…der Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer haftet, ist daher nicht mehr einzugehen.. 4. Zusammenfassend stellt die Übermittlung eines berichtigten oder neuen Lohnzettels allein keine geeignete Begründung für die Wiederaufnahme eines Verfahrens dar. Der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid war daher Folge zu geben…
…keinen Bestandteil der Begründung des Aufhebungsbescheides. Festgehalten wird, dass das bloße Zitieren des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung des die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO darstellen kann. Der berufungsgegenständliche Aufhebungsbescheid ist somit mit einem wesentlichen Begründungsmangel…
…keinen Bestandteil der Begründung des Aufhebungsbescheides. Festgehalten wird, dass das bloße Zitieren des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung des die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO darstellen kann. Der berufungsgegenständliche Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen Begründungsmangel…
…Mai 2008 auf, da das bloße Zitieren einer Gesetzesstelle ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhalts keine ausreichende Begründung für das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen nach § 299 BAO darstellt. In der Folge wurde mit Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2006 das…
…200 € auf das Abgabenkonto der Berufungswerberin überwiesen. Mit Bescheid vom 25.7.2013 wies das Finanzamt das Zahlungserleichterungsansuchen ab. Das Ansuchen enthalte keine ausreichende Begründung. Das Finanzamt könne das Vorliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung nicht prüfen. Gegen diesen Bescheid…
…Bescheid vom 8. Februar 2013 wurde dieses Ansuchen abgewiesen und begründend ausgeführt, dass in einem Ansuchen um Zahlungserleichterung alle Umstände darzulegen seien, die die Bewilligung der Zahlungserleichterung rechtfertigten. Dass die Erklärung noch nicht abgegeben werden könne, sei keine ausreichende Begründung für eine Zahlungserleichterung. Es müsse…
…Aus dieser Begründung kann jedenfalls nicht entnommen werden, welche konkreten Sachverhalts- bzw. Tatbestandselemente die Abgabenbehörde zu der streitgegenständlichen Aufhebung nach § 299 BAO berechtigen würden. Die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründeten konkreten Sachverhaltes stellt jedoch zweifelsohne keine ausreichende Begründung für das Vorliegen…
…Zweckmäßigkeitsgründen und für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses findet unter dem Gesichtspunkt der Aufwendungen für die Lebensführung keine steuerliche Berücksichtigung. Die abstrakte Möglichkeit allein, vom Dienstort abberufen zu werden, stellt keine ausreichende Begründung für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes an einem anderen Ort dar (vgl…
…Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfülle. Es handle sich hierbei um den substanzlosen Gebrauch der verba legalia, was keine ausreichende Begründung darstelle. Im Rahmen der Berufung wegen des Ausspruches über die Schuld wird vorgebracht, dass die (unterbliebene) Beweiswürdigung des Spruchsenates sich als unzutreffend erweise…
… VwGH 26.5.1998, 93/14/0233; Ritz, BAO³ § 93 Rz. 15). Keine ausreichende Begründung für eine Wiederaufnahme iSd. § 303 Abs. 4 BAO ist jedoch beispielsweise der Hinweis auf behördliche Ermittlungen (ua. VwGH 06.07.1990, 88/17/0059) oder die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlautes…
…Finanzsenates stellt das bloße Zitieren des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung des die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes somit keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO dar. Der Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet. Dieser Begründungsmangel ist im Berufungsverfahren nicht sanierbar…
…Ermittlungen würden im Lichte des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 6. Juli 1990, 88/17/0059, keine ausreichende Begründung für eine Wiederaufnahme darstellen. Der Hinweis, dass erst im Prüfungsverfahren Aufzeichnungen vorgelegt worden sind, werde weder als Wiederaufnahmegrund angeführt noch stelle dieser Umstand für sich alleine…
…Der vorliegenden Begründung kann nicht entnommen werden, welche konkreten Sachverhalts- bzw. Tatbestandselemente die Abgabenbehörde zu der streitgegenständlichen Aufhebung nach § 299 BAO berechtigten. Das bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden, konkreten Sachverhaltes stellt keine ausreichende Begründung für das Vorliegen der Voraussetzung für…
…hierzu unterlässt, welche die Unrichtigkeit des Bescheidspruches aufzuzeigen vermögen könnten. Das bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes stellt keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzung des § 299 BAO dar. Die Ausführungen des Finanzamtes im Einkommensteuerbescheid 2003, demzufolge…
…Finanzsenates stellt das bloße Zitieren des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung des die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes somit keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO dar. Der Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet. Dieser Begründungsmangel ist im Berufungsverfahren nicht sanierbar…
…welche die Unrichtigkeit des Bescheidspruches aufzuzeigen vermögen könnten. Das bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes stellt keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzung des § 299 BAO dar. Die Ausführungen der Abgabenbehörde in den Einkommensteuerbescheiden 2003 und 2004…
…Tatbestandselemente das Finanzamt zur Bescheidaufhebung nach § 299 Abs. 1 BAO berechtigen würden. Das bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes ist keine ausreichende Begründung für das Vorliegen der Voraussetzung des § 299 Abs. 1 BAO und kann daher nicht in Hinblick…
…eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes stellt - nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates - keine ausreichende Begründung für das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO dar. Der Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet. Dieser Begründungsmangel ist im Berufungsverfahren nicht sanierbar…
…wurde der Antrag abgewiesen. Das Ansuchen enthalte keine Gründe für das Vorliegen von erheblicher Härte. Der Hinweis, dem Antrag der Beschwerde beim VwGH sei aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, sei keine ausreichende Begründung für die stattgebende Erledigung des Stundungsansuchens. Die Bw wurde aufgefordert, die rückständigen Abgabenschuldigkeiten in…
…die Abgabenbehörde auch Ausführungen hierzu unterlässt, welche die Unrichtigkeit des Bescheidspruches aufzuzeigen vermögen könnten. Das bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes ist keine ausreichende Begründung für das Vorliegen der Voraussetzung des § 299 Abs. 1 BAO und kann daher nicht…