…Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (4) Die Kosten des Unterhalts umfassen bei minderjährigen Kindern auch die Kosten der Erziehung und bei volljährigen Kindern, die für einen Beruf ausgebildet oder…
…Befassung des Unabhängigen Finanzsenates nicht notwendig ist, weil die Rechtsfrage, ob die Zugehörigkeit zum Haushalt der Kindesmutter in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union den Anspruch des Kindesvaters auf Gewährung der Differenzzahlung ausschließt, durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. das oben angeführte Erkenntnis) in dem…
…für das Kind trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Nach § 2 Abs 8 FLAG 1967 haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den…
…Geldunterhalt des anderen Elternteiles gleichgestellt sei, könne daher durch Leistung des reinen Geldunterhaltes keine überwiegende Leistung des Unterhaltes gegeben sein, unabhängig von der Höhe des aufgewendeten Betrages. Im Berufungsfall liege der grundsätzliche Anspruch auf Familienbeihilfe nicht vor, weil der Gleichwertigkeit der Betreuungsleistung durch die Kindesmutter…
…und die Unterhaltskosten überwiegend für das Kind trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person anspruchsberechtigt ist..." Am 1. Februar 2013 richtete der unabhängige Finanzsenat folgendes Schreiben an den Bw.: "...Sie führen in Ihrer Berufung und im Vorlageantrag aus, dass Ihre Tochter V…
…der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliege, für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnten, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates hätten, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Für Staatsangehörige bestimmter EU/EWR-Staaten seien die Bestimmungen des…
…des Kindesvaters in der Slowakei ein Anspruch in diesem Mitgliedsstaat besteht und Österreich nur mehr eine sogenannte Differenzzahlung zu leisten hat. Die Differenzzahlung wurde vom Finanzamt auch für die Zeit von September 2010 bis Dezember 2010 gewährt. Schließlich wurde dem Finanzamt im April 2012 mitgeteilt…
…im anderen Mitgliedsstaat höher, besteht dort gegebenenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit Art. 10 der DVO 574/72). Wird in jenem Mitgliedstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet ist, kein…
…Abs. 2 FLAG der Elternteil, der unter näher bestimmten Voraussetzungen einen vorrangigen Anspruch hat, zu Gunsten des anderen Elternteiles verzichten. Nach § 5 Abs. 3 FLAG idF des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. …
…so ruht der Anspruch auf die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats gegebenenfalls gemäß Artikel 73 bzw. 74 geschuldeten Familienleistungen bis zu dem in den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats vorgesehenen Betrag. Aus dem Zusammenhalt dieser Bestimmungen ergibt sich, nachdem eine gemeinsame Haushaltsführung im gegenständlichen Fall…
…zwischen der Volksanwaltschaft, an welche sich die im [Stadt2] lebende Großmutter der Antragstellerin gewandt hatte, und dem für Familienbeihilfenangelegenheiten zuständigen Bundesministerium. Nach diesem vertritt das zuständige Bundesministerium die Auffassung, dass Studierende, welche sich zu Studienzwecken in Österreich aufhalten (und keine österreichischen Staatsbürger sind), keinen Anspruch…
…411 sieht vor, dass von dem Mitgliedstaat, in dem die Familienangehörigen wohnen, bekannt gegeben wird, in welchem Zeitraum kein Anspruch auf Familienleistungen in diesem Land besteht. Dies hätte zur Folge, dass für diesen Zeitraum Österreich für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig wäre. Weiters ist darin…
…73 der Verordnung Nr. 1408/71 hat ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates…
…Ehegatten im Sinne von Art. 2 lit. f Z i dieser Verordnung anerkannt ist, den Anspruch auf diese Beihilfe beibehält, obwohl sie diesen Staat verlässt, um sich mit ihrem Kind in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen, in dem sie nicht berufstätig ist, und obwohl der frühere…
…der geschiedene Elternteil, der im anderen Mitgliedstaat mit den Familienangehörigen (Kindern) wohnt, vorrangig Anspruch auf die Familienleistungen. Nach nationalem Recht hat der geschiedene Elternteil, zu dessen Haushalt die Kinder nicht gehören, keinen Anspruch auf Familiebeihilfe, daher kann auch durch die Ausübung der Freizügigkeit kein Anspruch…
…dann zusteht, wenn sich die Kinder ständig im Gemeinschaftsgebiet aufhalten. In diesem Fall gelten die Kinder nach der VO als Haushaltsangehörige und ist der Anspruch darüber hinaus aus § 2 Abs 2 FLAG abzuleiten, da keine andere Person Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe hat. Die Bestimmung des §…
…vom Bw. (darüber hinaus) geltend gemachten Anspruchs auf Differenzzahlung für die beiden in der Slowakei lebenden Kinder seiner Lebensgefährtin ist, da der Bw. ungarischer Staatsbürger ist, sohin Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, und im Streitzeitraum einen Wohnort in einem Mitgliedstaat der Union hatte, die…
…einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, Anspruch haben (Doralt, EStG, § 33, Tz 40/1). Als Ausland im Sinne des § 33 Abs 4 Z. 3 lit. a zweiter Satz EStG 1988 sind daher grundsätzlich nur Nicht-EU/EWR-Staaten zu verstehen (Doralt, EStG, § 33, Tz. 40/1). Der…
…die im Gebiet eines Mitgliedsstaates abhängig beschäftigt ist - abgesehen von für den gegenständlichen Fall nicht bedeutsamen Ausnahmen -, den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie in einem anderen Mitgliedsstaat wohnt. Nach Art 73 der genannten Verordnung, welche Regelungen über den Anspruch auf Familienleistungen…
…Person), der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, vorbehaltlich hier nicht interessierender Bestimmungen in Anhang VI, für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Damit sollen…