…der beiden Kinder nicht in Anspruch genommen werde, da sie auf Grund der erheblichen Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht leistungsfähig sei. Lt. Schreiben des Magistrats B vom 12.7.2006 an die Anwältin der nunmehrigen Bw. betreffend Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für ihre…
…die Familienangehörigen wohnen, für welche Familienleistungen zu beziehen sind, diesen Leistungen zukommen. So ruht der Anspruch auf die nach den Rechtsvorschriften des anderen Mitgliedsstaates gegebenenfalls gemäß Art. 73 geschuldeten Familienleistungen bis zu dem in den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedsstaates vorgesehenen Betrage. Das heißt, allfällige Ansprüche…
…die berechtigt ist, Anspruch auf die Leistungen zu erheben, dieses Recht nicht wahr, berücksichtigt der zuständige Träger des Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften anzuwenden sind, einen Antrag auf Familienleistungen, der von dem anderen Elternteil, einer als Elternteil behandelten Person oder von der Person oder Institution, die als…
…Begründet wurde die Rückforderung damit, dass gemäß § 3 Abs. 4 FLAG (FamilienlastenausgleichsG 1967) Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann haben, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig…
…die berechtigt ist, Anspruch auf die Leistungen zu erheben, dieses Recht nicht wahr, berücksichtigt der zuständige Träger des Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften anzuwenden sind, einen Antrag auf Familienleistungen, der von dem anderen Elternteil, einer als Elternteil behandelten Person oder von der Person oder Institution, die als…
…dürfen nicht über die Rechtswirkungen der VO hinausgehen, also Leistungen begründen, die die VO ausdrücklich ausschließt. Die Rechtswirkungen der Unionsbürgerschaft kommen nur dann zum Tragen, wenn der Sachverhalt nicht unter eine speziellere Vorschrift fällt. Es besteht daher auch in diesem Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe.…
…dürften nicht über die Rechtswirkungen der VO hinausgehen, also Leistungen begründen, die die VO ausdrücklich ausschließe. Die Rechtswirkungen der Unionsbürgerschaft kämen nur dann zum Tragen, wenn der Sachverhalt nicht unter eine speziellere Vorschrift falle. Es bestehe daher auch in diesem Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe.…
…2 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) vorrangig Anspruch auf Familienbeihilfe. Anspruchsberechtigte war daher für diesen Zeitraum Ihre Mutter bzw in deren Vertretung als Sachwalter Herr Mag. G und für die Weiterleitung der Familienbeihilfe an Sie fehlte die gesetzliche Grundlage." Hiergegen stellte die Bw. mit…
…Antrages betreffend Gewährung von Familienbeihilfe lediglich eine Differenzzahlung unter Berücksichtigung der Ansprüche auf familienbezogene Leistungen Ihres Heimatstaates l1 für die Monate Juli 2009 - Oktober 2009 gewährt. Dazu hat es begründend ausgeführt, dass Ihnen nur diese Differenzzahlung nach der Verordnung (bis zum 30.04.2010 Verordnung…
…Verpflegungskosten leiste, liege keine Kostentragung durch die öffentliche Hand zur Gänze vor. Der Anspruch des Bw. auf Familienbeihilfe bestehe daher fort. Der Bw. führte als Zeugen die Mutter und den Vater des Bw. an sowie ein beigelegtes Fach/Ärztliches Sachverständigengutachten vom 12.1.2007. Abschließend…
…nachgefragt, wo diese Schulden seien, habe die Bw. angegeben, die Schulden seien beim Finanzamt. Sie habe nämlich zuerst Familienbeihilfe bezogen, dann sei der Abgabenbehörde bewusst geworden, dass kein Anspruch bestünde. Die Familienbeihilfe sei zuerst an ihre Eltern und dann an sie selbst ausgezahlt worden. Sie…
…des KAB diese Beträge verbraucht, die Nachforderung bedeute für sie eine große finanzielle Belastung und sie ersuche um "Nachlass" bzw. Nachsicht der Rückforderung, da sie keine Schuld treffe. Maßgeblicher Sachverhalt Der Sachverhalt betreffend den Besuch von BFI-Kursen und den Bezug von AMS-Leistungen im…
…haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen; kein Anspruch besteht jedoch, wenn die Beschäftigung nicht länger…
…weshalb jedenfalls ab 1. Juli 2008 kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bestehe. Die Bw. brachte gegen den Bescheid fristgerecht Berufung ein und begründete diese wie folgt: "...1) Mein Sohn X.Y. hat sich am 22.08.2008 am Gemeindeamt G vom bisherigen Hauptwohnsitz abgemeldet…
…trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 5 FLAG gehört ein Kind dann zum Haushalt einer Person, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Die Haushaltszugehörigkeit gilt u.a…
…durchführen. Aufgrund dieser geänderten Datenübermittlung würde der angefochtene Bescheid von Amts wegen abgeändert werden. Das Verfahren vor der NÖGKK könnte aber auch ergeben, dass für das Jahr 2004 überhaupt kein Anspruch auf den Zuschuss bestand, dann käme es gegenüber der Lebensgefährtin zu einer Rückforderung, während…
…aber keine Deckung. Gemäß § 3 Abs. 1 BAO sind Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung, wenn nichts anderes bestimmt ist, neben den im § 1 bezeichneten öffentlichen Abgaben und Beiträgen aber auch die im § 2 lit. a angeführten Ansprüche sowie die in Angelegenheiten, auf die dieses Bundesgesetz…
…nicht in Anspruch genommen zu haben, sondern den anderen Ehegatten, der weder die Leistung bezogen habe noch einen Einfluss auf das Einkommen des Beziehers habe. Da das Gesetz abgesehen vom Einkommen nicht auf die Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen Bedacht nehme, sei es auch aus diesem Grund…
…ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf Familienbeihilfe." In der von der Bw. fristgerecht eingebrachten Berufung wurde Folgendes ausgeführt: "...Erst mit Beschluss des BG Mödling vom 5.11.2007, zugestellt am 13.11.2007, rechtskräftig per 27.11.2007, wurde die Obsorge von der Berufungswerberin auf…
…jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß Abs. 5 dieser Bestimmung gehört ein Kind dann zum Haushalt einer Person, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser…