenrechtlichen Rechte und Pflichten und damit auch die Verpflichtung zur Entrichtung der Körperschaftsteuer für das gesamte Gruppenergebnis als (neuer) Gruppenträger gehen daher auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Wenn die Finanzverwaltung die Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Körperschaft deswegen ablehnen sollte, weil…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Dr. A als Masseverwalter der B GmbH, Adresse, und der C GmbH, Adresse , beide vertreten durch D, vom 1. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 19. Februar 2010 betreffend Abweisung eines…
…in Millionenhöhe in diesem Jahresabschluss ist das Motiv für die gegenständliche Zusage des Alleingesellschafters Gx*** U*** zu erblicken, hätte ein das Stammkapital signifikant übersteigender Bilanzverlust doch die Verwirklichung des insolvenzrechtlichen Überschuldungstatbestandes und damit die Verpflichtung zur Anmeldung des Konkurses bedeutet; auf die diesbezügliche Bestimmung des …
…Wäre diese Position nicht in die Bilanz aufgenommen worden, so "hätte ein das Stammkapital signifikant übersteigender Bilanzverlust die Verwirklichung des insolvenzrechtlichen Überschuldungstatbestandes und damit die Verpflichtung zur Anmeldung des Konkurses bedeutet. [...]" Weiters sei seitens der Q-Holding AG als Begründung für die (steuerlich anerkannte) Teilwertabschreibung…
…was für eine reine Domizilgesellschaft unüblich wäre. Zur vorgelegten Bestätigung der S.- AG führte sie weiters aus, diese wollte nur das Nichtvorliegen beteiligungsmäßiger Verflechtungen zwischen der Bw. und ihren Organen und der S.- AG ausdrücken. Zum Hinweis auf die Steuerbestätigung der Kantonalen Steuerverwaltung Zug vom…
…W. J. sen. hat gegenüber dem Bankinstitut für sämtliche Verpflichtungen die persönliche Haftungserklärung abgegeben, ohne die eine Finanzierung des Unternehmens nicht möglich gewesen wäre. Hier beruft sich das Bankinstitut auf das Vertrauen des Gesellschafter-Geschäftsführers auf seine eigene Qualifikation und Fähigkeiten, das Unternehmen wie ein…
…Personengesellschaft vor. e. Dass das Darlehen in den Jahren 2004 bis 2006 ohne Verzinsung hingegeben worden sei, entspreche nicht dem Fremdüblichkeitsgrundsatz und sei in der indirekten Verflechtung der Gesellschaften begründet, sodass die Zinsen den Gesellschaftern der HKB GmbH zuzurechnen seien, auch wenn der Vorteil der…
In der am 29. März 2006 neuerlich abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung bringt der steuerliche Vertreter der Bw vor, dass die Zeugin Frau R. nicht auffindbar gewesen sei und daher der Antrag gestellt werde den Zeugen D. einzuvernehmen. Es wird auch die Entbindung des Zeugen vom Bankgeheimnis…
…§ 124 oder 125 zur Führung von Büchern verpflichtet sind, noch ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher führen und soweit Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Ertrag ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zum Ende eines jeden Jahres zusammenzurechnen." § 131 BAO…
…werden die zusätzlichen, rein schuldrechtlichen Beziehungen im Innenverhältnis zur Gesellschaft geregelt; sein Hauptinhalt auf Seiten des Geschäftsführers ist die nähere Ausgestaltung der durch das Organschaftsverhältnis vorgezeichneten Verpflichtungen zur Dienstleistung und zur Geschäftsbesorgung (vgl Drs in RdW 1995, 351ff). In der Praxis zeigt sich, dass es…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der V. GmbH, Adresse, vertreten durch Bollenberger & Bollenberger Steuerberatungs GmbH, 2700 Wiener Neustadt, Nikolaus August Otto-Straße 20, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann, vom 10. März 2006…
…Die Bw. führte lediglich aus, es sei im Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung an der G-GmbH durch RH eine enge wirtschaftliche Verflechtung beabsichtigt gewesen, "diverse Gründe" hätten jedoch Synergien unmöglich gemacht. Für die Beurteilung, ob die Beteiligung an der G-GmbH Betriebsvermögen der Bw…
…Abnahme-, Lieferungs- oder ähnliche Verpflichtungen zusammen, die miteinander unvereinbar sind oder die beide zu erfüllen eine schwere Unbilligkeit für die übernehmende Gesellschaft bedeuten würde, so bestimmt sich der Umfang der Verpflichtungen nach Billigkeit unter Würdigung der vertraglichen Rechte aller Beteiligten. Zif. 2 leg.cit: Die…
…Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird. Auch beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen dabei ein Naheverhältnis (u.a. VwGH 16.5.2002, 96/13/0128; 27.2.2002…