…15.3.2001, 2000/16/0115). Alle vier intendierten Erledigungen waren im gegenständlichen Fall an die Personengemeinschaft als solche und an keinen der einzelnen sechs Miteigentümer bzw. Bw. adressiert und gerichtet. Die in der Berufung nur in den Raum gestellte Heilung eines Zustellmangels (§ 7 Abs…
…Parteienvertreters dieser streitanhängige Bescheid vom 29. 06. 2004 keine Rechtswirkung erlangen, da die Möglichkeit der Heilung eines Zustellmangels in dem Zeitpunkt, in dem das Dokument dem zu Unrecht nicht als Empfänger bezeichneten Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zukomme durch die Novelle des Zustellgesetzes mit Wirkung ab 1. 03…
…dieser Behebung war aber noch keine Heilung des vorgelegenen Zustellmangels verbunden, weil damit nur der Postbevollmächtigte iSd. § 13 Abs. 2 ZustellG in den Besitz des Pfändungsbescheides gekommen, dieser aber nicht - wie für die Heilung erforderlich- Empfänger iSd. Zustellgesetzes gewesen ist. Eine Weiterleitung des von Michael…
…in seiner Rechtsprechung (vgl. VwGH 29.8.1995, 95/05/0196 und 5.10.1994, 94/15/0001) davon aus, dass durch die Weitergabe des Schriftstückes an einen anderen Adressaten auch ihm gegenüber eine Heilung eines Zustellmangels gem. § 7 ZustG erfolgt. § 7 ZustG stellt nämlich…
…Höhe von 136,66 € für den Zeitraum von 12. November 2009 bis 27. April 2010 festgesetzt. Das Nichtvorliegen eines rechtswirksamen Bescheides kann mit dem berufungsgegenständlichen Vorbringen nicht aufgezeigt werden. Es mag zwar ein Zustellmangel vorliegen, der jedoch gemäß § 7 Zustellgesetz saniert ist. Unterlaufen bei…
…255). Die Heilung eines Zustellmangels durch tatsächliches Zukommen iSd § 7 Abs. 1 ZustellG kann bei rechtswidriger Zustellung einer schriftlichen Erledigung an den Vollmachtgeber anstatt an den Zustellungsbevollmächtigten nur dann bejaht werden, wenn der Zustellungsbevollmächtigte in den Besitz des Originals der schriftlichen Erledigung kommt (VwGH v…
…alle Schriftstücke davon betroffen gewesen wären. Abgesehen davon lässt sich eine im Computer gespeicherte Adresse auch leicht ändern. Infolge Heilung eines allfällig unterlaufenen Zustellmangels durch die erwiesenermaßen erfolgte Ausfolgung des Schriftstückes durch das Postamt kann es auch dahingestellt bleiben, ob die Zustellung in der R126…
…0082). Wird als Empfänger eine Person bezeichnet und dieser zugestellt, die weder gesetzlicher Vertreter noch Zustellungsbevollmächtigter ist, so äußert diese Zustellung keine Rechtswirkungen. Eine Heilung dieses Zustellmangels gemäß § 7 ZustG tritt nicht ein; die Heilung eines Zustellmangels nach der eben zitierten Bestimmung liegt darin, dass…
…0082). Wird als Empfänger eine Person bezeichnet und dieser zugestellt, die weder gesetzlicher Vertreter noch Zustellungsbevollmächtigter ist, so äußert diese Zustellung keine Rechtswirkungen. Eine Heilung dieses Zustellmangels gemäß § 7 ZustG tritt nicht ein; die Heilung eines Zustellmangels nach der eben zitierten Bestimmung liegt darin, dass…
…0320). Eine Heilung eines Zustellmangels aus dem Grunde des § 7 ZustellG wäre grundsätzlich möglich, erfolgte aber nur gegenüber jenem der beiden Kuvertadressaten, dem das Schriftstück als ersten tatsächlich zukommt, weil - wie sich aus der bloß alternativen Wirksamkeit der Zustellverfügung ergibt - nur dieser Vorgang der Heilung…
…so äußert diese Zustellung keine Rechtswirkungen. Eine Heilung dieses Zustellmangels gemäß § 7 Abs. 1 ZustG tritt nicht ein; die Heilung eines Zustellmangels nach der eben zitierten Bestimmung liegt darin, dass das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt. War demgegenüber schon eine falsche Person in…
…verhinderte die Heilung eines Zustellmangels durch späteres, tatsächliches Zugehen an einen in der Zustellverfügung nicht genannten Zustellungsbevollmächtigten. Im Geltungsbereich dieser Norm waren Zustellungen an Vertreter im Sinne des § 81 BAO daher nur wirksam, wenn die betreffende Person auch in die Zustellverfügung aufgenommen wurde. Eine fehlerhafte…
…Februar 2010 keine Zustellung der Feststellungsbescheide bewirkt, denn auch die der Bw zugesandten (auszugsweisen) Ausfertigungen enthielten zur Bescheiderlassung ungeeignete Adressatenbezeichnungen, und die Bw ist nicht als Bescheidadressatin und nicht als Zustellempfängerin angeführt, sodass eine Heilung der in den Punkten K und L aufgezeigten Mängel bei…
…die Personengesellschaft zu richten gewesen wäre, sondern an eine für die Personengesellschaft vertretungsbefugte Person hätte zugestellt werden müssen (vgl. VwGH vom 22.3.2000, 98/13/0168 und vom 20.3.1989, 88/15/0131). Auch die Heilung eines Zustellmangels im Sinne des § 7 ZustellG…
…damit kein rechtswirksamer Bescheid erlassen werden können. Da der Bw nicht als (materieller) Bescheidadressat in der Ausfertigung angeführt war, sondern nur als Beteiligter, handelte es sich um mehr als einen Mangel in Zusammenhang mit der Zustellung. Eine allfällige Heilung eines Zustellmangels hätte also gar keine…
…Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, vorzunehmen ist, wenn und soweit keine den Gegenstand regelnde internationale Vereinbarungen bestehen. Einer näheren Beurteilung bedarf allerdings die Frage nach einer allfälligen Heilung des genannten Zustellmangels. Gemäß § 7 Abs. 1 ZustG gilt für den Fall, dass im…
…so hat die Behörde, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, diesen als Empfänger zu bezeichnen (Abs. 3 leg. cit). Die Möglichkeit einer Heilung eines Zustellmangels hinsichtlich des Zustellungsbevollmächtigten (vgl. § 9 Abs. 1 zweiter Satz ZustG in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I 2004/10…
…2011/16/0230, wies der Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde als unbegründet ab. Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens war wieder die Zustellung eines Spruchsenatserkenntnisses. In diesem Fall war nach den Sachverhaltsfeststellungen der belangten Behörde die schriftliche Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses - allenfalls nach Heilung eines Zustellmangels - wirksam zugestellt worden. Gemeinsam und…
…3 ZustellG verhindert die Heilung eines Zustellmangels durch späteres, tatsächliches Zugehen an einen in der Zustellverfügung nicht genannten Zustellungsbevollmächtigten. Zustellungen an Vertreter im Sinne des § 81 BAO sind daher nur wirksam, wenn die betreffende Person auch in die Zustellverfügung aufgenommen wurde. Eine fehlerhafte Zustellverfügung führt…
…vertretungsbefugte Person auch in die Zustellverfügung aufgenommen wurde (VwGH 22.03.2000, 98/13/0168). Änderungen des Zustellungsbevollmächtigten sind für den Berufungszeitraum im Feststellungsakt (aber auch im AIS) nicht ersichtlich. Auch die Heilung eines Zustellmangels im Sinne des § 7 ZustG idF vor BGBl 2004/10 …