…ist. Dazu kommt, dass es dem Bf. nicht gelungen ist, den Nachweis dafür zu erbringen, dass den Einfuhren keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen. Nichtkommerziell iSd Artikels 29 Abs. 2 ZBefrVO ist eine Sendung, die aus einem bestimmten Anlass (gelegentlich) erfolgt, also z.B. zum Geburtstag…
…ist. Dazu kommt, dass es dem Bf. nicht gelungen ist, den Nachweis dafür zu erbringen, dass den Einfuhren keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen. Nichtkommerziell iSd Artikels 29 Abs. 2 ZBefrVO ist eine Sendung, die aus einem bestimmten Anlass (gelegentlich) erfolgt, also z.B. zum Geburtstag…
…deren Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zu Grunde liegen. Art. 1 Zi. 6 ZK-DVO definiert in diesem Zusammenhang Waren, die nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind wie folgt: Waren deren Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr oder in das Ausfuhrverfahren gelegentlich erfolgt und die ihrer…
…deren Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zu Grunde liegen. Art. 1 Zi. 6 ZK-DVO definiert in diesem Zusammenhang Waren, die nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind wie folgt: Waren deren Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr oder in das Ausfuhrverfahren gelegentlich erfolgt und die ihrer…
…deren Einfuhr keinerlei kommerzielle Erwägungen zugrunde liegen würden, hätten ausschließlich zum persönlichen Gebrauch von Frau E. R. gedient (Beweis: Zeugin E. R., K., Slowakei). Gemäß Art. 29 ff der ZBefrVO sei im Falle der Wareneinfuhr ohne kommerzielle Bestimmung an Privatpersonen bei der Berechnung der Einfuhrzollschuld…
…überschritten sei und daher für jeden einzelnen von ihnen Zollfreiheit gegeben sei. Der Einfuhr von 1.200 kg Zucker sei ein kommerzieller Charakter unterstellt und die auf seine Person vorgenommene Verzollung zu Unrecht vorgenommen worden. Die Beamten hatten offenbar die Verfügung der Finanzlandesdirektion (FLD) für…
…Besorgnis bestehe, dass es sich um eine Zuckereinfuhr zwecks Fütterung von 60 Bienenvölkern, somit eine Einfuhr mit kommerziellem Charakter handle und daher die gesamte Zuckermenge zu verzollen sei. Die Kumulierung der Reisefreigrenzen für die 5 Insassen des Fahrzeugs sei dabei nicht zulässig. Der Bf. erhob…
…Besorgnis bestehe, dass es sich um eine Zuckereinfuhr zwecks Fütterung von 60 Bienenvölkern, somit eine Einfuhr mit kommerziellem Charakter handle und daher die gesamte Zuckermenge zu verzollen sei. Die Kumulierung der Reisefreigrenzen für die 5 Insassen des Fahrzeugs sei dabei nicht zulässig. Der Bf. erhob…
…die Überlassung ausnahmslos an Berufspiloten erfolgt, aus deren Perspektive wiederum alleine kommerzielle Interessen des Erzielens von Einnahmen aufgrund der Ausübung der Pilotentätigkeit den Ausschlag gegeben hätten. Die Steuerbefreiung der Schulungsflüge stehe daher auch im Einklang mit der Teleologie der Mineralölsteuerrichtlinie. Den Einstieg zur Beantwortung der…
…brachte vor, der angefochtene Bescheid widerspreche der ständigen Praxis. Die Steuerbefreiung gelte nicht nur für die in der nationalen Bestimmung vorgesehenen Nutzungen, sondern generell auch für alle kommerziellen Zwecke. Von der Steuerbefreiung sei lediglich die private, nichtgewerbliche Luftfahrt ausgenommen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der…
…wird ausgeführt, dass zwischen Unternehmern und unerfahrenen Privatpersonen zu unterscheiden sei und insbesondere Fälle mit rein privatem oder humanitärem Hintergrund weniger streng zu beurteilen wären als Fälle bei denen das kommerzielle Interesse überwiege. Mit Bescheid vom 29. Oktober 2009 wies das Zollamt X den Erstattungsantrag…
…System der Art. 230 bis 232 ZK-DVO schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich um kommerzielle Waren handelte. Im Übrigen schließt Art 232 ZK-DVO auch bei der Einbringung von Handelswaren zur vorübergehenden Verwendung die Anmeldung durch konkludente Willensäußerung nach Art. 233 ZK…
…wenn diese unternehmerisch veranlasst seien. Nach höherrangigem Unionsrecht sei die Befreiung für denjenigen vorgesehen, der ein Flugzeug kommerziell nutze. Das Finanzgericht Düsseldorf habe entschieden, dass auch im Falle einer Vercharterung eines Luftfahrzeuges an einen Geschäftsmann die Rückerstattung der Mineralölsteuer für das verwendete Flugbenzin rechtmäßig sei…
…punktuelles Ereignis wie einen Wett- oder Schaukampf entgeltlich erworben, erschöpft sich der Wert dieser Rechte darin, das jeweilige Ereignis aufzuzeichnen und für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Ein über das Ereignis hinausgehender Wert wird damit nicht geschaffen. Die Aufwendungen für das Übertragungsrecht sind vielmehr Bestandteil der…
…diese Bestimmung die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren verhindert werden, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigen, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie kommerzielle Umsätze so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (vgl. EuGH 3.10.2006, Rs C-475/03…
…Abs. 2 Z 4 BAO idF vor dem AbgVRefG stützen und hinsichtlich der Streitjahre innerhalb der (für 2003 durch eine Außenprüfung verlängerten) Verjährungsfrist zwar fristgerecht eingebracht worden ist, aber aus den im Folgenden angeführten Erwägungen dennoch keine Festsetzungsbescheide zu ergehen hatten: Gemäß § 122 Abs. 1…
…diese Bestimmung die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren verhindert werden, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigen, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie kommerzielle Umsätze so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (vgl. EuGH 3.10.2006, Rs C-475/03…
…diese Bestimmung die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren verhindert werden, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigen, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie kommerzielle Umsätze so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (vgl. EuGH 3.10.2006, Rs C-475/03…
…diese Bestimmung die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren verhindert werden, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigen, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie kommerzielle Umsätze so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (vgl. EuGH 3.10.2006, Rs C-475/03…
…diese Bestimmung die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren verhindert werden, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigen, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie kommerzielle Umsätze so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (vgl. EuGH 3.10.2006, Rs C-475/03…