…Für ausländische Unternehmer bestehe derzeit keine Möglichkeit, die Befreiung für Kleinunternehmer anzuwenden. Der Ausschluss ausländischer Unternehmer von der Kleinunternehmerbefreiung stelle jedoch eine Benachteiligung gegenüber inländischen Unternehmers dar. Dem EuGH sei die Frage vorgelegt worden, ob die innerstaatliche Rechtlage gegen zwingendes Gemeinschaftsrecht verstoße. Der Bw hat…
…wenn die Rechnungsausstellung erst nach Ablauf des Kalendermonates erfolgt, in dem die Werklieferung ausgeführt worden ist. Spätestens nach Ablauf dieses Kalendermonates entsteht die Umsatzsteuerschuld auch in jenen Fällen, in denen eine Rechnungslegung - gleichgültig aus welchen Gründen - noch nicht erfolgt ist. Diese Bestimmung ist auf Zeiträume…
… 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung. Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen) und bei Werklieferungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn - der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine…
…Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die D (i.d.F. Bw.) mit Sitz in x verfügt über eine inländische Zweigniederlassung in y deren Betriebsgegenstand im Bereich des Gaststättenwesens (u.a. Barbetrieb mit Separees) liegt. Geschäftsführer ist wb…
…Rechnung der A. GmbH über 107.014,10 € netto betreffend den Verkehrsbeitrag für die Errichtung der Autobahnanschlussstelle zum Abzug zuzulassen. Bei der Bw. und der A. GmbH handle es sich um inländische Unternehmer, die Bw. sei generell zum Vorsteuerabzug berechtigt, die A. GmbH habe…
…gegen die angeführten Bescheide, begehrte deren Aufhebung und führte hinsichtlich Einkommensteuer 2004 an: "...dazu beantragen wir namens unseres Klienten im Jahr 2004 und 2005 als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln, soweit er inländische Einkünfte im Sinne des § 98 Einkommensteuergesetzes hat und daher auch gemäß § 2 (8…
…Berufung gegen die angeführten Bescheide, begehrte deren Aufhebung und führte hinsichtlich Einkommensteuer 2004 an: "...dazu beantragen wir namens unserer Klientin im Jahr 2004 als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 98 Einkommensteuergesetzes hat und daher auch gemäß § 2 (8) Z…
…gegen die angeführten Bescheide, begehrte deren Aufhebung und führte hinsichtlich Einkommensteuer 2004 an: "...dazu beantragen wir namens unseres Klienten einerseits Herrn BW im Jahr 2004 als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln, soweit er inländische Einkünfte im Sinne des § 98 Einkommensteuergesetzes hat und daher auch gemäß § 2 …
…sollte, weil die ungestörte Abwicklung des Geschäftsbetriebes der Zweigstelle nicht zu realisieren war und daher der Geschäftsbetrieb ausschließlich von England aus betrieben werde. Am 11.10.2008 wurde die inländische Zweigniederlassung gelöscht. Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung wurde die Bw. vergeblich aufgefordert Buchhaltungsunterlagen und Belegsammlung vorzulegen…
…zur Steuerpflicht gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 zu sehen, wenn das Grundstück in Österreich vermietet worden wäre. Somit wäre eine inländische Vermietung steuerpflichtig mit der Konsequenz, dass damit im Zusammenhang stehende österreichische Vorsteuern abzugsfähig seien (vgl. BFH 6.5. 2004, V R 73/03…
…zur Steuerpflicht gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 zu sehen, wenn das Grundstück in Österreich vermietet worden wäre. Somit wäre eine inländische Vermietung steuerpflichtig mit der Konsequenz, dass damit im Zusammenhang stehende österreichische Vorsteuern abzugsfähig seien (vgl. BFH 6.5. 2004, V R 73/03…
…zur Steuerpflicht gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 zu sehen, wenn das Grundstück in Österreich vermietet worden wäre. Somit wäre eine inländische Vermietung steuerpflichtig mit der Konsequenz, dass damit im Zusammenhang stehende österreichische Vorsteuern abzugsfähig seien (vgl. BFH 6.5. 2004, V R 73/03…
…zur Steuerpflicht gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 zu sehen, wenn das Grundstück in Österreich vermietet worden wäre. Somit wäre eine inländische Vermietung steuerpflichtig mit der Konsequenz, dass damit im Zusammenhang stehende österreichische Vorsteuern abzugsfähig seien (vgl. BFH 6.5. 2004, V R 73/03…
…zur Steuerpflicht gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 zu sehen, wenn das Grundstück in Österreich vermietet worden wäre. Somit wäre eine inländische Vermietung steuerpflichtig mit der Konsequenz, dass damit im Zusammenhang stehende österreichische Vorsteuern abzugsfähig seien (vgl. BFH 6.5. 2004, V R 73/03…
…zur Steuerpflicht gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 zu sehen, wenn das Grundstück in Österreich vermietet worden wäre. Somit wäre eine inländische Vermietung steuerpflichtig mit der Konsequenz, dass damit im Zusammenhang stehende österreichische Vorsteuern abzugsfähig seien (vgl. BFH 6.5. 2004, V R 73/03…
…den steuerbaren Vorleistungen zu. Beispielsweise kürzten inländische Vorleistungen den NPW auch dann, wenn der Unternehmer die damit erzeugten Produkte in das Konsignationslager eines Drittstaates brächte oder wenn die Ware zur Ausführung einer nicht steuerbaren Werklieferung verwendet werde (gemäß Art 3 Abs. 1 Z 1 lit…
…unmittelbar abzuleiten, dass die Einbringung der Abgaben gefährdet und wesentlich erschwert werde. Dies gelte umso mehr, als inländische Geschäfte unter dem Deckmantel einer ausländischen Domizilgesellschaft betrieben würden, die offiziell im Inland über kein Vermögen verfüge. Aus dieser Gestaltung der Geschäfte durch den Bw. wäre insgesamt…
…aus, ist er verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung oder Werkleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer aus, ist er verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Der Unternehmer hat seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes nachzukommen…
…je mehr sich die eigentliche unternehmerische Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Einrichtung vollziehe. d. Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei kraft Vorliegens einer dauerhaft betrieblich genutzten räumlichen Einrichtung eine inländische Betriebsstätte gegeben. e. Sei das Ergebnis aus Österreich in die Gewinnermittlung in der Slowakei einbezogen worden…
…I Nr. 71/2003 ab 1. Jänner 2004 geschaffene Änderung des § 19 Abs. 1 UStG 1994, welcher eine Ausdehnung des Reverse-Charge-Systems bei ausländischen Unternehmern auf sämtliche Leistungen und Werklieferungen vorsieht, war auf den gegenständlichen Streitzeitraum noch nicht anzuwenden. Graz, am 26. Februar 2009