…ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen gelingt. Die bloße Anmeldung zu Prüfungen reicht für die Annahme einer zielstrebigen Berufsausbildung aber nicht aus. - Unter den Begriff "Berufsausbildung" sind jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das…
…geschlossen, dass im Streitzeitraum von Juli 2012 bis Oktober 2012 keine ernsthafte und zielstrebige Ausbildung vorgelegen habe. Diese Schlussfolgerung der belangten Behörde, ist nicht richtig. Im Zeitraum der Rückforderung von Juli 2012 bis Oktober 2012 waren einerseits Sommerferien, die die Ausbildung meines Sohnes B.A…
…trotz Aufforderung die abverlangten Unterlagen nicht beigebracht, weshalb angenommen werden müsse, dass im oben genannten Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Familienbeihilfenanspruch sei nur dann gegeben, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben werde. Dies wäre dann anzunehmen, wenn die Vorbereitung und die Ablegung der…
…ausschlaggebend und wird ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen nicht schon dann in Abrede zu stellen sein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Im bloßen Anmelden zu Prüfungen ist im Gegensatz dazu noch keine zielstrebige Ausbildung zu erkennen (vgl nochmals…
…ausschlaggebend und wird ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen nicht schon dann in Abrede zu stellen sein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Im bloßen Anmelden zu Prüfungen ist im Gegensatz dazu noch keine zielstrebige Ausbildung zu erkennen (vgl nochmals…
…Juli 2002 werde die Familienbeihilfe nicht gewährt, da keine zielstrebige und ernsthafte Ausbildung erfolgt sei. Für die Zeit von August 2002 bis März 2003 werde die Familienbeihilfe nicht gewährt, weil der Besuch der Ausbildungskurse nicht nachgewiesen worden sei. Für die Zeit von April 2003 bis…
…Begründung hielt das Finanzamt nach Anführung der Gesetzesbestimmung fest, laut Zeugnis für das Schuljahr 08/09 sei das Schuljahr nicht abgeschlossen worden; da keine ernsthafte und zielstrebige Ausbildung der Tochter der Bw. im Schuljahr 08/09 vorgelegen sei, sei die Berufung abzuweisen gewesen. Die Bw…
…den Eindruck, dass die Tochter des Berufungswerbers bereits von vornherein mit dem Studienbeginn an der Universität keine ernsthafte und zielstrebige Ausbildung angestrebt hat. Dass die Tochter des Berufungswerbers im zeitlichen Zusammenhang mit der Zusage des [Bildungsinstitut] für die restliche "Übergangszeit" ein Dienstverhältnis begonnen hat, wobei…
…iSd Studienförderungsgesetzes 1992 enthält das FLAG keine Annahme in Bezug auf die maximale Dauer der übrigen Berufsausbildungen. Bei der Berechnung des Zeitraumes von 16 Monaten geht das Finanzamt offensichtlich davon aus, dass bei einer ernsthaft und zielstrebig betriebenen Ausbildung von einem erforderlichen Vorbereitungsaufwand von maximal…
…Prüfungen antritt (VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089). Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen wird aber nicht schon dann in Abrede zu stellen sein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Eine Ausbildung jedoch, bei der schon bald nach ihrem…
…ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen gelingt. Die bloße Anmeldung zu Prüfungen reicht für die Annahme einer zielstrebigen Berufsausbildung aber nicht aus. - Unter den Begriff "Berufsausbildung" sind jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das…
…B. und V. F. ihr Ausbildungsziel durchaus zielstrebig und engagiert verfolgen, auch wenn sich der Erfolg nicht immer beim ersten Versuch einstelle und die inskribierte Stundenzahl ihren Möglichkeiten sinnvoll angepasst worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Sachverhalt Festgehalten sei zunächst, dass im Rahmen…
…betrachtet - keine Berufsausbildung darstellen. Um von einer Berufsausbildung sprechen zu können, ist das ernstliche zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Dieses Bemühen manifestiert sich etwa im Antreten zu Prüfungen. Da X bereits gegen Ende der letzten Golfsaison nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages…
…Ausbildung, die für einen Beruf spezifisch ist, als Berufsausbildung anzusehen. Das Sammeln von Erfahrungen, Aneignen von Fertigkeiten oder eines bestimmen Wissensstandes stellt für sich allein keine Berufsausbildung dar. Das Finanzamt verneinte den Familienbeihilfenanspruch mit der Begründung, dass der Bw. das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig…
…wurde damit begründet, dass der Sohn des Bw. infolge zu vieler Fehlstunden vom Abendgynasium für Berufstätige keine Beurteilung erhalten habe. Eine zielstrebige Ausbildung könne daher nicht angenommen werden. Gegen den angeführten Bescheid brachte der Bw. mit FAX vom 25.5.2002 Berufung ein. In der…
…kein zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg erkennbar. Unterbrechungen der Ausbildung, wie sie bei einer schulischen Ausbildung die Regel sind, sind grundsätzlich nicht familienbeihilfenschädlich. Im vorliegenden Fall stellen die Schulferien jedoch nicht eine Unterbrechung der Ausbildung dar, weil bereits vor Ferienbeginn nach den obigen Ausführungen keine…
…dass keine Berufsausbildung im Sinn des FLAG 1967 vorlag, weil spätestens ab dem Sommersemester 2006, jedenfalls aber im hier allein maßgeblichen Zeitraum von September 2007 bis September 2008 kein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen des Berufungswerbers um einen Ausbildungserfolg erblickt werden kann. Da der angefochtene Bescheid…
… 33 Abs. 4 Z 3 lit a bzw lit c Einkommensteuergesetz 1988 rückgefordert, weil keine zielstrebige Berufsausbildung mehr vorliege. Mit Eingabe vom 16. November 2001 berief der Bw gegen obgenannten Bescheid und führte hiezu aus, dass sein Sohn in der gesetzlich vorgesehenen Mindestdauer die P…
…Somit konnte für diesen Zeitraum seitens Ihrer Tochter keine ernsthafte und zielstrebige Vorbereitung zur Absolvierung der Externistenreifeprüfung nachgewiesen werden. Die Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe für die Monate September 1999 bis Juni 2001 bestand daher im Sinne der obigen Ausführungen zu Recht..." Der Bw…
…die Information in den bereitgestellten Quellen aufzufinden war. Gemäß Richtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz wird für die Absolvierung der Reifeprüfung eine Vorbereitungszeit von höchstens 4 Monaten je abzulegender Teilprüfung als ernsthafte und zielstrebige Ausbildung angenommen. Da meinem Sohn insgesamt 12 abzulegende Prüfungen zum Zeitpunkt des Erhaltes bzw…