…kommt der EuGH daher zum Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Art. 33 nicht vorliegt, weil die fraglichen Abgaben die kommerziellen Umsätze nicht so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (Rn 27). Einerseits ist kein Abzug der zuvor bereits erhobenen Beträge vorgesehen (Rn 23…
…kommt der EuGH daher zum Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Art. 33 nicht vorliegt, weil die fraglichen Abgaben die kommerziellen Umsätze nicht so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (Rn 27). Einerseits ist kein Abzug der zuvor bereits erhobenen Beträge vorgesehen (Rn 23…
…kommt der EuGH daher zum Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Art. 33 nicht vorliegt, weil die fraglichen Abgaben die kommerziellen Umsätze nicht so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (Rn 27). Einerseits ist kein Abzug der zuvor bereits erhobenen Beträge vorgesehen (Rn 23…
…kommt der EuGH daher zum Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Art. 33 nicht vorliegt, weil die fraglichen Abgaben die kommerziellen Umsätze nicht so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (Rn 27). Einerseits ist kein Abzug der zuvor bereits erhobenen Beträge vorgesehen (Rn 23…
…kommt der EuGH daher zum Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Art. 33 nicht vorliegt, weil die fraglichen Abgaben die kommerziellen Umsätze nicht so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (Rn 27). Einerseits ist kein Abzug der zuvor bereits erhobenen Beträge vorgesehen (Rn 23…
…kommt der EuGH daher zum Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Art. 33 nicht vorliegt, weil die fraglichen Abgaben die kommerziellen Umsätze nicht so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (Rn 27). Einerseits ist kein Abzug der zuvor bereits erhobenen Beträge vorgesehen (Rn 23…
…kommt der EuGH daher zum Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Art. 33 nicht vorliegt, weil die fraglichen Abgaben die kommerziellen Umsätze nicht so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (Rn 27). Einerseits ist kein Abzug der zuvor bereits erhobenen Beträge vorgesehen (Rn 23…
…kommt der EuGH daher zum Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Art. 33 nicht vorliegt, weil die fraglichen Abgaben die kommerziellen Umsätze nicht so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (Rn 27). Einerseits ist kein Abzug der zuvor bereits erhobenen Beträge vorgesehen (Rn 23…
…kommt der EuGH daher zum Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Art. 33 nicht vorliegt, weil die fraglichen Abgaben die kommerziellen Umsätze nicht so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (Rn 27). Einerseits ist kein Abzug der zuvor bereits erhobenen Beträge vorgesehen (Rn 23…
…Bezugnahme auf diese Vereinbarung gegenüber dem Berufungswerber Grunderwerbsteuer in der Höhe von € 909,65 fest, wobei es von einer Bemessungsgrundlage von € 25.990 ausging. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewendet, kein Grundstück erworben zu haben. Der Berufungswerber habe einen Schrebergarten gepachtet und…
…Sachen, denen die Zubehörseigenschaft fehlt, nicht enthalten. Bei der Feststellung des Wertes der Gegenleitung für das Grundstück ist daher vom Kaufpreis kein Abschlag vorzunehmen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 62 zu § 5 GrEStG unter Hinweis auf VwGH 29.1.1970, 355…
…Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1994 in der hier maßgeblichen Fassung lauten: § 6. (1) Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: ... 9. a) die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987; ... (2) Der Unternehmer kann eine gemäß…
…Ziffer 2. dieses Erbteilungsübereinkommens ausgelegt und sind bei Fälligkeit von dem dort festgesetzten Erbabfindungsbetrag in Abzug zu bringen." Internetrecherche, Zugriffsdatum vom 24. April 2007, http://www.AB/ Die Homepage nimmt im Großen und Ganzen keine Differenzierung zwischen der AGmbH und der BGmbH vor. Das Unternehmen…
…doch die Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung der Schenkungssteuer durch den Abzug der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung vom (dreifachen) Wert des Grundstückes. Mit der über die Grunderwerbsteuerberufung absprechenden Berufungsentscheidung vom 16. Februar 2006, RV/0659-I/06, auf die zur Begründung der gegenständlichen Berufungsentscheidung verwiesen wird und deren…
…2002, 99/13/0065). Ein solcher atypischer Geschehnisablauf ist bei so genannten "Bauherrenmodellen" nicht zu erblicken, zumal eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer vom Gesetzgeber angestrebt wurde. In wieweit mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Wohnraumorganisator und andere Mitbeteiligte wegen des erlittenen Vertrauensschadens geltend gemacht werden können…
…2002, 99/13/0065). Ein solcher atypischer Geschehnisablauf ist bei so genannten "Bauherrenmodellen" nicht zu erblicken, zumal eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer vom Gesetzgeber angestrebt wurde. In wieweit mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Wohnraumorganisator und andere Mitbeteiligte wegen des erlittenen Vertrauensschadens geltend gemacht werden können…
…kurz gesagt dann, wenn keine Besitzveränderung eingetreten ist (http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/links/erl-alex.html, Datenzugriff vom 8.2.2010]. Bemerkt wird, dass die Besitzveränderungsgebühr Frühform der erst mit dem Gebührengesetz 1850 einheitlich geregelten Grunderwerbsteuer ("Immobiliargebühr") war (Takacs, Grunderwerbsteuergesetz5 (2009), 8-9…
…kurz gesagt dann, wenn keine Besitzveränderung eingetreten ist (http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/links/erl-alex.html, Datenzugriff vom 8.2.2010]. Bemerkt wird, dass die Besitzveränderungsgebühr Frühform der erst mit dem Gebührengesetz 1850 einheitlich geregelten Grunderwerbsteuer ("Immobiliargebühr") war (Takacs, Grunderwerbsteuergesetz5 (2009), 8-9…
…kurz gesagt dann, wenn keine Besitzveränderung eingetreten ist (http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/links/erl-alex.html, Datenzugriff vom 8.2.2010]. Bemerkt wird, dass die Besitzveränderungsgebühr Frühform der erst mit dem Gebührengesetz 1850 einheitlich geregelten Grunderwerbsteuer ("Immobiliargebühr") war (Takacs, Grunderwerbsteuergesetz5 (2009), 8-9…
…kurz gesagt dann, wenn keine Besitzveränderung eingetreten ist (http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/links/erl-alex.html, Datenzugriff vom 8.2.2010]. Bemerkt wird, dass die Besitzveränderungsgebühr Frühform der erst mit dem Gebührengesetz 1850 einheitlich geregelten Grunderwerbsteuer ("Immobiliargebühr") war (Takacs, Grunderwerbsteuergesetz5 (2009), 8-9…