…unter Außerkraftsetzung der Punkte VI. und VII. des Übergabevertrages, welche die im Übergabsvertrag festgelegten Rentenzahlungsverpflichtungen ersetzt, ergibt sich für den Bw. hinsichtlich des in dieser enthaltenen Anteiles für Grund und Boden bereits mangels Vorliegens wiederkehrender Bezüge keine Steuerpflicht sonstiger Einkünfte gemäss § 29 Z 1 EStG…
…keine eigene schriftliche Erklärung an das Finanzamt. Ausreichend und erforderlich ist aber die Behandlung des Grundstücksumsatzes als steuerpflichtig in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. in der Steuererklärung (vgl. Ruppe, UStG, Tz 249/10 zu § 6 UStG). Die Option ist jedenfalls für den gesamten auf einen Wohnungsverkauf entfallenden…
…in der Erklärung für 2008 nicht ausgewählt worden. Es liege somit kein gültiger Antrag auf Aufschub der Gewinnermittlung nach § 5 EStG vor. Dem entsprechend sei auch Grund und Boden im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 5 EStG steuerhängig. Die auf Grund und Boden entfallenden Erträge von…
…gewandt und die beiliegende Mitteilung erhalten. Mangels Veranlagung könne er keinen deutschen Einkommensteuerbescheid vorlegen. In der dem Schreiben vom 14. Juli 2008 angeschlossenen Mitteilung der WS GmbH (vom 10. Juli 2008) ist Folgendes ausgeführt: "Sehr geehrter Herr Dr. A, wir bestätigen, dass die aufgrund Ihrer…
…000 S bezahlt worden. Davon sind 61 %, somit 91.500,00 S als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusetzen. Da die auf den Anteil Grund und Boden entfallenden Zahlungen den anteiligen Barwert der Rente noch nicht erreicht haben, ist eine Steuerpflicht iSd § 29 Abs. 1 EStG 1988…
…000 S bezahlt worden. Davon sind 61 %, somit 54.900,00 S als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusetzen. Da die auf den Anteil Grund und Boden entfallenden Zahlungen den anteiligen Barwert der Rente noch nicht erreicht haben, ist eine Steuerpflicht iSd § 29 Abs. 1 EStG 1988…
…es gegenständlich keine Anhaltspunkte. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Unabhängige Finanzsenat die von der Bw. vertretene Auffassung teilt, wonach der zweite Unterabsatz des § 6 Abs. 2 UStG 1994 den gegenständlichen Berufungsfall nicht erfasst und daher der Vorsteuerabzug für die verfahrensgegenständlichen Zeiträume auf Grund der unstrittig…
…des Generalpachtverhältnisses für nach den Bauvorschriften entsprechend errichtete Baulichkeiten ein Ersatz nach dem gegenwärtigen Werte, insofern er den wirklich gemachten Aufwand nicht übersteigt, zu. Zur Behauptung des Bw., die Kleingartenhäuser würden im Zuge von Verlassenschaftsverfahren zu Unrecht als Gebäude auf fremden Grund und Boden beurteilt…
…Wasser und Abwasser. Gegen die aufgrund dieser Prüfungsfeststellungen erlassenen Bescheide brachte der steuerliche Vertreter der Bw. Berufung ein, die wie folgt begründet wurde: "...Die Berufung richtet sich nunmehr gegen die Feststellungen der Betriebsprüfung, wonach die in den Hausabrechnungen aufscheinenden Anteile für Sauna, Waschküche, Schwimmbad und…
…UStR 2000). UE ist jedoch nach allgemeinem Umsatzsteuerrecht davon auszugehen, dass der Vorsteuerabzug möglich ist, wenn im Zeitpunkt des Leistungsbezuges ein Zusammenhang mit einem steuerpflichtigen Umsatz besteht und die Absicht, für die Steuerpflicht zu optieren aufgrund objektiver Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststeht (vgl Ruppe, UStG³, …
…nur der auf das Gebäude entfallende Gewinn der Steuerpflicht unterliege, sei der Veräußerungserlös auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufzuteilen. Die Aufteilung habe vorrangig nach der Verhältnismethode zu erfolgen. Dabei werde jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes…
…auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Befreit ist auch der Eigenverbrauch. Nicht befreit sind ua.: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für…
…Die auf den nicht unternehmerisch genutzten Teil entfallenden Vorsteuern aus der Anschaffung inklusive den Anschaffungsnebenkosten würden S 89.026,29 betragen und seien bisher nicht im Rahmen des Vorsteuerabzuges geltend gemacht worden. Da die Umsatzsteuer aus dem laufenden Eigenverbrauch (anteilige AfA für die nicht unternehmerisch…
…auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Befreit ist auch der Eigenverbrauch. Nicht befreit sind ua.: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für…
…auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Befreit ist auch der Eigenverbrauch. Nicht befreit sind ua.: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für…
…laut belangter Behörde keine Belassungsabsicht bestanden, dann wäre das Gebäude im Eigentum des Erbauers als Superädifikat verblieben und wäre die Steuerpflicht aus § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG begründet. Auch in Bezug auf ein "Gebäude auf fremdem Boden" kann…
…laut belangter Behörde keine Belassungsabsicht bestanden, dann wäre das Gebäude im Eigentum des Erbauers als Superädifikat verblieben und wäre die Steuerpflicht aus § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG begründet. Auch in Bezug auf ein "Gebäude auf fremdem Boden" kann…
…auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Befreit ist auch der Eigenverbrauch. Nicht befreit sind ua.: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für…
…35 % des auf Grund und Boden, stehendes Holzes und Jagdrechtes entfallenden Veräußerungserlöses angenommen werden können, sofern dieser 220.000,00 € im Einzelfall nicht überschreitet. Dies gilt abweichend vom Abs. 1 auch für buchführende Betriebe, bei denen die Wertveränderungen von Grund und Boden außer Ansatz…
…gehören Erschließungskosten zum nicht abnutzbaren Grund und Boden, wenn sie den Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer treffen (vgl. Doralt, EStG-Kommentar², § 6, Tz 84). Als Voraussetzung für die Nutzung der Gründe als Wohnpark hatte der Bw. die Grundstücke auf eigene Kosten verkehrsmäßig zu erschließen…