…Argumentation übersieht der Berufungswerber, dass bei Teilung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten nicht von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden kann. § 3 Abs. 2 GrEStG kann also auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach Bewertungsrecht in…
…obiter dictum Folgendes bemerkt: " Entgegen der von den Beschwerdeführern vertretenen Auffassung kann die Begünstigungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG selbst auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der - wie in den vorliegenden Beschwerdefällen- nach dem Bewertungsrecht in zwei oder mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, nicht angewendet werden…
…also die Teilung des Grundstücks der Fläche nach (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 68 zu § 3 GrEStG). Die Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht…
…also die Teilung des Grundstücks der Fläche nach (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 68 zu § 3 GrEStG). Die Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt eine flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) von Grundstücken voraus. Zu einer körperlichen Teilung kommt es nicht…
…1 Z 1 GrEStG umfassten Erwerbsvorgang darstellt. Zu einer körperlichen Teilung einer einzigen wirtschaftlichen Einheit ist es nicht gekommen, es wurden im gegenständlichen Fall lediglich ideelle Miteigentumsanteile zweier wirtschaftlicher Einheiten im Tauschwege übertragen. Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also bei den jeweiligen…
…1 Z 1 GrEStG umfassten Erwerbsvorgang darstellt. Zu einer körperlichen Teilung einer einzigen wirtschaftlichen Einheit ist es nicht gekommen, es wurden im gegenständlichen Fall lediglich ideelle Miteigentumsanteile zweier wirtschaftlicher Einheiten im Tauschwege übertragen. Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also bei den jeweiligen…
…1 Z 1 GrEStG umfassten Erwerbsvorgang darstellt. Zu einer körperlichen Teilung einer einzigen wirtschaftlichen Einheit ist es nicht gekommen, es wurden im gegenständlichen Fall lediglich ideelle Miteigentumsanteile zweier wirtschaftlicher Einheiten im Tauschwege übertragen. Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also bei den jeweiligen…
…sachliche Steuerbefreiungsgrund des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 (Realteilung) dann nicht angewendet werden kann, wenn sich beim Gegenstand der körperlichen Teilung (Real- oder Naturalteilung) um einen Grundkomplex handelt, der nach dem Bewertungsrecht in mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, und zwar selbst dann, wenn diese mehreren/einzelnen…
…sachliche Steuerbefreiungsgrund des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 (Realteilung) dann nicht angewendet werden kann, wenn sich beim Gegenstand der körperlichen Teilung (Real- oder Naturalteilung) um einen Grundkomplex handelt, der nach dem Bewertungsrecht in mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, und zwar selbst dann, wenn diese mehreren/einzelnen…
…Für die Liegenschaft in EZ 1 GB 2 wurden vom Finanzamt Innsbruck zwei Einheitswerte festgesetzt. Für sämtliche Grundstücke gibt es nur einen Grundbuchskörper. Nach der ehemaligen Rechtsprechung des VwGH sind bei einer körperlichen Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht in mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt…
…Für die Liegenschaft in EZ 1 GB 2 wurden vom Finanzamt Innsbruck zwei Einheitswerte festgesetzt. Für sämtliche Grundstücke gibt es nur einen Grundbuchskörper. Nach der ehemaligen Rechtsprechung des VwGH sind bei einer körperlichen Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht in mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt…
…obiter dictum Folgendes bemerkt: " Entgegen der von den Beschwerdeführern vertretenen Auffassung kann die Begünstigungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG selbst auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der - wie in den vorliegenden Beschwerdefällen- nach dem Bewertungsrecht in zwei oder mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, nicht angewendet werden…
…obiter dictum Folgendes bemerkt: " Entgegen der von den Beschwerdeführern vertretenen Auffassung kann die Begünstigungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG selbst auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der - wie in den vorliegenden Beschwerdefällen- nach dem Bewertungsrecht in zwei oder mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, nicht angewendet werden…
…körperliche) Teile von annähernd gleicher Beschaffenheit zu verstehen (vgl. OGH 18.1.1983, 4 Ob 510/82, EvBl 1983/89, VwGH 29.1.1996, 94/16/0039). Da jeder der Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung…
…körperliche) Teile von annähernd gleicher Beschaffenheit zu verstehen (vgl. OGH 18.1.1983, 4 Ob 510/82, EvBl 1983/89, VwGH 29.1.1996, 94/16/0039). Da jeder der Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung…
…iSd § 3 Abs. 2 GrEStG ist daher auch eine Mehrheit von Grundstücken zu verstehen, wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden. Nach dem Sprachgebrauch des Rechtslebens kann von einer körperlichen Teilung einer Sache nur dann gesprochen werden, wenn nur eine Sache, das ist iSd § 2 Abs…
…0403 u. v. a.). § 3 Abs. 2 GrEStG kann also auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht in mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, nicht angewendet werden, und zwar auch dann nicht, wenn die einzelnen wirtschaftlichen Einheiten räumlich in unmittelbarer Verbindung stehen (vgl. VwGH…
…0403 u. v. a.). § 3 Abs. 2 GrEStG kann also auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht in mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, nicht angewendet werden, und zwar auch dann nicht, wenn die einzelnen wirtschaftlichen Einheiten räumlich in unmittelbarer Verbindung stehen (vgl. VwGH…
…nach dem klaren Gesetzeswortlaut die flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) eines Grundstückes (einer einzigen wirtschaftlichen Einheit) voraus (VwGH 11.4.1991, 90/16/0089-0092). Die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 3 Abs. 2 GrEStG kommt im Berufungsfall nicht in Betracht, weil dafür die Teilung des Grundstückes…
…nach dem klaren Gesetzeswortlaut die flächenmäßige Aufteilung (körperliche Teilung) eines Grundstückes (einer einzigen wirtschaftlichen Einheit) voraus (VwGH 11.4.1991, 90/16/0089-0092). Die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 3 Abs. 2 GrEStG kommt im Berufungsfall nicht in Betracht, weil dafür die Teilung des Grundstückes…