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UFSZ1W ZRV/0088-Z1W/06Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.10.2008

…zweifellos vor. Kein unersetzbarer Schaden liegt weiters dann vor, wenn der Einfuhrabgabenschuldner über kein Vermögen verfügt in das vollstreckt werden könnte. Mangels Vorliegen der Voraussetzungen des Zweifels an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und des Vorliegens eines unersetzbaren Schadens war die Beschwerde daher als unbegründet abzuweisen…

UFSZ2L ZRV/0004-Z2L/07Aussetzung der Vollziehung von Eingangsabgaben gem. Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.03.2008

…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…

UFSZ2L ZRV/0103-Z2L/05Aussetzung der Vollziehung eines Eingangsabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.07.2005

…dass die Behörde, selbst wenn sie keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung hege, die Vollziehung dann aussetzen müsse, wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Im gegenständlichen Fall rechtfertige sowohl die (an Hand des Vermögensverzeichnisses sowie der übermittelten Mitteilungen über den Leistungsanspruch…

UFSZ2L ZRV/0008-Z2L/07Aussetzung der Vollziehung gem. Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.03.2008

…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…

UFSZ2L ZRV/0007-Z2L/07Aussetzung der Vollziehung gem. Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.03.2008

…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…

UFSZ2L ZRV/0006-Z2L/07Aussetzung der Vollziehung gem. Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.03.2008

…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/07Aussetzung der Vollziehung von Eingangsabgaben gem. Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.03.2008

…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…

UFSZ2L ZRV/0002-Z2L/07Aussetzung der Vollziehung von Eingangsabgaben gem. Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.03.2008

…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…

UFSZ2L ZRV/0139-Z2L/05Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2005

…Entscheidung für ihn einen unersetzbaren Schaden entsteht. Vom Bf. wurde zu seinen finanziellen Verhältnissen vorgebracht, dass er brutto 1.165,78 € ins Verdienen bringe und für ein minderjähriges Kind sorgepflichtig sei. Über Vermögen (Sparbücher) verfüge er nicht. Da somit kein der Vollstreckung unterliegendes Vermögen…

UFSZ2L ZRV/0295-Z2L/02Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.09.2004

…haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Die nationalen Bestimmungen über Zahlungserleichterungen und die Aussetzung der Einhebung der Abgaben nach § 212a BAO finden dabei nur subsidär Anwendung soweit diese dem Art. 244 ZK nicht entgegenstehen oder Art. 244 ZK keine Regelung enthält…

UFSZ2L ZRV/0003-Z2L/07Aussetzung der Vollziehung von Eingangsabgaben gem. Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.03.2008

…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…

UFSZ2L ZRV/0001-Z2L/07Aussetzung der Vollziehung von Eingangsabgaben gem. Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.03.2008

…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…

UFSZ1W ZRV/0058-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden. Hinsichtlich der Geltendmachung eines unersetzbaren Schadens wurde ausgeführt, dass aufgrund der ins Treffen geführten Vermögenslage kein unersetzbarer Schaden durch Verwertung von gepfändeten Vermögen -weit unter dessen Wert- entstehen könnte, und dass…

UFSZ1W ZRV/0057-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden. Hinsichtlich der Geltendmachung eines unersetzbaren Schadens wurde ausgeführt, dass aufgrund der ins Treffen geführten Vermögenslage kein unersetzbarer Schaden durch Verwertung von gepfändeten Vermögen -weit unter dessen Wert- entstehen könnte, und dass…

UFSZ1W ZRV/0056-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…33766/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden. Hinsichtlich der Geltendmachung eines unersetzbaren Schadens wurde ausgeführt, dass aufgrund der ins Treffen geführten Vermögenslage kein unersetzbarer Schaden durch Verwertung von gepfändeten Vermögen -weit unter dessen Wert- entstehen könnte, und dass…

UFSZ1W ZRV/0055-Z1W/07Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.06.2007

…33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden. Hinsichtlich der Geltendmachung eines unersetzbaren Schadens wurde ausgeführt, dass aufgrund der ins Treffen geführten Vermögenslage kein unersetzbarer Schaden durch Verwertung von gepfändeten Vermögen -weit unter dessen Wert- entstehen könnte, und dass…

UFSZ3K ZRV/0104-Z3K/12Tatbestand des "unersetzbaren Schadens" im Sinne des Art 244 Abs. 2 ZK nicht erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.05.2013

…Monate alt ist. Da A laut Aktenlage keine Eigentumswohnung besitzt und er weder über einen pfändbaren Einkommensteil noch, eigenen Angaben zufolge, über Rücklagen verfügt, ist bei ihm verfahrensgegenständlich die Gefahr eines unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der auf Geldleistungen gerichteten Entscheidungen zu verneinen. Da der…

UFSZ2L ZRV/0127-Z2L/05Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.03.2007

…unersetzbaren Schaden zu befürchten (Witte/Alexander, Zollkodex, Art. 244 Rz. 33). Unter Berücksichtigung der Einkommenssituation, deren Änderung vom Bf. nicht in Aussicht gestellt wurde, sowie mangels Vorhandensein eines der Vollstreckung unterliegenden Vermögens, kann für den Bf. allein durch das im Abgabenbescheid enthaltene Leistungsgebot kein unersetzbarer…

UFSZ1W ZRV/0508-Z1W/11Abweisung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK, da bereits eine Berufungserledigung ergangen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.02.2013

…ihr behauptete Eintritt eines unersetzbaren Schadens durch die angefochtenen Entscheidungen gar nicht eintreten könne. Dagegen richten sich die Beschwerden vom 20.7.2011, in denen die Bf. ihr bisheriges Vorbringen wiederholt und wiederum darauf verweist, dass sie ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und über "keine (ungesicherten) Verbindlichkeiten…

UFSZ1W ZRV/0494-Z1W/11Abweisung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK bei gleichzeitig in der Hauptsache ergangener Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.02.2013

…ihr behauptete Eintritt eines unersetzbaren Schadens durch die angefochtenen Entscheidungen gar nicht eintreten könne. Dagegen richten sich die Beschwerden vom 20.7.2011, in denen die Bf. ihr bisheriges Vorbringen wiederholt und wiederum darauf verweist, dass sie ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und über "keine (ungesicherten) Verbindlichkeiten…