…ankomme, ob begünstigte Zwecke tatsächlich ausschließlich und unmittelbar gefördert werden, ist für den Erfolg der Berufung deshalb nichts zu gewinnnen, da aufgrund der Feststellungen des Unabhängigen Finanzsenates die Unterhaltung kein völlig untergeordneter Nebenzweck ist (vgl. VwGH 21.10.2004, 2001/13/0267). Wenn vom Bw…
…den Betriebszweck darstelle und diese Wirtschaftsgüter im Verhältnis zum übrigen Betriebsvermögen keine "Geringfügigkeit" aufweisen, solle § 13 EStG 1988 für derartige Wirtschaftsgüter nicht mehr anwendbar sein. Die Einschränkung soll den Missbrauch der Begünstigung durch Verlustgesellschaften verhindern; ist die entgeltliche Überlassung ein völlig untergeordneter Nebenzweck (z.B…
… 39 Z 1 BAO liegt ausschließliche Förderung nur dann vor, wenn die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Gemäß § 39 Z 5 BAO darf bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes…
…der Tätigkeiten nicht als völlig untergeordneter Nebenzweck im Sinne des § 39 Z. 1 BAO betrachtet werden. Selbst wenn die Bw. einwenden sollte, ihre Tätigkeit bestehe "praktisch ausschließlich im Erbringen der im Gesellschaftsvertrag angeführten Dienstleistungen" (da zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit noch keine Beteiligungen eingegangen wurden…
…Ausnahme völlig untergeordneter Nebenzwecke keine andere als begünstigte Zweckverfolgung; 2. keine Anstrebung eines Gewinns bzw. Ausschüttung von Gewinnen und sonstigen Zuwendungen an Mitglieder; 3. Limitierung des zurückerhaltenen Vermögens an Mitglieder bei Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft mit seinerzeit eingezahlten Kapitalanteilen und Sacheinlagen; 4. keine…
…unterhalten werden, was darauf hindeute, dass diese zur Mittelbeschaffung dienten und deren Funktion zur Ermittlung von Datenmaterial für Forschung und wissenschaftliche Publikationen von völlig untergeordneter Bedeutung sei. Zu den Übernahmen von Therapiekosten durch das Land Steiermark bemerkte es, seitens des Landes würden Elternzuschüsse gewährt. Inwieweit…
…worden. Das Geschäftsfeld des Vertriebes von handelsüblicher EDV-Soft- und -Hardware sei also zu Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft von völlig untergeordneter Bedeutung gewesen. Bereits in den ersten Monaten der aktiven Geschäftstätigkeit der Gesellschaft habe sich einerseits der Standort des Musik-CD-Detailhandelsgeschäftes in L…
…unterhalten werden, was darauf hindeute, dass diese zur Mittelbeschaffung dienten und deren Funktion zur Ermittlung von Datenmaterial für Forschung und wissenschaftliche Publikationen von völlig untergeordneter Bedeutung sei. Zu den Übernahmen von Therapiekosten durch das Land Steiermark bemerkte es, seitens des Landes würden Elternzuschüsse gewährt. Inwieweit…
…Im Gegensatz zum grundsätzlich geltenden Aufteilungsverbot sind nach Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungspraxis bestimmte Aufwendungen auch dann abzugsfähig, wenn keine ausschließlich oder nahezu ausschließlich berufliche Verwendung erfolgt, sondern die private Nutzung ebenfalls von nicht untergeordneter Bedeutung ist. Von dieser Rechtsauslegung betroffen sind ua. Ausgaben für Computer…
…von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 4. Die Körperschaft darf keine Person…
…nur klein sein kann. Gemäß § 39 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erzielen. Die Mitglieder dürfen keine…
…kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Ausschließliche Förderung setzt u.a. voraus, dass die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§ 39 Z 1 BAO). Eine unmittelbare Förderung liegt vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder…
…Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder…
…örtlichen, beruflichen oder sonstigen Merkmalen die Zahl der in Betracht kommenden Personen dauernd nur klein sein kann. Gem. § 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung vor, wenn folgende 5 Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige…
….... § 39 Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken , keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn anstreben. ... 3. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung…
…von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 4. Die Körperschaft darf keine Person…
…ausschließliche Förderung nur dann vor, wenn die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Nach § 39 Z 4 BAO darf eine Körperschaft keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe…
…liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 5. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes darf das Vermögen der Körperschaft, soweit es…
…liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 5. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes darf das Vermögen der Körperschaft, soweit es…
…1. Die juristische Person darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen; 2. sie darf keinen Gewinn anstreben; die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus den Mitteln der Körperschaft bzw der juristischen Person enthalten; 3. die…