…Die Annahme, dass eine die Frist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 überschreitende inländische Verwendung des berufungsgegenständlichen Fahrzeuges stattgefunden habe, erscheint daher aus diesem Blickwinkel heraus nicht als - weil lebensfremd - von vornherein ausgeschlossen. Schließlich wurde in widersprüchlicher Weise angegeben, welche Person das Fahrzeug verwendete und…
…YY benötigt - , vom Bw als Entlastung gesehen, bestätigt vielmehr die inländische Verwendung des deutschen KFZ im fraglichen Zeitraum. Die Abgabenbehörde erster Instanz ist in ihrem Bescheid daher zu Recht davon ausgegangen, dass mit der Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen an den Tätigkeitsort, im Jänner 2008…
…2003 angemietet wurde. Nach den Angaben der Halterauskunft war der Berufungswerber jedenfalls zum 28.10.2005 als Halter des Fahrzeuges amtlich erfasst, eine inländische Verwendung des Fahrzeuges wurde im Zuge der im Herbst 2006 bzw. Frühjahr 2007 stattgefundenen Kontroll- und Ermittlungshandlungen festgestellt. Wann jedoch im…
… 1 Z 3, die in diesem Fall auf die kraftfahrrechtlichen Bestimmungen nur deshalb zurückgreift, um die inländische Verwendung durch eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich tatbestandsmäßig erfassen zu können. 2. Im vorliegenden Fall war die Berufungswerberin nicht zivilrechtliche Eigentümerin des Fahrzeuges, sondern ihr in Deutschland…
…eine ununterbrochene Verwendung im Inland für einen Zeitraum von mehr als 365 Tagen nicht bewiesen. Der PKW sei berufsbedingt zu Auslandsfahrten benutzt und anschließend wieder ins Inland verbracht worden. Eine durchgehende inländische Verwendung über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr liege in keinem der…
…über die inländische Verwendung des verfahrensgegenständlichen Kraftfahrzeuges durch den Bw. erlangt habe. Zulassungsbesitzerin wäre zwar die in Bratislava wohnhafte Tante des Bw., als Verwender des Fahrzeuges sei jedoch der Bw. in Erscheinung getreten. Aufgrund der vorliegenden Vormerkungen nicht bezahlter Parkdelikte sei eine Verwendung im Bundesgebiet…
…eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne inländische Zulassung gemäß § 37 KFG ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist sind…
…die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung, wodurch es sich bei der Weiterverwendung um ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes Kraftfahrzeug handelte, bei dem der Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung erfüllt wurde. Nach § 7 Abs. 2 KfzStG ist bei widerrechtlicher Verwendung eines Kraftfahrzeuges…
…Abs. 8 KFG bei Verwendung durch eine Person mit dem Hauptwohnsitz im Inland - unabhängig von einem weiteren Wohnsitz im Ausland - grundsätzlich (Standortvermutung) anzunehmen ist, so ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur bis zu einem Monat nach Einbringung des Fahrzeuges in das Bundesgebiet zulässig. Nach…
…dass das Fahrzeug trotz inländischer Hauptwohnsitzmeldung des Bw seinen Standort dennoch in Deutschland gehabt habe, als erbracht beurteilt werden müssen, was sich mit den vom Bw vorgelegten Unterlagen wie auch mit den von ihm gemachten Angaben decke. Der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung sei daher nicht…
…den inländischen Wohnsitz als "Hauptwohnsitz" gemeldet; als solcher ist jener von mehreren Wohnsitzen zu bezeichnen, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht. Es ist daher - neben der Hauptwohnsitzmeldung als gewichtiges Indiz - in Anbetracht aller vorliegenden Umstände von einem österreichischen Hauptwohnsitz iS obiger Bestimmungen auszugehen. 3. Verwendung…
…mit 17.738 km ergeben. Entgegen dem Berufungsvorbringen liege sohin keine überwiegend betriebliche Verwendung des Fahrzeuges in Deutschland vor. Der Umstand der bereits in Deutschland entrichteten Kfz-Steuer sei für die Beurteilung der inländischen Steuerpflicht ohne Bedeutung. Im Vorlageantrag vom 9. November 2011 wird ergänzend…
…an der inländischen Adresse in ST-K1, und ist seither ab 9. Juli 2008 unter der Adresse in E-H1, jeweils mit Hauptwohnsitz angemeldet. Bei der niederschriftlichen Befragung am 14. Jänner 2011 hat die Bw, von Beruf Studentin FH, zum Gegenstand "widerrechtliche Verwendung eines ausländischen…
…2008 an der inländischen Adresse in J-KStraße1, sowie seither ab 9. Juli 2008 unter der Adresse in E-HStraße1, jeweils mit Hauptwohnsitz angemeldet. Bei der niederschriftlichen Befragung am 17. Feber 2011 hat der Bw, von Beruf Zahnarzt, zum Gegenstand "widerrechtliche Verwendung eines ausländischen Fahrzeuges…
…83/182/EWG Art 5 Abs 1 lit b in Verbindung mit Art 4 Abs 1). c) Pkw und Kombi und ihre Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die für regelmäßige Fahrten vom ausländischen EU-Wohnsitz des Benützers des Fahrzeuges zum inländischen Arbeitsplatz und zurück benützt werden…
…anzunehmen ist, so ist diese Verwendung ohne inländische Zulassung nur drei Tage nach der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf der drei Tage (Anm.: nunmehr nach einem Monat) fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung iSd §…
…anzunehmen ist, so ist diese Verwendung ohne inländische Zulassung nur drei Tage nach der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf der drei Tage (Anm.: nunmehr nach einem Monat) fehlt dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung iSd §…
…8 KFG bei Verwendung durch eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland anzunehmen ist, so ist dieses Verwendung ohne inländische Zulassung nur innerhalb eines Monates nach der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Da sich gegenständlich der dauernde Standort des PKW während des Streitzeitraumes in Österreich befunden…
…drei Tagen bis zur inländischen Zulassung nach Einbringung des Kraftfahrzeuges mit ausländischer Zulassung in das Bundesgebiet als gemeinschaftswidrig erkannt. Unabhängig von der Frage, weiche Frist für die Zulassung eines solchen ins Inland eingebrachten Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen gemeinschaftsrechtskonform ist, - die Verwendung des Fahrzeuges im Inland…
…Fällen", dh. bei nicht in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeugen, die Person ist, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet. Bei gegenständlich verwirklichtem Tatbestand der "widerrechtlichen Verwendung" kommt daher als Steuerschuldner ausschließlich der Verwender des Fahrzeuges, sohin zweifelsfrei der Bw, in…