…denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt…
…Bw. hat ab 1.3.2010 eine Lehre als Koch begonnen. Aus dem Bescheid der MA 40 vom 3.5.2010 ist zu entnehmen, dass der Bw. im Monat März 2010 keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten hat. Der Bw. hat daher gemäß § 2 Abs…
…nur Personen, denen der Status von subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, gewährt und sie oder ein anderes Familienmitglied keinen Anspruch auf eine Leistung aus der Grundversorgung haben und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe auch für jene Kinder, denen…
…denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt…
…denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt…
…Flüchtlings- und Migrantenhilfe, aus welchem Grund der Berufungswerber trotz zu geringem Einkommens keine Grundversorgung erhalten hätte. Hierauf wurde seitens dieser Stelle mitgeteilt, dass der Berufungswerber im November 2008 eine Nachzahlung an Leistungen aus der Grundversorgung für die Monate August, September und Oktober 2008 in Höhe…
…denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt…
…Oberösterreichischen Landesregierung (Sozialabteilung) eingeholten Auskunft erhalten der Bw. und seine beiden minderjährigen Kinder keine Grundversorgung nach den entsprechenden landesgesetzlichen Bestimmungen. Über die Berufung wurde erwogen: Gegenstand des anhängigen Verfahrens ist der Bescheid des Finanzamtes Linz vom 24.10.2006, mit welchem der Antrag des Bw…
…nicht dass zuruk zahlen. Falls ich muss das zuruk zahlen lich kann nicht auf ein mal zahlen, zu zeit meine kinder bekommt keine familienbeihilfe und grund versorgung von caritass meine frau bekommt nur 192 euro von caritas. und ich bin jetzt selbstandig. und ich hoffe…
…eines Drittstaates und verfügt über den Status eines subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005. Aktenkundig ist weiters, dass der Bw. seit Juli 2008 keine Leistungen aus der Grundversorgung bezieht. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die FacharbeiterInnenintensivausbildung des Berufsförderungsinstitutes Wien (BFI), die der Bw. besucht…
…denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt…
…für seine drei Kinder ab Mai 2012 ein. Über Anfrage des Finanzamtes bestätigte die Volkshilfe, dass die Familie des Berufungswerbers ab Mai 2012 keine Leistungen aus der Grundversorgung mehr beziehe. Der Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung wurde dagegen bestätigt. Das Finanzamt wies daraufhin die Anträge vom…
…denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt…
…des § 3 Abs. 4 FLAG 1967 "sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind" als gemeinschaftswidrig, da - wie bereits an oberer Stelle ausgeführt - Art 28 der Richtlinie ausdrücklich eine Gleichstellung mit Staatsbürgern vorsehe. Zusammenfassend sei dem Rechtsmittel des Bw…
…der Status eines subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt worden ist, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt…
…d.h. minderjährige Kinder in ihrem Haushalt hätten, dann Anspruch auf Familienbeihilfe hätten, wenn sei keine Leistungen aus der Grundversorgung erhielten, unabhängig von einer etwaigen Erwerbstätigkeit. Ergänzend wurde vorgebracht, der Anspruch auf Familienbeihilfe ergebe sich aus der insoweit unmittelbar anwendbaren Statusrichtlinie, da diese nicht fristgerecht…
…bezog die Familie der Bw. im Antragszeitraum Leistungen aus der Grundversorgung, was zur Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe führte. Die Bw. vertritt die Auffassung, dass die Familienbeihilfe bei richtiger Auslegung des Unionsrechtes auch bei bezogenen Leistungen aus der Grundversorgung zustehe, weil nach Art 28 der…
…168/2006, dass subsidiär Schutzberechtigte nur dann einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Somit kommt es zu einer Schlechtersteilung der subsidiär Schutzberechtigten gegenüber Konventionsflüchtlingen, welche gemäß § 3 (3) FLAG ab dem Zeitpunkt…
…denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt…
…Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt worden ist. Nach den dem Unabhängigen Finanzsenat vorliegenden Bescheidausfertigungen des Bundesasylsenates wurde…