…Das DBA spreche immer nur von "Einkünften einer Person", wobei keine Sonderregelung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung getroffen werde. Somit gälten für die Anwendung des DBA die innerstaatlichen Regelungen. Es sei also nicht zulässig, die Einkünfte einer GmbH in ihre Bestandteile zu zerlegen und sodann…
…für das Vorgehen des Finanzamtes entscheidend gewesen, aber - neben der Rechtswidrigkeit nach innerstaatlichem Recht - auch ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und gegen die auch für den EWR- Staat Liechtenstein geltende Kapitalverkehrsfreiheit: Hätte doch dieselbe Gestaltung steuerliche Anerkennung dann gefunden, wenn der Sitz der Genussscheininhaberin im…
…die nächsten Jahre übertragen werden. Daher geht die steuerliche Vertretung wohl auch nicht auf die Vorhaltung, dass eine von der deutschen Behörde behauptete Gewinnverlagerung nach Österreich bei Betrachtung der Gesamtgewinnsituation der beiden Standorte mit Sicherheit ausgeschlossen werden könne, näher ein. Auch der im Vorhalteverfahren festgehaltene…
…BFH 27.8.1997, IR 8/97 sowie Renner/Steiner, Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften, ÖStZ 1995, 394): - keine eigenen Geschäftsräume - kein eigenes Personal - keine Kommunikationsmittel - keine nach außen gerichtete Tätigkeit - keine hinreichend konkreten (dh fremdüblichen) schriftlichen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern. In der am 13.4…
…zuzurechnen seien. Auch nach innerstaatlichem Recht sei dieser Zurechnungssubjekt, habe er allein doch die angebotenen Dienstleistungen vor wie nach Aufgabe seines Einzelunternehmens persönlich erbracht und seien die Geschäfte - auch in den Augen der Geschäftspartner - direkt mit dem Berufungswerber abgeschlossen worden. Betreffend das erste Büro der…
…dieses Abkommens zu berücksichtigen, erforderlichenfalls werden die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten einander konsultieren. Artikel 9 bestätigt, dass die DBA-Partnerstaaten berechtigt sind, grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen zwischen nahestehenden Unternehmen zu unterbinden. Maßstab für die Beurteilung, ob eine korrekturbedürftige Gewinnverschiebung im internationalen Konzern stattgefunden hat, sind die geschäftlichen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch XA und XB und XC, vom 10. Januar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. November 2005 betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2001 und vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des…
… 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 verschiedene Gruppen beschränkt Steuerpflichtiger nicht in gleichheitswidriger Weise unterschiedlich behandelt würden. Unterschiedliche Rechtslagen im Verhältnis zu fremden Staaten seien nämlich aus dem Blickwinkel der österreichischen Verfassung nicht durch Differenzierungen im innerstaatlichen Recht auszugleichen. Dem österreichischen Gesetzgeber könne nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., 8010 Graz, Petersgasse 128a, vom 13. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 13. Juni 2006 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2004 entschieden: 1. Die Berufung gegen die Körperschaftsteuer 2004 wird…
…im Wirtschaftsjahr 2004/2005 zu einer wirtschaftlichen Reduzierung der IZP von 26,5 %. Es könne wohl allgemein und im Verhältnis zu einem EU-Staat zu keiner schlechteren Beurteilung kommen, als dies innerstaatlich der Fall sei, wo eine derartige Situation, wie sie hier erzeugt worden sei…
…im hier interessierenden Fall die Zahlung einer inländischen Tochtergesellschaft an die Bw. Bei einer innerstaatlichen Zahlung würden allenfalls einbehaltene Quellensteuern entweder auf die Körperschaftsteuerschuld des Jahres angerechnet (Gewinnfall) oder in voller Höhe rückerstattet (Verlustfall). Dass diese Doppelbesteuerung im Verlustfall bei der zinsenempfangenden Muttergesellschaft zeitverschoben eintrete…
Verrechnungszinssatz im Konzern hat gemäß den Feststellungen der Betriebsprüfung zwischen 8% (1994 und 1995) und 6% (ab 1996) betragen. Von den luxemburgischen Gesellschaften, wurden der Bw. hingegen in den Jahren 1994 und 1995 Zinsen von 8,75% und ab 1996 Zinsen von 6,4% in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Mag. Robert Steier und KomzlR Oswald Heimhilcher im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung der TBG, vertreten durch Vienna CityTax Steuerberater GmbH, 1220…
…treffen. Sind mehrere Staaten von Lieferbewegungen betroffen, ist § 6 (6) EStG 1988 als Bezug habende innerstaatliche Norm heranzuziehen. Zur Beseitigung der aufgrund von innerstaatlichen Korrekturen allenfalls resultierenden Mehrfachbelastungen wären diese mit korrespondierenden Ergebnisberichtigungen im Ausland zu verbinden. Art. 9 (2) DBA-MA sieht entsprechende Korrekturen…
Betriebsprüfung das Ausscheiden des Herrn E nach diesen Regeln akzeptierte. Weiters ist auszuführen, dass in diesen Fällen wie im Falle der Abschichtung von Frau EF und Frau SW wirtschaftliche Gründe vorgelegen haben, die zum Ausscheiden der Gesellschafter führten. Nachdem es sich bei der Abschichtung und…
Danach ist zu untersuchen, ob die tatsächlich erzielten Margen der Bw. dem Fremdvergleich entsprechen, da aus der Fremdunüblichkeit der Vertriebsvereinbarungen nicht zwangsweise auf mangelnde Fremdüblichkeit der erzielten Ergebnisse der Bw. geschlossen werden kann. Weiters ist darzustellen, auf welchen Wert die Marge im Falle des erkannten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Berater, vom 5. März 2009 gegen die Bescheide des ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 6. Februar 2009 betreffend Haftung und Zahlung von Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird…
Dieser erste Körperschaftsteuerbescheid 2006 ist ausschließlich auf Grund der elektronischen Steuererklärung vom 23. November 2007 ergangen. Mangels Ankreuzens des vorgesehenen Kästchens und weil auch die vorgesehene elektronische Beilage betreffend die Auflistung der internationalen Schachtelbeteiligungen seitens der Bw nicht ausgefüllt worden ist, kann nach Ansicht der…
Die strittigen Kostenübernahmen sind somit als nicht fremdüblich abzuerkennen. Die den Forderungen laut Betriebsprüfung entsprechenden Beträge stellen Einlagen auf die Beteiligungen dar, wobei betreffend die Beteiligung an der griechischen und an der schwedischen Gesellschaft im Jahr 1991 Teilwertabschreibungen in Höhe der Einlagen, das sind S…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch KPMG, 1090 Wien, Porzellangasse 51, vom 28. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 vom 17. Mai 2005 betreffend Körperschaftsteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…